Datum des Eingangs: 12.09.2016 / Ausgegeben: 19.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5058 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2019 des Abgeordneten Holger Rupprecht der SPD-Fraktion Drucksache 6/4847 Straßenzustand und Sanierung der L 101 im Bereich Groß Gottschow (Prignitz) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die L 101 in der Gemeinde Plattenburg, insbesondere der Knotenpunkt der L 101 zur K 7015 im Ortsteil Groß Gottschow (Prignitz), ist in einem desolaten Zustand. Seit geraumer Zeit beklagt sich nicht nur die Verwaltung der Gemeinde Plattenburg, sondern auch ein dort ansässiges Unternehmen, welches für die Gemeinde ein wichtiges Unternehmen vor Ort ist, über den schlechten Straßenzustand. Die kopfsteingepflasterte Straße weist eine extreme mittige Wölbung nach oben auf, Fahrzeuge die sich begegnen müssen auf das mittlerweile komplett abgefahrene Bankett ausweichen. Eine Markierung des Fahrbahnrandes ist nicht vorhanden. Die Gemeinde wie auch das ansässige Unternehmen berichten von durch den Straßenzustand eingetretenen Gefahrensituationen und Schäden. Die Verkehrssicherheit scheint in diesem Bereich stark beeinträchtigt und eine Sanierung erforderlich. Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung den baulichen Zustand und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der L 101 im Bereich Ortseinfahrt Groß Gottschow (Gemeinde Plattenburg/Prignitz)? zu Frage 1: Die L 101 weist in der Ortslage Groß Gottschow einen schlechten Zustand auf. Für eine grundsätzliche Verbesserung dieser Situation wäre ein grundhafter Ausbau erforderlich. Dieser kann gegenwärtig seitens der Straßenbauverwaltung nicht in Aussicht gestellt werden. Die zuständige Straßenmeisterei wird somit auch zukünftig im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung notwendige kleinteilige Reparaturen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Befahrbarkeit zu sichern. Frage 2: Nach welchen Grundsätzen werden Maßnahmen der Unterhaltung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Sicherung der Befahrbarkeit von Straßen, die dem Grünen Netz zugeordnet sind (hier L 101), durchgeführt? Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Landesstraßen des Grünen Netzes (hier L 101) die regelmäßig von Agrarfahrzeugen benutzt werden? Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung von Landesstraßen des Grünen Netzes (hier L 101) deren Anlieger wichtige regionale Unternehmen sind? zu Fragen 2, 3 und 4: Gemäß Straßennetzkonzept 2008 haben Landesstraßen des Grünen Netzes zur Erfüllung des regionalen Verbindungsbedarfs im Land Brandenburg nur eine nachrangige Bedeutung. Die Grundsätze, nach denen Straßenbaumaßnahmen im Zuge von Landesstraßen des Grünen Netzes durchgeführt werden, sind: - Sicherung der Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, - Aktivitäten beschränken sich im Wesentlichen auf Unterhaltungsarbeiten, - grundhafte Aus- oder Umbaumaßnahmen bilden die Ausnahme, - bauliche Maßnahmen unterliegen anlassbezogenen Einzelfallentscheidungen. Zu den anlassbezogene Maßnahmen zählen: - Unfallschwerpunkt/unfallhäufige Strecken, - Instandhaltung ist dauerhaft unwirtschaftlich, - fehlende und nicht funktionierende Straßenentwässerung, - einheitlicher Deckenschluss bei Leitungsverlegungen Dritter, - Sicherheitsdefizite auf Autobahnumleitungsstrecken. Frage 5: Welche Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Sicherung der Befahrbarkeit der L 101 Ortseinfahrt Groß Gottschow (Gemeinde Plattenburg/Prignitz) sind durchgeführt worden und welche Kosten sind dafür angefallen? zu Frage 5: Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung erfolgten Bankettabtragungen zur Gewährleistung der Entwässerung der Fahrbahn sowie die Profilierung des Seitenstreifens mit Schotter. Die Ausgaben liegen streckenzugbezogen nicht vor und können somit nicht beziffert werden. Frage 6: Wie hoch sind die Kosten für eine Grundhafte Sanierung der L 101 Ortsteil Groß Gottschow (Gemeinde Plattenburg/Prignitz)? zu Frage 6: Gemäß einer groben Schätzung würden die Kosten für eine grundhafte Sanierung rd. 300 T€ betragen. Frage 7: Warum kann keine grundhafte Sanierung der L 101 Ortsteil Groß Gottschow (Gemeinde Plattenburg/Prignitz) durchgeführt werden? zu Frage 7: Der grundhafte Ausbau von Ortsdurchfahrten an Landesstraßen ist im Rahmen der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel im vorrangigen Grundnetz vorzunehmen. Im nachrangigen Grünen Netz ist dieser nur anlassbezogen im Einzelfall möglich – siehe Antwort zu Fragen 2 bis 4. Frage 8: Gibt es Gespräche mit dem Landkreis Prignitz hinsichtlich einer Sanierung des Kreuzungsbereichs L 101 und K 7015 (im Bereich Groß Gottschow) für den Fall, dass der Landkreis Prignitz die K 7015 ausbauen will? zu Frage 8: Der Landkreis Prignitz möchte die K 7015 im Bereich Groß Gottschow ausbauen. In diesem Zusammenhang ist die Gemeinde Plattenburg an den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) herangetreten mit der Bitte um Mitfinanzierung am Knotenpunktumbau L 101/K 7015 sowie um die Erneuerung des ca. 200 m langen, noch mit Feldsteinpflaster versehenen Bereiches der L 101 in Richtung Krampfer. Der LS konnte der Bitte nicht nachkommen (siehe auch Antwort zu Frage 7).