Datum des Eingangs: 14.09.2016 / Ausgegeben: 19.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5081 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2042 der Abgeordneten Margitta Mächtig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4928 Regenentwässerung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Während meiner Sprechstunde unter freiem Himmel informierte mich ein Bürger aus dem OT Papenbruch der Gemeinde Heiligengrabe , dass die Einwohnerinnen und Einwohner sich seit langem um die Sicherheit entlang der Landesstraße, die durch die Ortschaft führt, sorgen. Bis heute ist es nicht gelungen, einen Fußweg entlang der Hauptverkehrsstraße zu errichten, da die Trampelpfade kein gefahrloses Laufen, vor allem für die älteren Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere für jene, die einen Rollator als Gehhilfe benötigen (die auf den Flächen gar nicht laufen können) und die Schulkinder ermöglichen. Mit der Begründung , dass die L 145 zum sogenannten Grünen Band gehört, ist eine Regenentwässerung , die als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Herstellung eines Bürgersteiges gilt, nicht vorgesehen. Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, hier aus triftigem Grund die Regenentwässerung der Landessstraße vorzunehmen? Frage 2: Wenn eine solche Möglichkeit gesehen werden sollte, wann wäre aus Sicht der Landesregierung die Einordnung dieser Maßnahme möglich, um die Gefahrenlage zu beseitigen? zu Fragen 1 und 2: Die L 145 wurde aufgrund ihrer geringen Verkehrsbedeutung und -belastung dem untergeordneten Straßennetz, dem sogenannten Grünen Netz zugeordnet . Die Verkehrsbelastung ist laut Straßenverkehrszählung 2010 mit einem durchschnittlich täglichen Verkehr von 1.055 Kfz/24 h und 104 Kfz/24 h Schwerverkehr vergleichsweise gering. Für die Straßen im Grünen Netz wird die Sicherung der Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch Unterhaltungsmaßnahmen und ggf. punktuelle Beseitigung von Gefahrenstellen gewährleistet. Wegen der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden keine Möglichkeiten gesehen, ei- nen Ausbau der L 145 in der Ortsdurchfahrt Papenbruch, einschließlich der Regenentwässerung , vorzunehmen. Frage 3: Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit durch ein gemeinsames Projekt die Regenentwässerung und Bürgersteigerrichtung zu realisieren? zu Frage 3: In der Ortsdurchfahrt Papenbruch sind Gehwege, abgesetzt von der Straße, größtenteils schon vorhanden. Einer Sanierung dieser Gehwege sowie der Errichtung neuer würde seitens der Landesregierung nichts entgegenstehen, wenn die Gemeinde Papenbruch die Kosten trägt. Einem ersten Planungsentwurf der Gemeinde Papenbruch zur Erneuerung und zum teilweisen Neubau von Gehwegen konnte seitens des Landesbetriebes Straßenwesen jedoch nicht zugestimmt werden, da die Anordnung von Gehwegen am Hochbord nur unter der Voraussetzung eines Fahrbahnausbaus sinnvoll wäre. Für die Erneuerung der Entwässerungsanlagen sieht die Landesregierung gegenwärtig keine Umsetzungsmöglichkeit.