Datum des Eingangs: 12.09.2016 / Ausgegeben: 19.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5059 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2038 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4917 Kostenersatz für Schallschutz für das Krankenhaus Ludwigsfelde Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Krankenhaus Ludwigsfelde befindet sich im westlichen Abflugbereich es aktuellen Flughafen Schönefeld, aber auch in der Anflugzone des zukünftigen Flughafens BER. Wie bereits eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/2269) bestätigt hat, hat das Krankenhaus einen Anspruch auf Schallschutz. Nunmehr ist festzustellen, dass das Krankenhaus aus dem aktuellen Bestand aus zwei großen Gebäudekomplexen besteht. Zum einen den Gebäuden, die bereits vor der Wiedervereinigung, d. h. vor dem 3. Oktober 1990, gebaut worden sind und den Kernbestand des ehemaligen Kreiskrankenhauses darstellen. Weiterhin wurde dem Krankenhauskomplex ein Neubau, in dem sich aktuell die Innere Station und Funktionsbereich und Diagnostik befindet, angefügt. Nunmehr stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Schallschutz für den Altbestand, als auch für den Neubau zu gewähren ist. Außerdem plant das Krankenhaus einen weiteren Neubau. Auch hier stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfange Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen bestehen. Frage 1: Ist mittlerweile geklärt, in welchem Umfang das Krankenhaus Ludwigsfelde Anspruch auf Schallschutz hat, der den Altbestand, so wie er im Vorwort geschildert ist? Ist bereits berechnet und beziffert, in welchem Umfang Schallschutz durch die Flughafengesellschaft zu leisten ist und ist es bereits in Geld definiert? zu Frage 1: Nach Angaben der FBB können die nach Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen erforderlichen weiterführenden Planungen, die auch die Kostenberechnungen enthalten, auf Grund vergabebedingter Zeitabläufe erst jetzt gebäudeweise beauftragt werden. Frage 2: Hat das Krankenhaus für seine Neubau, die in den Jahren 1993 bis 2002 errichtet worden sind, aber im Rahmen des Bauvorhabens noch keinen Schallschutz beinhaltete, einen Anspruch auf Schallschutz? Wenn ja, in welchem Umfang? Ist der Schallschutz für den Neubau, d. h. für die Stationen und der Funktionsbereich sind, bereits beantragt? Ist der Anspruch – sofern er besteht, bereits berechnet und beziffert ? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 2: Nach Angaben der FBB besteht für das Haus D ein Anspruch auf Schallschutzvorrichtungen nach den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in seiner aktuellen Fassung. Die schalltechnische Objektbeurteilung liegt vor, die weitere Bearbeitung verläuft analog zum Altbaubestand. Die Genehmigung zur Errichtung des Hauses E erfolgte nach dem Stichtag vom 15.05.2000, sodass für dieses Gebäude kein Anspruch aus der genannten Planfeststellung besteht. Frage 3: Hat das Krankenhaus Ludwigsfelde für den geplanten Neubau, der der Landesregierung ja durchaus bekannt sein sollte, einen Anspruch auf Schallschutz? Ist für den Neubau ein Antrag auf Schallschutz beim Flughafen gestellt? Wenn ja, wann? Ist der Schallschutz bereits sachlich geprüft? In welchem Umfang hat die Flughafengesellschaft Schallschutz zu gewähren? Ist bereits bekannt, wie viel der Schallschutz für den Neubau kosten wird? Wenn ja, wie viel wird der Schallschutz für den Neubau kosten? zu Frage 3: Nach Angaben der FBB wurde das Haus F nach dem Stichtag vom 15.05.2000 genehmigt, sodass für dieses Gebäude kein Anspruch auf Schallschutzvorrichtungen gemäß dem genannten Planfeststellungsbeschluss besteht.