Datum des Eingangs: 14.09.2016 / Ausgegeben: 19.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5082 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2055 der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/4950 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1782 „Verkleinerung des Kreisverkehrs an der Bundesstraße 167 in Neuruppin“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1782 (Drucksache 6/4423) besteht bei der Sanierung des Kreisverkehrs kein Ermessensspielraum, da „das gültige Regelwerk, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen‘ (RAST06) und das ‚Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006‘ zur Anwendung“ kommen. Demgegenüber erklärte kürzlich die Bundesanstalt für Straßenwesen, dass im Rahmen planerischer Einzelentscheidungen ein Abweichen von diesen Vorgaben sehr wohl möglich ist. Frage 1: Teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für Straßenwesen , dass ein Abweichen von den genannten Vorgaben im Rahmen planerischer Einzelfallentscheidungen möglich ist? zu Frage 1: Ja, Abweichungen vom Regelwerk sind grundsätzlich möglich. Diese sind im Einzelfall zu begründen. Im konkreten Fall erfolgte die Entscheidung zur Einhaltung des technischen Regelwerkes nach Abwägung aller verkehrs- und sicherheitsrelevanten Faktoren. Eine Einzelfallentscheidung aufgrund von schwierigen Rahmenbedingungen (z. B. städtebauliche Faktoren oder Verkehrsbelastung) hat sich nicht aufgedrängt. Frage 2: Ist vor diesem Hintergrund eine Sanierung des Kreisverkehrs mit unverändertem Radius möglich? zu Frage 2: Nein. Unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze wäre eine Sanierung mit unverändertem Radius unwirtschaftlich. Frage 3: Wann ist nach derzeitigem Stand mit Beginn der Baumaßnahmen und Freigabe des Kreisverkehrs zu rechnen? zu Frage 3: Das Gemeinschaftsbauvorhaben mit der Stadt Neuruppin befindet sich gegenwärtig im Vergabeverfahren. Ein Baubeginn ist für Oktober 2016 avisiert. Die Freigabe des Kreisverkehrs ist für das III. Quartal 2017 vorgesehen. Frage 4: Welche Bauabschnitte sind für welchen Zeitraum geplant? Welche Verkehrsführung bzw. Umleitung ist jeweils vorgesehen? zu Frage 4: In der 1. Bauphase wird voraussichtlich bis Ende November 2016 die Umfahrung für den Kreisverkehr hergestellt. Gleichzeitig erfolgt der grundhafte Ausbau des Einmündungsbereiches der Thomas-Mann-Straße an die B 167 (östlich des Kreisverkehrs), der mit dem Bau der Entwässerungsleitung bis Ende Dezember 2016 abgeschlossen sein soll. In der 2. Bauphase erfolgt voraussichtlich ab März 2017 bzw. nach Ablauf der Winterperiode der Umbau des Kreisverkehrsplatzes. In der 1. Bauphase wird der aus Richtung A 24 in Richtung L 16 führende Verkehr mit geringen Einschränkungen aufrechterhalten. Für den vollgesperrten Bereich der B 167 an der Einmündung Thomas-Mann-Straße wird der Verkehr über die Wittstocker Allee – Bad Kreuznach-Ring – Certaldo-Ring (und umgekehrt) umgeleitet. In der 2. Bauphase wird der aus Richtung A 24 in Richtung L 16 führende Verkehr (West-Süd- Beziehung) über die hergestellte Umfahrung für den Kreisverkehr geführt. Der Verkehr der Ost-West-Beziehung wird über die Wittstocker Allee – Bad Kreuznach-Ring – Certaldo-Ring – Kränzliner Straße (und umgekehrt) sowie weiter in Richtung Westen über die K 6807 Kränzlin – Werder – Dabergotz umgeleitet. Der Durchgangsverkehr der B 167 in Richtung Löwenberg/Rheinsberg (West-Ost-Beziehung) führt über die Dorfstraße Bechlin und weiter über die Kränzliner Straße wie vorstehend beschrieben . Der Verkehr der Süd-Nord-Beziehung bzw. Süd-West-Beziehung wird von der L 16 kommend über die Fehrbelliner Straße – Franz-Künstler-Straße auf die B 167 geführt.