Datum des Eingangs: 14.09.2016 / Ausgegeben: 19.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5079 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2032 der Abgeordneten Kristy Augustin, der CDU-Fraktion und Ursula Nonnemacher, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4888 Anti-Mobbing-Handreichungen für Brandenburger Schulen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Unter Brandenburger Schüler*innen gab es nach Angaben der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange des Landes Brandenburg (LKS) vom 18.09.2013 bis zum 30.04.2015 insgesamt 431 Meldungen über Diskriminierungsvorfälle aufgrund der sexuellen Identität. Um diesen Diskriminierungen und antihomosexueller Gewalt vorzubeugen, existieren im Land verschiedene Projekte, Methodensammlungen und Broschüren für Jugend- und Bildungseinrichtungen , die über nicht-heterosexuelle Lebensweisen aufklären und für Vielfalt und Akzeptanz werben. Das Bildungs- und Sozialwerk des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) hat mit dem Konzept einer Anti- Mobbing-Handreichung für Schulen ein umfangreiches und zielgruppenadäquates Informationskonzept entwickelt, welches an Berliner Schulen bereits seit 2010 erfolgreich eingesetzt wird. Dieses Konzept wurde durch den LSVD nach Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) sowie dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) für den Einsatz an Brandenburger Schulen angepasst und gedruckt. Die Brandenburger Schulen wurden über das Angebot informiert aber nicht flächendeckend verwaltungsseitig mit dem Material bestückt. In kleiner Stückzahl wurde die Handreichung an ausgewählten Schulen verteilt, dem Großteil der Zielgruppen (Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schüler*innen) soll der Zugang lediglich über eine Download-Funktion ermöglicht werden. Frage 1: Trifft es zu, dass einem Großteil der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen die Handreichung nur über eine Downloadfunktion zur Verfügung gestellt wird? a) Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung? b) Wie bewertet sie die Effektivität der Handreichung und die Nutzer*innenfreundlichkeit, vor allem für Kinder im Grundschulalter, wenn diese nur über einen Download zugänglich ist? zu Frage 1: Den brandenburgischen Schulen stehen seit dem 15. April 2016 neue Materialien zur Verfügung, die das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) aus Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto gefördert hat. In sieben Handreichungen wird „Mobbing aufgrund der sexuellen Identität“ an Schulen thematisiert. Informiert wird über die Erscheinungsformen von Mobbing, mögliche Gegenstrategien, die Verantwortung jedes Einzelnen für sein Handeln sowie über weiterführende Kontaktadressen. Die Unterrichtsmaterialen sind schulform- und zielgruppenspezifisch sowie in „leichter Sprache“ aufbereitet. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) hat bereits für Berliner Schulen entsprechende Handreichungen erarbeitet, die in aktualisierter Form für Brandenburg übernommen wurden. Dabei konnten die Inhalte des neuen, gemeinsamen Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 in Berlin und Brandenburg einbezogen werden. Das Thema „Sexuelle Vielfalt“ wird darin stärker als früher berücksichtigt und systematisch sowie fachübergreifend verankert. Die Anti-Mobbing-Handreichungen richten sich an Grund- und weiterführende Schulen, an Schulleitungen, Lehrkräfte, sonstiges Schulpersonal sowie Schülerinnen und Schüler. Daneben ist eine Handreichung in „leichter Sprache“ verfügbar. Die Materialien können auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg1 abgerufen oder als Druckexemplare bei den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) bezogen werden. Dieses Vorgehen hat sich als effektiv erwiesen und entspricht der bisherigen Praxis mit Handreichungen für Schulen insgesamt. Die Handreichungen werden im Rahmen der Fortbildung von Beraterinnen und Beratern durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg insbesondere in den übergreifenden Themen der Sexuellen Vielfalt und der Demokratiebildung eingesetzt. Frage 2: Wenn es zutrifft, dass die Handreichung nicht an alle Schule ausgereicht wurde, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Schulen, an welche diese ausgereicht wurde? zu Frage 2: Alle Grund- und weiterführenden Schulen haben durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Information über die Handreichungen erhalten. Diese wurden jedoch nicht verteilt, sondern sind unter dem angegebenen Link abrufbar bzw. bei der RAA zu beziehen. Die Schulen bestimmen eigenverantwortlich, in welcher Form und in welchem Umfang sie die zur Verfügung gestellten Handreichungen nutzen. Frage 3: An wie viele Schulen im Land Brandenburg wurde die Anti-Mobbing- Handreichung ausgereicht? Bitte nach Landkreisen, Schulformen und Anzahl ausgereichter Materialien aufschlüsseln. zu Frage 3: Die Schulen, aber auch Einzelpersonen haben die Möglichkeit, die Handreichungen bei der RAA zu bestellen oder vom Bildungsserver-Berlin- Brandenburg herunterzuladen. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen, Schulformen und der entsprechenden Anzahl von Materialien ist nicht möglich. Frage 4: Wie erfolgt die Verteilung der Anti-Mobbing-Handreichung? Welches Landesressort übernimmt die Kosten für den Druck, Nachdruck und die Verteilung der Handreichung? 1 http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/themen/bildung-zur-akzeptanz-von-vielfalt-diversity/sexuellevielfalt /lehrkraefte/unterrichtsmaterial/ zu Frage 4: Mit einer gemeinsamen Pressemitteilung von MASGF und MBJS vom 15. April 20162 wurde auf die Anti-Mobbing-Handreichungen für brandenburgische Schulen sowie über die Möglichkeit der Abrufbarkeit über den Bildungsserver Berlin- Brandenburg und der Verfügbarkeit von Druckexemplaren bei der RAA hingewiesen. Parallel wurden die Schulleitungen im Land Brandenburg durch das MBJS über diese Bezugsmöglichkeiten schriftlich informiert. Die Aktualisierung der Anti- Mobbing-Handreichungen sowie deren Druck wurden auf Antrag des LSVD durch das MASGF aus Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto gefördert. Die Auflagenhöhe von 29.500 Exemplaren beruht dabei auf den Angaben im Zuwendungsantrag des LSVD. Sofern aufgrund der Nachfrage durch die Schulen im Land Brandenburg die gedruckten Exemplare der Handreichungen vergriffen sein sollten, kann durch den LSVD ein Zuwendungsantrag auf Nachdruck an das MASGF gestellt werden. Gleiches gilt für etwaige Mehrkosten der RAA durch den Versand der Druckexemplare. Frage 5: Wird die Landesregierung im Zusammenhang mit dem beschlossenen `Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo-und Transphobie in Brandenburg´, Mittel in den Haushalt 2017/18 einstellen, um die Print-Version der Anti-Mobbing-Handreichung des LSVD für alle Schulen im Land in ausreichender Menge zur Verfügung stellen zu können? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 5: Die Planungen der Landesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Landtages „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ vom 9. Juni 2016 (Drucksache 6/4295-B) stehen noch am Anfang. Daher können derzeit keine Aussagen zu konkreten Inhalten getroffen werden. Dies würde auch dem im vorgenannten Beschluss geforderten partizipativen Prozess bei der Erstellung des Aktionsplans widersprechen. 2 http://www.masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/055_16_PM_Golze_Baaske_Anti-Mobbing- Handreichungen_mit%20LSVD_150416.pdf