Datum des Eingangs: 13.09.2016 / Ausgegeben: 19.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5070 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2040 des Abgeordneten Erik Stohn der SPD-Fraktion Drucksache 6/4926 Verunsicherung von Justizangestellten durch von Reichsbürgern fingierte maltesische Schadensersatzforderungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Aus mehreren Bundesländern sind Fälle bekannt, in denen sogenannte „Reichsbürger“ fingierte Schadenersatzforderungen gegen Richter, Staatsanwälte und andere Justizangestellte in ein online-Schuldnerregister in den Vereinigten Staaten von Amerika eintragen lassen. Diese fingierten Forderungen werden an Inkasso-Unternehmen in Malta abgetreten. In einem vereinfachten Verfahren, welches dem deutschen Mahnbescheidsverfahren ähnlich ist, erwirken diese Unternehmen nach maltesischem Recht einen Titel. Der vermeintliche Schuldner muss in diesem Verfahren in einem vorgeschriebenen kurzen Zeitraum nach Zustellung der Forderung mit einem maltesischen Anwalt in Malta intervenieren. Inzwischen gibt es entsprechende Fälle auch in Brandenburg. Die Schadenersatzforderungen sind teilweise beträchtlich. Die Betroffenen werden dadurch erheblich verunsichert . Zudem entstehen ihnen erheblicher Aufwand und Kosten, um sich gegen die fiktiven Forderungen zur Wehr zu setzen. Die Landesregierung ist hier als Dienstherr mit Fürsorgepflicht gefordert. Frage 1: Wie oft sind entsprechende Fälle in Brandenburg bisher nach Kenntnis der Landesregierung vorgekommen? zu Frage 1: Dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz sind bisher keine Fälle berichtet worden, in denen es zu einer Zustellung oder auch nur zu einem Zustellversuch gegen Justizbedienstete des Landes gekommen ist. Auch sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen gegen Justizbedienstete des Landes fingierte Forderungen durch sog. Reichsbürger im Uniform-Commercial-Code, (UCC)-Schuldnerregister des Washington State Department of Licensing, eingetragen wurden. Bisher wurden aus dem Geschäftsbereich nur Fälle berichtet, in denen sog. Reichsbürger die Geltendmachung von (erfundenen) Forderungen gegen Justizbedienstete angedroht haben. Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung die diesbezügliche Sachlage? zu Frage 2: Dass Justizbedienstete mit über maltesische Gerichte geltend gemachten Phantasieforderungen konfrontiert werden, ist äußerst unwahrscheinlich. Denn durch die Bundesregierung (Auswärtiges Amt) sind die Justizbehörden in Malta bereits im Mai 2015 für die Problematik sensibilisiert worden, so dass den maltesischen Gerichten die Missbrauchsthematik bekannt ist. Auch die anderen EU- Mitgliedsstaaten wurden durch die Bundesregierung über das Europäische justizielle Netzwerk für Zivil- und Handelssachen (EJN) über die sog. „Malta-Masche“ informiert . Es wird insoweit auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Juli 2016 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten UIla Jelpke, Martina Renner, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – BT-Drucksache 18/9161 (Antworten zu Fragen 26 und 28) – verwiesen. Zudem hat die Bundesregierung bereits im April 2015 eine Lösung zur Löschung von rechtsmissbräuchlichen Eintragungen erfundener Forderungen sog. Reichsbürger gegen deutsche Amtsträger im UCC- Register in den USA vereinbart. Insoweit gilt ein vereinfachtes Löschungsverfahren, dass auf Antrag deutscher Behörden problemlos in Gang gesetzt werden kann. Auch insoweit wird auf die vorgenannte Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/9161) vom 12. Juli 2016 verwiesen. Frage 3: Welche (auch vorsorglichen) Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die (möglichen) Betroffenen bei der Bewältigung des Sachverhaltes zu unterstützen? zu Frage 3: Obwohl es - wie oben dargelegt - äußerst unwahrscheinlich ist, dass maltesische Gerichte mit fingierten Forderungsbegehren sog. Reichsbürger an Justizbedienstete herantreten, hat das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz auch für diese Eventualität Vorkehrungen zum Schutz der Bediensteten getroffen und entsprechende Hinweise an den Geschäftsbereich gegeben. Insbesondere sind bei den Amtsgerichten eingehende Zustellersuchen maltesischer Gerichte, die auf die sog. Malta-Masche hindeuten, umgehend dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz mitzuteilen. Sodann können von hier in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf Bundesebene alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Ablehnung und Zurückweisung solcher Zustellersuchen ergriffen werden. Sofern es trotz all dieser Schutzmaßnahmen dennoch zu einer Zustellung eines Forderungsbegehrens an Justizbedienstete kommen sollte, sind auch hierfür Vorkehrungen insbesondere zur Rechtsschutzgewährung und zur Kostenübernahme durch das Land getroffen worden. Da die Problematik nicht nur den Justizbereich, sondern auch andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung betrifft, wird darüber hinaus insoweit eine einheitliche Handhabung für die Landesverwaltung unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Kommunales angestrebt. Frage 4: Welche rechtlichen und sonstige Maßnahmen werden seitens der Landesregierung gegen die Urheber der unbegründeten Forderungen ergriffen? zu Frage 4: Die Staatsanwaltschaften des Landes sind gehalten, bereits im Ansatz gegen derartig betrügerisches Vorgehen durch sog. Reichsbürger entschieden vorzugehen . Hierzu gehört es auch, dass schon bei der Androhung der Geltendmachung von fingierten Forderungen die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die betreffenden sog. Reichsbürger geprüft wird. Zu den sonstigen allgemeinen Maßnahmen gegen Reichsbürger wird auf die Bewertungen in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2012 bis 2015 sowie auf das im Jahr 2015 veröffentlichte Hand- buch „Reichsbürger“ – Hrsg. Dirk Wilking, Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung (demos) – verwiesen.