Datum des Eingangs: 16.09.2016 / Ausgegeben: 21.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5091 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2036 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4906 Standarderprobungsgesetz des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Landtag Brandenburg hat in der 4. Wahlperiode einen Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards eingesetzt . Nach dem Abschlussbericht wurde ein Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz im Landtag Brandenburg verabschiedet. Gemäß diesem Standarderprobungsgesetz haben Kommunen die Möglichkeit, den Abbau von Normen und Standards zu beantragen bzw. abweichend von geltenden Gesetzen sich um Zuständigkeiten zu bemühen, um ihr Verwaltungshandeln effektiver zu gestalten. Das entsprechende Gesetz wurde am 28. Juni 2006 im Amtsblatt verkündigt und feiert nunmehr zehnjähriges Bestehen. Aus diesem Grunde ist es von Interesse, eine Bestandsaufnahme zu machen und herauszufinden, welche Effekte dieses Gesetz entwickelt hat. Im Rahmen des Abschlussberichtes des Sonderausschusses und im Rahmen der Gesetzesverhandlungen wurde es als großer Erfolg und gute Möglichkeit zum Abbau von Normen und Standards im Land Brandenburg bewertet. Die entscheidende Frage ist, ob diese Hoffnung in Erfüllung gegangen ist. Frage 1: Ist das Ziel des Gesetzes, Bürokratieabbau zu erproben, erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu bringen, erfolgreich gewesen, wenn ja, an welchen konkreten Beispielen in welchen konkreten Fällen? zu Frage 1: Die Landesregierung berichtet dem Landtag gemäß § 2 Abs. 4 BbgStEG alle zwei Jahre über die Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes und den Verfahrensstand . In den letzten beiden Berichten vom Dezember 2012 - www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_6400/6468.pdf - und 2014 - www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_0200/257.pdf - hat die Landesregierung jeweils ihre Bewertung und Schlussfolgerungen aus dem bisherigen Prozess der Standarderprobung dargelegt und in einer ausführlichen Bilanz der Erprobungen die konkreten Beispiele einer landesweiten Umsetzung benannt . Zur Beantwortung der Frage wird auf die Berichte verwiesen. Die Landesre- gierung wird dem Landtag im Dezember 2016 den Fünften Bericht zur Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes vorlegen. Frage 2: Welche Rechtsvorschriften wurden modifiziert angewendet, um unternehmerisches Handeln und Existenzgründungen zu erleichtern und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu fördern? zu Frage 2: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Welche Rechtsvorschriften wurden modifiziert angewendet, um die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und Kosten für Unternehmen, Bürger und die Verwaltung zu senken? zu Frage 3: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4: Welche Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene konnten mit Hilfe dieses Gesetzes erweitert werden und insbesondere die Herausforderung des demografischen Wandels vor Ort mit flexiblen und örtlich angepassten Lösungen erfolgreich zu begegnen? zu Frage 4: Im Jahr 2011 wurde die Zielstellung, auf kommunaler Ebene die Handlungsspielräume zu erhöhen, um es den Kommunen zu ermöglichen, den Herausforderungen des demografischen Wandels vor Ort mit flexiblen und örtlich angepassten Lösungen begegnen zu können, in das Standarderprobungsgesetz aufgenommen. Seitdem wurde nur ein entsprechender Antrag gestellt. Im 4. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes vom Dezember 2014 wurde dazu ausgeführt, dass von einer Gemeinde ein Antrag auf Abweichung von der „Zügigkeit einer Schule der Sekundarstufe I“ gemäß § 103 Absatz. 1 BbgSchulG gestellt worden ist. Der Antrag war darauf gerichtet, die Oberschule einzügig zu führen, um den Schulstandort zu erhalten und die mit einer drohenden Schulschließung verbundenen Kosten für den Schülertransport sowie das ungenutzte Schulgebäude zu vermeiden. Der Antrag stand unter dem Vorbehalt, dass die Schule die Zweizügigkeit nicht erreicht. Entgegen der Erwartung der Antragstellerin konnten auf Grund der erreichten Schüler- und Schülerinnenzahlen zwei siebte Klassen gebildet werden. Die von der Gemeinde befürchtete Gefahr einer Schließung der Schule lag damit nicht vor und der Antrag wurde abgelehnt. Frage 5: Wie viel Anträge auf abweichende Anwendung landesrechtlicher Vorschriften bzw. Abweichung von Normen und Standards sind vom 28. Juni 2006 bis zum 28. Juni 2016 insgesamt gestellt worden? Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele Anträge wurden abgelehnt? zu Frage 5: Im nachgefragten Zeitraum wurden 126 Anträge gestellt. Davon wurden 49 Anträge genehmigt und 27 Anträge abgelehnt. Fünf weitere Anträge wurden abgelehnt , weil die Umsetzung des Antragsbegehrens bereits nach geltendem Recht möglich war. Weitere fünf Anträge wurden zunächst abgelehnt, der Inhalt des Antragsbegehrens wurde jedoch später landesweit umgesetzt. Von den genehmigten Anträgen führten 26 Anträge zu den insgesamt 51 landesweiten Umsetzungen. Im Übrigen wird auf die in den bisherigen Berichten veröffentlichte Gesamtbilanz verwiesen . Frage 6: Welche konkreten Abweichungen von landesrechtlichen Standards wurden beantragt? Hier bitte eine konkrete Liste vollständig und in terminlicher Reihenfolge, welche Anträge auf abweichende Anwendung landesrechtlicher Standards gestellt wurden und auch von welchem Antragsteller. zu Frage 6: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Frage 7: Hat sich die Frage der Genehmigung für höchstens vier Jahre als vorteilhaft erwiesen? zu Frage 7: Die Genehmigungsdauer von vier Jahren hat sich grundsätzlich bewährt. Im Schulbereich wurde bei sechs Anträgen die Genehmigung für die Erprobung verlängert . Die an der Erprobung beteiligten Kommunen stellten kein repräsentatives Spektrum aller Schulträger des Landes dar. In der Verlängerung sollten weitere Kommunen für die Erprobung gewonnen werden, um ein repräsentatives Erprobungsergebnis zu erhalten. Im Bereich der Übertragung von Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung hat der Gesetzgeber bei zwölf Anträgen den Status quo der bisherigen Erprobungskommunen verlängert. Er hielt es für erforderlich und sachgerecht, derzeit bestehende, auch probeweise übertragene Zuständigkeitsverlagerungen auf Kommunen nicht automatisch auslaufen zu lassen, sondern am Status quo festzuhalten, solange der Prozess der Verwaltungsstrukturreform noch nicht abgeschlossen ist. Die Zeitdauer der Befristung orientiert sich an den im Ergebnis der Funktionalreform möglichen Aufgabenübertragungen zum 1. Januar 2020. Die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung endet mit dem Außerkrafttreten des Standarderprobungsgesetzes. Die Zuständigkeit zur Erteilung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO ist auch Gegenstand des Erprobungsversuchs „Zuständigkeitsübertragung StVO“ und damit möglicher Bestandteil einer eventuellen Aufgabenübertragung im Ergebnis der Funktionalreform. Frage 8: Wie viel Anträge zur Erprobung einer orts- oder bürgernahen Aufgabenerfüllung hat es gegeben? Welche Anträge wurden gestellt? Wie wurden sie beschieden? Bitte als Liste. Wie viele davon wurden in öffentlich-rechtlicher Vereinbarung übertragen ? zu Frage 8: Es hat 44 Anträge zur Erprobung einer orts- und bürgernahen Aufgabenerfüllung gegeben. Davon wurde bei zwei Anträgen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. Frage 9: Gab es öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, die dann am Ende von der zuständigen obersten Landesbehörde nicht genehmigt wurden? zu Frage 9: Nein. Es gab keine zwischen kommunalen Aufgabenträgern oder mit dem Land geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem Standarderprobungsgesetz , die vom zuständigen Fachressort im Einvernehmen mit der Staatskanzlei bzw. nachfolgend dem Ministerium des Innern und für Kommunales, nicht genehmigt wurden. Frage 10: Wie viele Anträge von Schulträgern nach § 6 des o. g. Gesetzes zur selbständigen Budgetbewirtschaftung der Personalmittel hat es gegeben? Wie viele Anträge wurden genehmigt, von welchen Antragstellern, mit welchem Finanzumfang? zu Frage 10: Es liegen keine Anträge von Schulträgern des Landes Brandenburg zu § 6 Absatz 1 des Standarderprobungsgesetzes vor. Frage 11: Wie viele Anträge zu § 8 des Gesetzes – im Hinblick auf Denkmalschutz hat es gegeben? Wer waren die Antragsteller, wie wurden die Anträge beschieden? Welche Erfolge sind vorzuweisen? zu Frage 11: Zum Bereich Denkmalschutz gab es zwei Anträge. Antragsteller waren der Landkreis Spree-Neiße, dessen Antrag abgelehnt wurde, und der Landkreis Märkisch -Oderland, der seinen Antrag zurückzog. Frage 12: Wie viele Landesgesetze gab es am 31.12.2005 in Brandenburg? Wie viele Rechtsverordnungen der Landesregierung gab es am 31.12.2005 in Brandenburg? Wie viele Verwaltungsvorschriften gab es am 31.12.2005 in Brandenburg? zu Frage 12: Zum Stichtag 31. Dezember 2005 waren im Brandenburgischen Vorschriftensystem (BRAVORS) insgesamt 347 Landesgesetze, 1003 Rechtsverordnungen und 3050 Verwaltungsvorschriften als gültig erfasst. Darüber hinaus existieren weitere Verwaltungsvorschriften, die nur einem beschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stehen und deshalb nicht öffentlich über BRAVORS abrufbar sind. Frage 13: Wie viele Landesgesetze gab es am 31.12.2015 in Brandenburg? Wie viele Rechtsverordnungen der Landesregierung gab es am 31.12.2015 in Brandenburg? Wie viele Verwaltungsvorschriften gab es am 31.12.2015 in Brandenburg? zu Frage 13: Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren in BRAVORS insgesamt 425 Landesgesetze, 1165 Rechtsverordnungen und 3442 Verwaltungsvorschriften als gültig erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Anlage zur Kleinen Anfrage 2036 - Ar zu den Fragen 2, 3 , 6 und 8 - Standarderprobungsgesetz des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuchen modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 . Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw, beantragte Abweichungung or ts 7:u , b ür ge rn ah öf fen t1.- re dh tlic he . Ve re in b aru ng . Entscheidung über den Erprobungsantrag Un te rn e hm er isc he s Ha nd el n, Ex ist en gr ün du ng w irb th aft tie fe En tw ick lun g Ve rfa hr en be sc hl eu ni ge n !K os te n se n ke n Stadt Werder (Havel) 16.08.2006 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X Gemeinde Schorfheide 12.09.2006 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Antrag wurde zurückgezogen _ - - - Gemeinde Schorfheide 12.09.2006 Erlass von Ausgleichsmaßnahmen beim Bau von Radwegen (Tourismusförderung) - - Antrag wurde zurückgezogen - - _ - Stadt Zossen 18.09.2006 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X Amt Neustadt (Dosse) 20.09.2006 Abweichnung von der Anwendung des § 48 Naturschutzgesetz - Antrag wurde zurückgezogen - - . _ Landkreis Havelland 11.10.2006 Durchführung kinderärztlicher Reihenuntersuchungen durch die Havelland Kliniken GmbH Genehmigung Gesundheitsdienstgesetz X Landkreis Havelland 13.10.2006 Durchführung der Erstuntersuchung durch die Havelland Kliniken GmbH Genehmigung _ Gesundheitsdienstgesetz X Stadt Prenzlau 15.11.2006 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X Stadt Oranienburg 29.11.2006 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe _ - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X Gemeinde Kloster Lchnin 04.12.2006 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X Amt Peitz 05.12.2006 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X Antrag wurde zurückgezogen - _ Gemeinde Kloster Lehnin 12.12.2006 Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren für Boots- und Badestege. Es soll nur eine Behörde zuständig sein. - - Ablehnung - - - Seite 1 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuchen modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung or ts - u. bü rg er n ah öff en ti.- re ch tli ch e Ve re inb aru ng Entscheidung über den Erprobungsantrag Un te rn e hm er isc he s Ha nd *, Ex ist en gr ün du ng 6UnI)101AW 3 elp IlUeLlOSPlAA Ve rfa hr en be sc hle un ige n Ko s t en s en ken Stadt Falkensee 12:12.2006 Befristete Aussetzung der Anwendung des § 10 Waldgesetz (LWaIdG) - - Ablehnung - - - - Stadt Falkensee 12.12.2006 Genehmigungsfreier Austausch von Werbeanlagen _ - Ablehnung - - - - Stadt Falkensee 12:12.2006 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Antrag wurde zurückgezogen - - - - Stadt Falkensee 12.12.2006 Befristete Aussetzung der Anwendung des § 2 Waldgesetz (LWaIdG) - - Ablehnung - - - - Stadt Falkensee 12.12.2006 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X - Stadt Zossen 18.12.2006 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - - Antrag wurde ausgesetzt Stadt Zossen 19.12.2006 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz Genehmigung - Gemeindehaushaltsverordnung X - Stadt Zossen 19.12.2006 Festlegung des Schulträgers über Kapazität und somit die Zügigkeit einer Schule X Ablehnung Stadt Zossen 19.12.2006 Entscheidung des abgebenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel X - Genehmigung Landesschulgesetz - - X Amt Schlieben 22.12.2006 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X Gemeinde Kloster Lehnin 22.12.2006 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz - Genehmigung - Landesschulgesetz - X Gemeinde Schönwalde-Glien 09.01.2007 Befristete Aussetzung der Anwendung des § 2 Waldgesetz (LWaIdG) - - Ablehnung - - - - Amt Schf eben 12.01.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X - Seite 2 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuchen modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung ye uiaffinq n -s1Jo öf fe nt 1.- re ch tii ch e Ve re inb ar un g Entscheidung 'über den Erprobungsantrag Un te rn eh m en sc he s Ha n de ln, Ex ist en gr ün du ng 6un imoimlu3 Ve rfa hr en be sc hl eu n ige n Ko st en s en ke n Gemeinde Fichtwald 12.01.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X Gemeinde Hohenbuckc 12.01.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X - Gemeinde Kremitzaue 12.01.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X - Gemeinde Lebusa 12.01.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X _ X - Stadt Schlieben 12.01.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Genehmigung Gemeindehaushaltsverordnung X - X Landkreis Oder-Spree 15.01.2007 Befreiung von den Regelungen des § 5 der brandenburgischen Leistungsprämien- und Zulagenverordnung _ .. Ablehnung - - - - Stadt Falkensee 18.01.2007 Entscheidung des aufnehmenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel im Grundschulbereich x _ Genehmigung Landesschulgesetz " - X - Landkreis Spree -Neiße 23.01.2007 Aufhebung der Richtlinie für die Einsatzmöglichkeiten von Kleinkläranlagen - - Ablehnung - _ - - Landkreis Spree -Neiße 23.01.2007 Aufhebung der Verwaltungsvorschrift des MLUR zur Einleitung gereinigter Abwässer in das Grundwasser - - Ablehnung - - „ - Amt Schlieben 29.01.2007 Herabsetzung der Klassenfrequenz in der Sek I an Oberschulen im ländlichen Raum - - Ablehnung - „ - - Amt Schlieben 29.01.2007 Festlegung des Schulträgers über Kapazität und somit die Zügigkeit einer Grundschule - Ablehnung - - - - Stadt Werder (Havel) 31.01.2007 Genehmigungsfreier Austausch von Werbeanlagen - - Ablehnung - - - .. Seite 3 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Atwort zu Frage 2 und 3 n Bei durchgeführten Versuchen modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung Or ts- u. b ürg er na h I öff en tl.- re ch tlic he Ve re inb ar un g Entscheidung über den Erprobungsantrag Un ter ne hrn er isc he s Ha nd eln , Ex ist en gr ün du ng w irts ch aft lic he En tw ick lun g Ve rfa hre n be sc hle un ige n Ko ste n se n ke n Landkreis Spree- Neiße 06.02.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht (Tarnkennzeichen) X - Ablehnung - - - Stadt Oranienburg 06.02.2007 Förderprogramm: Zukunft im Stadtteil-ZIS 2000 - Ausnahme von den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) - - Antrag gegenstandslos landesweite Umsetzung _ _ _ Stadt Oranienburg 06.02.2007 Förderrichtlinie 99 zur Stadterneuerung - Ausnahme von den Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) - Antrag gegenstandslos landesweite Umsetzung - - - Amt Wustermark 07 02.2007 Entscheidung des aufnehmenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel im Grundschulbereich x _ Genehmigung Landesschulgesetz - - X - Landkeis Spree- Neiße 07.02.2007 Entscheidung der obersten Denkmalschutzbehörde bei Dissenz zwischen unterer Denkmalschutzbehörde und Denkmalfachbehörde nur auf Anforderung durch untere Denkmalschutzbehörde, ansonsten Entscheidung durch die untere Denkmalschutzbehörde selbst. - - Ablehnung _ _ Landkreis Spree- Neiße 07.02.2007 Befreiung von § 23 Abs. 2 Straßengesetz - Versorgungsunternehmen sollen Anträge zur Verlegung öffentlicher Leitungen für Ortsdurchfahrten, für die nicht die Gemeinde Träger der Straßenbaulast ist, direkt beim Straßenbaulastträger stellen können, statt - wie bisher - bei der Gemeinde. - - Antrag gegenstandslos Ziel nach bestehendem Recht umsetzbar _ Seite 4 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuche modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung ueulaffinq • n öff en tl.- re c h tlic he Ve re inb aru ng Entscheidung über den Erprobungsantrag Un te rn eh m er isc he s Ha nd eln , Ex ist en gr ün du ng w irts ch att iic he En tw ick lun g Ve rfa hr en be sc hle un ige n 'K os te n se n ke n Landkreis 07.02.2007 Vereinfachung des Nachweisverfahrens im Genehmigung Verwaltungsvorschrift zur Spree-Naße Zuwendungsrecht - - Landeshaushaltsordnung X - X - Landkreis Spree-Neiße 07.02.2007 Übertragung ausgewählter Aufgaben des speziellen Artenschutzes X - Antrag gegenstandslos landesweite Umsetzung - - - - Landkreis Spree -Neiße 07.02.2007 Befreiung von § 38 Abs. 4 Straßengesetz Die Planfeststellung oder Plangenehmigung kann bei Änderungen oder Erweiterungen von unwesentlicher Bedeutung unterbleiben. Wann dies der Fall ist soll statt der Planfeststellungs-behörde der Landkreis selbst entscheiden können. X Erledigung Straßengesetz - - - - Landkreis Spree -Neiße 07.02.2007 Befreiung von § 10 Abs. 3 Straßengesetz; die Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis für Kunstbauten, die zu Straßen kreisangehöriger Gemeinden gehören, soll entfallen. - - Erledigung Straßengesetz - - - - Stadt Schönewalde 12.02.2007 Festlegung des Schulträgers über Kapazität und somit die Zügigkeit einer Grundschule X - Ablehnung _ - - - Gemeinde Dallgow-Döberitz 15.02.2007 Entscheidung des abgebenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel X - Genehmigung Landesschulgesetz - - X Stadt Werder (Havel) 19.02.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe _ Antrag wurde zurückgezogen Landkreis Märkisch - Oderland 23.02.2007 § 62 Abs. 1 S. 3 Naturschutzgesetz - Einschränkung der Beteiligungspflicht von Naturschutzbeiräten auf tatsächlich wichtige Vorgänge. - - Ablehnung - - - - Seite 5 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuchen modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung or ts- u. b ür ge rn ah J ßuruequieaeA el -101111-100 . 1-'1glüW i Entscheidung über den Erprobungsantrag Un ter ne hm er isc he s Ha nd eln ,, Ex ist en gri in du ng • w irts ch aft lic he En tw ick lun g Ve rfa hre n be sc hle un ige n Ko ste n se nk en Landkreis Märkisch-Oderland 23,02,2007 Die Zuständigkeit für die Anzeige der Fliegenden Bauten, deren Gebrauchsabnahme und ggf. erforderliche Nachabnahmen der unteren Bauaufsichtsbehörde sollen teilweise auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden übertragen werden, >e , - Ablehnung - - - - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02,2007 Einschränkung der Beteiligung der Denkmalfachbehörde im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren _ Antrag wurde zurückgezogen _ - _ _ Landkreis Märkisch-Oderland 23.02 2007 Änderung §§ 53 Abs. 1 u. 55 Abs. 8 Nr. 1 Bauordnung - Erweiterung der Freistellung von der Baugenehmigungspflicht für Werbeanlagen und Übergang der Zuständigkeit an die amtsfreien Ämter und Gemeinden. _ _ Ablehnung _ _ - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Verfahren zur Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz - Genehmigung Landespersonalvertretungsgesetz - - X X Landkreis Märkisch Oderland 23.02.2007 Aufnahme der Genehmigungsfreiheit von Überdachunen bis 20 qm und Klarstellung, dass , g Überdachungen allgemein erfasst werden. - _ Ablehnung Bauordnung - - - - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Die Genehmigungsfreiheit von Wintergärten soll auf 20 qm Grundfläche und 60 m 3 umbauten Raum erweitert werden, _ - Ablehnung Bauordnung _ - - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Verzicht auf die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume und die Mindestgröße von Belichtungsöffnungen bei bestehenden Gebäuden - - Genehmigung X - - X Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Verzicht auf die Mindestabstände der Wertstoff- und Abfallbehälter zu Öffnungen von Aufenthaltsräumen und zu Grundstücksgrenzen _ _ Genehmigung Bauordnung X - - X Seite 6 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuche modifiziert angewandte Rechtsvorschrift . . Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung or ts- u. b ürg er na h 6uruequ giaA 91-t31111139 -1-.Pue Entscheidung über den Erprobungsantrag 6unpuQaßne19 3 sei m pava leuiaiun ß u n lIo N tr 3 eq9114ELIGsle Ve rfa hre n be sc Ne un ige n Ko ste n se nk en Landkreis Märkisch-Oderland 2302.2007 Übertragung ausgewählter Aufgaben des speziellen Artenschutzes X - Antrag gegenstandslos landesweite Umsetzung - - - - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Einschränkung der Beteiligungspflicht von Naturschutzverbänden nach § 63 Abs. 3 Nr. 5/6 Naturschutzgesetz auf Ausnahmen nach § 72 Abs. 2 Naturschutzgesetz und die in § 60 Abs. 2 Nr. 5 Naturschutzgesetz genannten Vorhaben. _ Ablehnung _ - _ _ Landkreis Märkisch-Oderland 23,02,2007 Wegfall der Pflicht zur Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen bzw. Beschränkung auf die in § 6 Abs. 1 Naturschutzgesetz in Zuständigkeit der obersten Naturschutzbehörde zu beplanenden Nationalparks und Biosphärenreservate. - Ablehnung - - - - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Abschaffung der Genehmigungspflicht für Landschaftsrahmenpläne der Landkreise - - Genehmigung .. X - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Herausnahme eines besiedelten Gebietes (Innenbereich) aus einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) _ _ Ablehnung - - - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Übergang der Zuständigkeit für die Überwachung von Abfallbeseitigungsanlagen nach Einstellung des Betriebes (nun: Abfalllager) an den Landkreis mit allen, insbesondere finanziellen Konsequenzen. X - Ablehnung - - - - Landkreis Märkisch-Oderland 23.02.2007 Aktualisierung der Richtlinie zur Sicherung und zum geordneten Abschluss von Abfallentsorgungsanlagen mit geringem Gefährdungspotential - - Antrag wurde zurückgezogen - - - - Amt Neustadt (Dosse) 26.02 2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Antrag gilt als zurückgezogen - - _ _ Seite 7 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuchen modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung o rts - u. bü rg er n a h öf fen tl.- re c ht lic he Ve re inb ar un g Entscheidung über den Erprobungsantrag Un te rn e hm er isc he s Ha nd el n, Ex ist en gr ün du ng 6un i>iciiiugu3 alloill -JEL1081» Ve rfa hr en be sc hl eu n ige n ' Ko st en s en ke n Stadt Teltow 27.02.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung - - X Amt Putlitz/Berge 02.03.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - - Antrag wurde zurückgezogen - . _ _ Gemeinde Berge 02.03.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe _ - Antrag wurde zurückgezogen Gemeinde Gülitz-Reetz 02.03.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - - Antrag wurde zurückgezogen Gemeinde Pirow 02.03 2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - - Antrag wurde zurückgezogen . Gemeinde Triglitz 02.03,2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Antrag wurde zurückgezogen - _ - - Stadt Putlitz 02,03,2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Antrag wurde zurückgezogen - Stadt Prenzlau 05.03.2007 Festlegung des Schulträger über Kapazität und somit e Zügigkeit einer Grundschule die X - Ablehnung - - - - Landkreis Märkisch-Oderland 08.03 2007 Änderung § 15 Abs. 2 u. 3 Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz - Wegfall der katasterrechlichen Einmessungspflicht - - Antrag wurde zurückgezogen - _ - _ Stadt Prenzlau 08.03.2007 Herabsetzung der Klassenfrequenz in der Sek I und II an Gymnasien - - Ablehnung Stadt Prenzlau 08.03.2007 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz - Genehmigung Landesschulgesetz - - X Stadt Prenzlau 08.03.2007 Entscheidung des abgebenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel X - Genehmigung Landesschulgesetz - - X - Stadt Prenzlau 08.03.2007 Rechtsanspruchprüfung auf Kindertagesstättenplatz und Aufstellung Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung X - Ablehnung - - - - Seite 8 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuchen modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw, beantragte Abweichungung Or ts- u . b ür ge rn ah öff en tU re ch tlic he ,V ere inb ar un g Entscheidung 'über den Erprobungsantrag Un te rn e hm er isc he Ha nd eln ; • . Ex ist en gr ün du ng w irts ch af tlic he En tw ick lun g Ve rfa hre n be sc Ne un ige n te u a s ualsomi Stadt Prenzlau 08.03.2007 Lehrkräfte an Schulen in ein Dienstverhältnis des Schulträgers überführen X Ablehnung Amt Neustadt (Dosse) 09.03.2007 Lehrkräfte an Schulen in ein Dienstverhältnis des Schulträgers überführen Ablehnung X _ Amt Neustadt (Dosse) 09.03,2007 Herabsetzung der Klassenfrequenz in der Sek I und 11 an Gesamtschulen mit gym. Oberschule _ - Ablehnung Gemeinde Kloster Lehnin 12.03.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Antrag gilt als zurückgezogen - - - - Wasserverband Schlieben 14.03.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - Antrag wurde zurückgezogen Amt Peitz 21.03.2007 Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe - - Antrag wurde zurückgezogen Stadt Prenzlau 21.03.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X Amt Letschin 11.04.2007 Lehrkräfte an Schulen in ein Dienstverhältnis des Schulträgers überführen X - Antrag wurde zurückgezogen _ - - - Gemeinde Letschin 11.04.2007 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz Genehmigung Landesschulgesetz - - X - Amt Ziesar 12.04.2007 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz Genehmigung Landesschulgesetz - X - Stadt Potsdam 13.04.2007 Wegfall der Genehmigungspflicht von Abwasseranlagen - - Genehmigung Wassergesetz - - X X Stadt Potsdam 14.04.2007 Potsdam pro Gesundheit - Erprobung von vertraglichen Leistungsvereinbarungen _ _ Antrag gegenstandslos Ziel nach bestehendem Recht umsetzbar - - _ - Stadt Potsdam 07.05.2007 Genehmigungsfreier Austausch von Werbeanlagen - - Anrag wurde zurückgezogen _ - Seite 9 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuche modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw, beantragte Abweichungung or ts - u . b ür ge rn a h öf fen t1. - re c ht lie he Ve re in b ar u ng Entscheidung über den Erprobungsantrag Un te rn e hm e n sc he s Ha nd el n, Ex is t en gr ün du ng w irt sc ha fti ch e En tw ick lu ng Ve r fa hr en be sc hl eu n ige n Ko ste n s en ke n Gemeinde Schönwalde-Glien 21.05,2007 Entscheidung des abgebenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel X - Genehmigung Landesschulgesetz - . X - Amt Schlieben 06.06.2007 Herabsetzung der Klassenfrequenz in der Sek I an Oberschulen durch Einsatz moderner lnotechnologie (Telelearning) - - Ablehnung _ - - - Amt Schheben 07.06.2007 Erweiterung des Anwendungsbereiches der kommunalen Baumschutzsatzung X - Antrag wurde zurückgezogen, - - - - Gemeinde Schönwalde-Glien 14.06.2007 Aussetzung der Anwendung des § 10 Waldgesetz (LWaldG) - - Ablehnung - „ _ Landkreis Havelland 03.07.2007 Festsetzung von Aufbewahrungsfristen von Unterlagen der ehemaligen Polikliniken _ _ Antrag wurde zurückgezogen - - - - Amt Scharmützelsee 17.07,2007 Herabsetzung der Klassenfrequenz in der Sek I an Oberschulen - - Antrag hat sich erledigt Zweizügigkeit wurde erreicht - - - - Amt Scharmützelsee 17.07.2007 Entscheidung des Schulträgers über Besuch einer anderen Schule X - Antrag wurde zurückgezogen. - - - Amt Scharmützeisee 17.07,2007 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz - - Antrag wurde zurückgezogen Stadt Treuenbrietzen 08.08.2007 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz _ - Antrag wurde zurückgezogen _ - - - Stadt Guben 07.09.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X Landkreis Oder-Spree 10.09.2007 Befreiung von den Regelungen des § 5 der brandenburgischen Leistungsprämien- und Zulagenverordnung ., _ Ablehnung - - - Seite 10 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durchgeführten Versuche angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung or ts- u. b ürg er na h öff en t1.- re ch tlic he Ve re inb aru ng Entscheidung über den Erprobungsantrag Un ter ne hm er isc he s Ha nd eln , Ex ist en grü nd un g w irts ch aft lic he En tw ick lun g Ve rfa hre n be sc hle un ige n _ . Ko ste n se n ke n Stadt Bad Liebenwerda 11.09.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X - Gemeinde Kleinmachnow 12 09.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - X - Stadt Brandenburg 09.11.2007 Virtuelles Bauamt alleinige digitale Signatur des Objektplaners - formlose Genehmigung - Bauvorlagenverordnung - X X Stadt Brandenburg 09.11.2007 Virtuelles Bauamt Abweichung von der Baugebührenverordnung Antrag wurde zurückgezogen - - Stadt Brandenburg 09.11.2007 Virtuelles Bauamt Abweichung vom Verwaltungsverfahrensgesetz (elektronische Beteiligung der Landesbehörden) _ _ formlose Genehmigung Verwaltungsverfahrensgesetz Landesweite Umsetzung - - X - Hansestadt Kyhtz 07.12.2007 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X - Stadt Wittenberge 28,02.2008 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - - X Stadt Luckau 10.03.2008 Übertragung von Zuständigkeiten nach Straßenverkehrsrecht X Genehmigung - Straßenverkehrsrecht - X Landkreis Uckermark 31.03.2008 Markierung von Wanderwegen _ _ Genehmigung Aufhebung der Richtlinie zur Markierung von Wanderwegen - - X X Stadt Cottbus 25.06.2008 Wegfall der Genehmigungspflicht von Abwasseranlagen Genehmigung - Wassergesetz X X Stadt Finsterwalde 04.07.2008 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung X - Genehmigung Straßenverkehrsrecht - . X - Amt Schlieben 06.10.2008 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung - Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau _ _ Ablehnung - _ _ _ Seite 11 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Antwort zu Frage 6 Antwort zu Frage 6 und 8 . Antwort zu Frage 8 Antwort zu Frage 2 und 3 Bei durch eführten Versuchen g modifiziert angewandte Rechtsvorschrift Frage 2 Frage 3 Antragsteller Antragseingang Antragsgegenstand bzw. beantragte Abweichungung Or ts- u , b ür ge rn a h öff en t1,- re ch tlic he Ve re inb aru ng Entscheidung über den Erprobungsantrag [ lIn te m e h me sis ch es Ha nd el n, Ex ist en gr ün du ng 6unpiom ug eyolgjetiospm Ve rfa hr en be sc hle un ige n 'K os te n se n ke n Stadt 22,12.2008 Anzeige von Kanalnetzen unter einer Nennweite von Ablehnung Cotbus 300 mm - - - - - - Stadt Senftenberg 31.03.2009 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung X - Antrag wurde zurückgezogen - - - - Landkreis Barnim 03.03.2010 Teilzeitplätze in Kindertagesstätten § 20 Abs. 2 Satz 2 Kindertagesstättengesetz - Genehmigung Kindertagesstättengesetz X Landkreis Elbe-Eister 30.06.2010 Übertragung der Zuständigkeit nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO im Rahmen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen X X Genehmigung der Vereinbarungen mit 12 Kommunen § 3 BbgStEG Straßenverkehrsordnung - - X - Gemeinde Nuthe -Urstromtal 20.07.2010 Befreiung von der StellenobergrenzenVO - - Antrag gegenstandslos landesweite Umsetzung - - _ Landkreis Ostprignitz -Ruppin 07.09.2010 Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz - - Genehmigung Landesschulgesetz - - X Landkreis Elbe-Elster 24.01.2013 Übertragung der Zuständigkeit nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO im Rahmen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen X X Genehmigung der Vereinbarung mit einer Kommune § 3 BbgStEG Straßenverkehrsordnung _ - X - Gemeinde Letschin 23.12.2013 Abweichung von der Zügigkeit einer Schule der Sekundarstufe 1 gemäß § 103 Abs. 1 BbgSchulG - - Ablehnung - _ _ _ Stadt Zossen 09.02.2016 Entscheidung des abgebenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel X - Ablehnung - _ - Stadt Prenzlau 29.06.2016 Entscheidung des abgebenden Schulträgers über vereinfachten Schulwechsel X - noch offen - - - - Seite 12 Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12