Datum des Eingangs: 07.09.2016 / Ausgegeben: 12.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5041 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2033 der/des Abgeordneten Christoph Schulze der Fraktion der BVB / Freie Wähler Drucksache 6/4893 Bebauungsplan „Mühlenhof“ in der Gemeinde Schönwald – Amt Unterspreewald oder wie das Land Brandenburg, Landesbehörden die Entwicklung des ländlichen Raumes be- und verhindern Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Landesregierung, die SPD und die Linkspartei beklagen die demographische Entwicklung des ländlichen Raumes und benutzen die angebliche oder tatsächliche Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsentleerung, des ländliches Raumes als Begründung für ihre geplante und im Grunde schon beschlossene Kreisgebietsreform. Interessant ist, dass die Landesregierung und von ihr weisungsabhängige Landesbehörden aber die Entwicklung des ländlichen Raumes im wahrsten Sinne des Wortes mit ihrer Politik, ihren Gesetzen und Vorschriften und dem konkreten Handeln nicht nur erschweren, sondern geradezu behindern und verhindern . Eine absurde Situation. Die Landesregierung und die SPD und die Linkspartei benutzen Defizite im Land die sie selber herbeigeführt haben, um ihre unerwünschte Kreisreform zu begründen. Die Gemeinde Schönwalde, zentral im Amt Unterspreewald gelegen, ist ein Ort mit ca. 850 Einwohnern. In Ort befinden sich eine Grundschule, eine große „Amtskita“, Bäcker, Fleischer, Sparkasse, sowie weitere Gewerbebetriebe. Schönwalde liegt ca. 5 Km von Lübben im Spreewald und ca. 3 Km nördlich von Tropical Islands. Der Ort ist über eine durchgehende Landstraße, einem Bahnhof und direkter Autobahnnähe (A13) erschlossen. Vor dem Ort verläuft die B 115. Anfang 2016 fasste der Gemeinderat einen einstimmigen Gemeindevertreterbeschluss . Vor dem Ort soll eine ca. 1,3 ha große Freifläche, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, zwischen dem Ort und der Autobahn A 13, als direkter Lückenschluss zum Nachbarort Freiwalde bebaut werden. (https://umweltbeteiligung .de/brb/sites/default/files/proceedings/publicfiles /scan_20160511_0007.pdf) Als Bebauung ist vorgesehen: siehe auch Quelle: (https://umwelt-beteiligung.de/brb/sites/default/files/proceedings/publicfiles /doc04313220160511104455.pdf) „Die Gemeinde Schönwald beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Siedlungsstruktur und die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung weiter zu entwickeln, welche auch als Zielfunktionen des LEP B-B im § 5 Abs.2 definiert ist. Auf der derzeit unbebauten Fläche soll ein zusammenhängender Gebäudekomplex errichtet werden, welche verschiedene Funktionen in der Gemeinde bündelt und zu einem neuen Gesellschaftszentrum mit den Siedlungsmittelpunkt Kirche, Schule, Amtsgebäude, KITA verschmelzen wird. Im Einzelnen soll eine historische Paltrockwindmühle mit dem Mühlenverein der Gemeinde wideraufgebaut werden, soll die Verlagerung von (vorhandenen ) Dienstleistungseinrichtungen (Lebensmitteleinzelhandel, Bäckerei, Schaubäckerei , und Schauwerkstatt, Sparkasse) erfolgen und soll die Errichtung einer Senioreneinrichtung mit altengerechtem Wohnen, mit Tagespflegeeinrichtung und Sozialstation errichtet werden.“ Die Gemeinde will mit diesem Vorhaben dringend benötigte Expansionsflächen schaffen, den Ort weiter entwickeln und mit Blick auf die demographische Entwicklung auch altersgerechtes Wohnen ermöglichen. Investoren stehen bereit. Im Rahmen der frühzeitigen Träger – und Behördenbeteiligung zum vorliegenden Vorentwurf wurde auch die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin / Brandenburg zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Stellungnahme erging am 01.06.2016 und bescheinigt dem Bebauungsplan „Mühlenhof“ eine Unvereinbarkeit mit dem LEP B-B, vor allem mit Blick auf Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 des Landesentwicklungsplanes . Die sogenannte „Gemeinsame Landesplanung“ urteilt nach: „4.6 Der LEP B-B soll räumliche Rahmenbedingungen schaffen, die für eine wachstumsstarke Wirtschaftsregion und für die Schaffung dauerhafter und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze erforderlich sind. Aus diesem Grund eröffnet der LEP B-B die notwendigen Spielräume für die Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen ohne eine quantitative Beschränkung.“ Dies sei vorliegend nicht beachtet worden. Frage 1: Was sind die wahren Gründe für die wachstumsfeindliche Ablehnung durch Landesbehörden? Frage 2: Teilt die Landesregierung die Sichten und Auffassungen der gemeinsamen Landesplanung? Frage 3: Lässt sich der gemeindliche Bebauungsplan „Mühlenhof“ auch mit der abschlägigen Stellungnahme der gemeinsamen Landesplanungsabteilung realisieren? Frage 4: Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde Schönwald um auch bei abschlägiger Beurteilung durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung, die beabsichtigten , gesicherten und dringend benötigten Investitionen, im Rahmen des Bebauungsplanes „Mühlenhof“ zu realisieren? Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass der Wille der Einwohner und Gemeindevertreter der Gemeinde Schönwald mit diesem Bebauungsplan umgesetzt werden kann? Welche Möglichkeiten haben Gemeinden, die nach dem derzeitigen LEP B-B keine Berücksichtigung als zentraler Ort gefunden haben, aus tatsächlichen Erwägungen aber ein solcher Ort sind? Frage 6: Ist der Landesregierung bekannt, dass es sich bei der Gemeinde Schönwald um eine wachsende Gemeinde mit sehr vielen Kindern handelt und ab dem Schuljahr 2017/2018 bereits das Dorfgemeinschaftshaus vorrübergehend als Schulgebäude genutzt werden muss? Frage 7: Weshalb lässt es die Landesregierung zu, dass Gemeinden im ländlichen Raum in ihrer Entwicklung behindert werden? Frage 8: Was unternimmt die Landesregierung um Landesbehörden darauf einzustimmen und letztendlich durchzusetzen, das eine Wachstumspolitik im peripheren ländlichen Raum nicht behindert sondern gefördert und zugelassen wird? zu Fragen 1 bis 8: Die Gemeinde Schönwald wird durch ihre Lage im ländlichen Raum charakterisiert. Gemäß LEP B-B sollen die ländlichen Räume entsprechend ihrer Bedeutung für die Hauptstadtfunktion nachhaltig und integriert entwickelt werden . Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B- B) regelt mit Plansatz 4.5 als Ziel der Raumordnung die Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen (hier: Wohn-, Misch- und Dorfgebietsflächen). Danach ist in Nicht- Zentralen Orten, wie der amtsangehörigen Gemeinde Schönwald, eine Wohnsiedlungsflächenentwicklung durch Innenentwicklung (ohne Begrenzung) und im Rahmen der zusätzlichen Entwicklungsoption möglich. Mit dieser zusätzlichen Entwicklungsoption wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, neue Wohnsiedlungsflächen zu entwickeln, wenn der Eigenbedarf für Erweiterungsabsichten sowie Ersatzneubau etc. nicht im Rahmen der vorrangig zu betreibenden Innenentwicklung abgedeckt werden kann. Die zusätzliche Entwicklungsoption wurde mit 0,5 Hektar (ha) pro 1000 Einwohner (Stand 31.12.2008) festgelegt und beträgt für die Gemeinde Schönwald 0,7 ha Wohnsiedlungsflächen für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Gemeinde Schönwald verfügt neben den Möglichkeiten der qualitativen Aufwertung des Wohnungsbestandes (Instandsetzung, Um- und Ausbau) und der Innenverdichtung (Baulücken) im Siedlungsgebiet über weitere Baulandreserven für Wohnen in einem seit 2008 rechtsverbindlichen, aber noch nicht umgesetzten Bebauungsplan Nr. 1 „Bahnhofstraße“ (2,2 ha mit 20 Grundstücken für Einzel- bzw. Doppelhausbebauung ). Darüber hinaus hat die Gemeinde parallel zum Bebauungsplan „Mühlenhof“ (Festsetzung von 1,3 ha Mischgebietsflächen) die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnungsbau Gartenstraßen (Festsetzung von 0,3 ha Wohngebietsflächen ) im Verfahren. Beide Planungen streben eine zusätzliche Freirauminanspruchnahme am Siedlungsrand an und wären nur zu Lasten der gemeindlichen Entwicklungsoption entwicklungsfähig. Durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurde folgerichtig ein Zielwiderspruch festgestellt, da die zusätzliche Entwicklungsoption von 0,7 ha durch die beiden vorgenannten Bebauungspläne mit einer Wohnsiedlungsflächenentwicklung von insgesamt 1,6 ha nicht nur unwesentlich überschritten wird. Bebauungspläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Diese unterliegen nicht der gemeindlichen Abwägung. In der vorliegenden Entwurfsfassung lässt sich der Bebauungsplan „Mühlenhof“ daher so nicht umsetzen. Allerdings hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mehrfach und unter Würdigung des Ortsteiles Schönwalde der Gemeinde Schönwald im Amt Unterspreewald Hinweise für eine mögliche zielkonforme Erstellung des Bebauungsplanes „Mühlenhof“ unterbreitet und eine nochmalige Konsultation angeboten. Das Angebot wurde bisher nicht durch die Gemeinde/das Amt genutzt. Hinsichtlich der Wohnsiedlungsflächenentwicklung wird auf die Regelungen im Ziel 4.5 Abs. 5 LEP B-B verwiesen, die eine Zusammenfassung der zusätzlichen Entwicklungsoption mehrerer amtsangehöriger Gemeinden auf einen geeigneten Siedlungsschwerpunkt im Amt ermöglichen. Damit bietet der LEP B-B den kommunalen Akteuren im Amt Unterspreewald einen Weg für eine sinnvolle Bündelung des Entwicklungspotenzials auf den Ortsteil Schönwalde. Bei Realisierung eines solchen Ansatzes ist das hergestellte Einvernehmen mit den amtsangehörigen Gemeinden im Aufstellungsverfahren zu belegen.