Datum des Eingangs: 15.09.2016 / Ausgegeben: 20.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5085 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2053 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4641 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf Frage vier der Kleinen Anfrage Nr. 1921 des Abgeordneten Christoph Schulze - Zukunft des Fracking in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Antwort auf die vierte Frage meiner Kleinen Anfrage 1921 an welchen Stellen im Land Brandenburg ist aufgrund geologischer Voraussetzungen prinzipiell konventionelles Fracking möglich, wurde von der Landesregierung nicht beantwortet. Es wurde nicht danach gefragt in welchen Gebieten Vorhabenträger möglicherweise entscheiden zu Fracken - Zitat der Antwort der Landesregierung auf die vierte Frage: „Die Entscheidung über die Beantragung von konventionellem Fracking einschließlich der beantragten räumlichen Dimension läge beim Vorhabenträger. Insofern wäre es auch am Vorhabenträger zu entscheiden, ob sich ein Gebiet für konventionelles Fracking eignet.“ Sondern es wurde gefragt, Zitat: „An welchen Stellen im Land Brandenburg ist aufgrund geologischer Voraussetzungen prinzipiell konventionelles Fracking möglich? Hier bitte genau Orte, Gemarkungen und möglicherweise vorhandene Bohrlöcher aufzählen.“ Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Frage 1: Will die Landesregierung mit ihrer Antwort auf die vierte Frage der Kleine Anfrage 1921 zum Ausdruck bringen, dass die Landesregierung, bzw. den Landesbehörden z. B. dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg nicht bekannt ist, wo welche geeigneten Geoformationen für Erdgasgewinnung mittels Fracking im Land Bandenburg vorhanden sind? zu Frage 1: Nein. Frage 2: Wenn Frage 1 verneint wird, bitte ich um explizite Beantwortung meiner Frage 4 in der Kleinen Anfrage 1921: An welchen Stellen im Land Brandenburg ist aufgrund geologischer Voraussetzungen prinzipiell konventionelles Fracking mög- lich? Hier bitte genau Orte, Gemarkungen und möglicherweise vorhandene Bohrlöcher aufzählen? zu Frage 2: Der Einsatz der konventionellen Fracking-Technologie bei Erdgaslagerstätten ist, sofern wirtschaftliche Überlegungen ausgeblendet werden und lediglich auf die Frage der geologischen Voraussetzungen abgestellt wird, prinzipiell auf dem gesamten Landesterritorium Brandenburgs mit Ausnahme des Lausitzer Blocks und des Torgauer-Doberluger Synklinoriums im Süden des Landes möglich.