Datum des Eingangs: 06.09.2016 / Ausgegeben: 12.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5030 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2026 des Abgeordneten Dieter Dombrowski der CDU-Fraktion Drucksache 6/4871 Lautstärke-Intervention der Polizei gegenüber einer genehmigten Veranstaltung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am Samstag, den 6. August 2016 wurde an der Havellandhalle in Rathenow das Event "Taste of Hip-Hop" durchgeführt. Die Veranstaltung wurde vom Jugendkoordinator der Stadt Rathenow angemeldet und vom Ordnungsamt als Angebot für die Jugend genehmigt. Für Musikdarbietungen im Außenbereich wurde in diesem Zusammenhang für die Zeit von 14 bis 21.00 Uhr vom Ordnungsamt der Stadt Rathenow eine Genehmigung erteilt. Gegen 15.30 Uhr erschien die Polizei und verlangte, die Musik leiser zu stellen. Die Polizei begründete nach Medienberichten ihr Einschreiten damit, einen Beitrag zum friedlichen Miteinander leisten zu wollen. Frage 1: Wie viele Beschwerden gingen bei der Polizei nach Beginn der Veranstaltung ein? zu Frage 1: Im Polizeirevier Rathenow ging eine telefonische Beschwerde wegen ruhestörenden Lärms ein. Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Polizei trotz Vorliegen der Veranstaltungsgenehmigung verlangt, die Lautstärke zu reduzieren? zu Frage 2: Die Lautstärkereduzierung erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Veranstalter. Frage 3: Woher bezog die Polizei die Erkenntnis, dass die Lautstärke dieser Außenveranstaltung den genehmigten Lärmpegel überschritten hat? zu Frage 3: Die Polizei wurde aufgrund der eingegangenen Beschwerde tätig. Frage 4: Hat die Polizei selbst Lautstärkemessungen vorgenommen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Frage 5: Hat die Polizei unmittelbar Rücksprache mit Verantwortlichen der Stadt Rathenow gehalten? zu den Fragen 4 und 5: Nein. Frage 6: Wird die Polizei bei künftigen genehmigten Veranstaltungen – beispielsweise dem Stadtfest – ebenfalls einschreiten, wenn es einzelne Bürgerbeschwerden hinsichtlich der Lautstärke gibt? zu Frage 6: Vor dem Hintergrund ihres gesetzlichen Auftrages wird die Polizei auch weiterhin entsprechenden Bürgerhinweisen nachgehen. Die gegebenenfalls durchzuführenden polizeilichen Maßnahmen richten sich nach den Erfordernissen des konkreten Einzelfalles.