Datum des Eingangs: 13.09.2016 / Ausgegeben: 19.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5071 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2044 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/4930 „Reichsbürger“ und die Malta-Masche Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die sogenannten „Reichsbürger“ sind Gruppen von Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern, die u.a. behaupten, das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 bestehe fort. Sie lehnen die Demokratie ab und leugnen die Existenz der jetzigen BRD. So verweigern sie die Zusammenarbeit mit bundesdeutschen Behörden und wollen bundesdeutsche Gesetze nicht anerkennen. Nunmehr versuchen sie erfundene Schadensersatzforderungen gegenüber Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen. Durch die sogenannte „Malta-Masche“ haben sie einen Weg gefunden, diese durchzusetzen: Hierfür ist eine Anmeldung der Forderung im UCC-Register, einem Schuldnerregister in den USA erforderlich, ohne dass es eines tatsächlichen Schadensnachweises bedarf. Die Forderungen werden dann vom UCC-Register an Inkassounternehmen auf Malta abgetreten . Diese Firma könnte ein dem Mahnverfahren vergleichbares Verfahren anstrengen , mit dem ein Versäumnisurteil erwirkt werden könne. Von einem maltesischen Gericht könnte in der Folge ein Mahnbescheid über zum Teil horrende Summen erlassen werden. Reagiere der Betroffene nicht, könnte ein stattgebendes Urteil ergehen, das in Deutschland vollstreckt werden solle, so die Idee der Reichsbürger oder Selbstverwalter. In Sachsen, Hessen und NRW wurden derartige Fälle bekannt, wobei die Vollstreckung an Formfehlern scheiterte. Frage 1: Gibt es auch in Brandenburg Betroffene dieser sogenannten „Malta- Masche“? zu Frage 1: Dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz sind bisher keine Fälle berichtet worden, in denen es zu einer Zustellung oder auch nur zu einem Zustellversuch gegen Justizbedienstete des Landes gekommen ist. Auch sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen gegen Justizbedienstete des Landes fingierte Forderungen durch sog. Reichsbürger im Uniform-Commercial-Code, (UCC)-Schuldnerregister des Washington State Department of Licensing, eingetra- gen wurden. Bisher wurden aus dem Geschäftsbereich nur Fälle berichtet, in denen sog. Reichsbürger die Geltendmachung von (erfundenen) Forderungen gegen Justizbedienstete angedroht haben. Frage 2: In welchem Verfahrensstadium befinden sie sich? zu Frage 2: Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen eingeleitete Verfahren zur Wehr zu setzen bzw. eine Vollstreckung zu verhindern? zu Frage 3: Durch die Bundesregierung (Auswärtiges Amt) sind die Justizbehörden in Malta bereits im Mai 2015 für die Problematik sensibilisiert worden, so dass den maltesischen Gerichten die Missbrauchsthematik bekannt ist. Auch die anderen EU- Mitgliedsstaaten wurden durch die Bundesregierung über das Europäische justizielle Netzwerk für Zivil- und Handelssachen (EJN) über die sog. „Malta-Masche“ informiert . Es wird insoweit auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Juli 2016 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten UIla Jelpke, Martina Renner, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – BT-Drucksache 18/9161 (Antworten zu Fragen 26 und 28) – verwiesen. Zudem hat die Bundesregierung bereits im April 2015 eine Lösung zur Löschung von rechtsmissbräuchlichen Eintragungen erfundener Forderungen sog. Reichsbürger gegen deutsche Amtsträger im UCC- Register in den USA vereinbart. Insoweit gilt ein vereinfachtes Löschungsverfahren, dass auf Antrag deutscher Behörden problemlos in Gang gesetzt werden kann. Auch insoweit wird auf die vorgenannte Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/9161) vom 12. Juli 2016 verwiesen. Obwohl es damit äußerst unwahrscheinlich ist, dass maltesische Gerichte mit fingierten Forderungsbegehren sog. Reichsbürger an Justizbedienstete herantreten, hat das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz auch für diese Eventualität Vorkehrungen zum Schutz der Bediensteten getroffen und entsprechende Hinweise an den Geschäftsbereich gegeben . Insbesondere sind bei den Amtsgerichten eingehende Zustellersuchen maltesischer Gerichte, die auf die sog. Malta-Masche hindeuten, umgehend dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz mitzuteilen. Sodann können von hier in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf Bundesebene alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Ablehnung und Zurückweisung solcher Zustellersuchen ergriffen werden. Sofern es trotz all dieser Schutzmaßnahmen dennoch zu einer Zustellung eines Forderungsbegehrens an Justizbedienstete kommen sollte, sind auch hierfür Vorkehrungen insbesondere zur Rechtsschutzgewährung und zur Kostenübernahme durch das Land getroffen worden. Da die Problematik nicht nur den Justizbereich , sondern auch andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung betrifft, wird darüber hinaus insoweit eine einheitliche Handhabung für die Landesverwaltung unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Kommunales angestrebt. Frage 4: Wie informiert die Landesregierung die Justizangestellten über diese Masche ? zu Frage 4: Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz hat entsprechende Handlungshinweise für die Fälle der sog. Malta- Masche an die Gerichts - und Behördenleiter erteilt. Die Gerichts- und Behördenleiter vor Ort unterrichten die Justizbediensteten auf geeignete Weise. Frage 5: Was unternimmt die Landesregierung, um die Justizangestellten in einem korrekten Vorgehen zu unterstützen? zu Frage 5: Insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen. Hinzuzufügen ist, dass die Staatsanwaltschaften des Landes gehalten sind, bereits im Ansatz gegen derartig betrügerisches Vorgehen durch sog. Reichsbürger entschieden vorzugehen . Hierzu gehört es auch, dass schon bei der Androhung der Geltendmachung von fingierten Forderungen die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die betreffenden sog. Reichsbürger geprüft wird. Frage 6: Werden Aktivitäten der sog. „Reichsbürger“ von der Landesregierung beobachtet ? zu Frage 6: Insoweit wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1833 „Berichterstattung über sogenannte Reichsbürger in Brandenburg“ der Abgeordneten Andrea Johlige, Fraktion DIE LINKE, vom 13. Juli 2016 (LT-Drs. 6/5488) verwiesen. Bezug genommen wird zudem auf die Bewertungen in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2012 bis 2015 sowie auf das im Jahr 2015 veröffentlichte Handbuch „Reichsbürger“ – Hrsg. Dirk Wilking, Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung (demos). Frage 7: Wie hat sich diese Bewegung in den letzten fünf Jahren in Brandenburg entwickelt? zu Frage 7: Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage zu 6. verwiesen.