Datum des Eingangs: 16.09.2016 / Ausgegeben: 21.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5092 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2043 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/4929 Ladenöffnungen an Sonntagen in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Zum Jahresbeginn hat der brandenburgische Ministerpräsident eine Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes angekündigt. Nun wurden die Planungen der Landesregierung bekannt, dass Händler in Innenstädten zukünftig an zwei Sonntagen stadtteilbezogen öffnen dürfen. Die Zahl von sechs verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr soll allerdings nicht erhöht werden. Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? Frage 2: Inwieweit wurden welche Interessenverbände in das Änderungsvorhaben einbezogen? zu den Fragen 1 und 2: Auf Einladung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie und unter Teilnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Energie wurde ein gemeinsames Gespräch zu Fragen des Ladenöffnungsgesetzes mit Vertretern des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, der Industrie- und Handelskammer Cottbus, des Städte- und Gemeindebundes, der Gewerkschaft Ver.di und der Kirchen durchgeführt. In diesem Gespräch erörterten die beteiligten Akteure ihre unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich einer Flexibilisierung des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Es wurde verabredet, dass die Landesregierung unter Berücksichtigung der von den Beteiligten dargelegten Argumente prüfen wird, inwieweit eine Novellierung des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes erforderlich ist. Frage 3: Welcher Vorteil ergibt sich für die Händler durch die geplante Gesetzesänderung gegenüber der bestehenden Gesetzeslage? Frage 4: Welche Mehrbelastungen ergeben sich aufgrund der Änderung für die Arbeitnehmer ? Frage 5: Welche weiteren Gesetzesänderungen in Bezug auf die Ladenöffnungszeiten am Sonntag hält die Landesregierung für denkbar? Frage 6: Inwieweit plant die Landesregierung Ausnahmeregelungen für inhabergeführte Läden in historischen Innenstädten, z.B. in der Landeshauptstadt Potsdam? Frage 8: Wann ist mit welchen Gesetzesänderungen von Seiten der Landesregierung zu rechnen? zu den Fragen 3, 4, 5, 6 und 8: Der politische Willensbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zu der Frage, inwieweit eine Änderung des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes erforderlich ist, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung eine Verkürzung der Tagesöffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen (jetzt 13 – 20 Uhr, siehe BbgLöG §5) und stattdessen eine Erweiterung der offenen Sonntage von sechs auf acht? zu Frage 7: Jede eventuelle Änderung des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes muss die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Wahrung eines Regel- Ausnahme-Verhältnisses beachten und darf unter Beachtung des Beschlusses des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.03.2015 insgesamt nicht zu einer unzulässigen Ausweitung der möglichen Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen führen.