Datum des Eingangs: 16.09.2016 / Ausgegeben: 21.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5096 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2041 der Abgeordneten Margitta Mächtig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4927 Verwaltungsstrukturreform Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Rahmen meiner „Sprechstunden unter freiem Himmel“ im Landkreis Ostprignitz Ruppin wurde ich wiederholt auf die Aussage des Innen- und Kommunal-Ministers hingewiesen, dass eine landesweite gesetzliche Gemeindegebietsreform nicht vorgesehen sei, zugleich wird aber auf eine Mindestgröße von 8000 Einwohnerinnen und Einwohnern im ländlichen Raum verwiesen. Frage 1: Welche Planungen hat die Landesregierung für jene Gemeinden im ländlichen Raum, die heute weniger als 8000 Einwohnerinnen und Einwohner haben und trotzdem auf eine stabile kommunalpolitische und wirtschaftliche Entwicklung verweisen können? zu Frage 1: Der Landtag Bandenburg hat mit Beschluss vom 13. Juli 2016 nach Kenntnisnahme des Entwurfs des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (Drucksache 6/4623) ein Gesamtkonzept für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform beschlossen (Drucksache 6/4528-B). Danach soll die Leistungsfähigkeit der hauptamtlichen Verwaltungen auf der gemeindlichen Ebene gestärkt werden, indem sich deren Zahl durch freiwillige Entscheidungen der betroffenen Gemeinden vermindern soll. Das Gesamtkonzept sieht vor, dass hauptamtliche Verwaltungen künftig in der Regel im Berliner Umland (Verdichtungsraum) für mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohner und im weiteren Metropolenraum (ländlicher Raum) für mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig sein sollen. Träger einer hauptamtlichen Verwaltung sollen die Einheitsgemeinde, die Ämter sowie künftig auch die Amtsgemeinde als auch Gemeinden und Amtsgemeinden in Mitverwaltung sein. Der Bitte des Landtages entsprechend beabsichtigt die Landesregierung, bis Ende 2016 einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Grundsätzen des Gesamtkonzeptes für die Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene folgt. Frage 2: Plant die Landesregierung andere Kriterien, wie die Leistungskraft der Kommunen in die Erwägungen der Gemeindegrößen einzubeziehen? zu Frage 2: Bezogen auf die künftige regelmäßige Größe hauptamtlicher Verwaltungen auf der gemeindlichen Ebene wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Entscheidungen im Hinblick auf eine Änderung von Gemeindegebieten durch genehmigungsbedürftige freiwillige Vereinbarungen unterliegen dem Gebot der Beachtung von Gründen des öffentlichen Wohls. Diese Gründe umfassen eine Vielzahl von Kriterien in Bezug auf die unmittelbar und auch auf mittelbar betroffenen Kommunen. Frage 3: Wenn nicht: Welche Frist ist u. U. vorgesehen, dass Kommunen den Weg des freiwilligen Zusammenschlusses selbstbestimmt wählen können? zu Frage 3: In seinem Beschluss vom 13. Juli 2016 (Drucksache 6/4528-B) hat der Landtag Brandenburg festgestellt, dass eine umfassende Gemeindegebietsreform in der laufenden Legislaturperiode nicht stattfindet und stattdessen ausschließlich freiwillige Veränderungen zur Verringerung der Zahl hauptamtlicher Verwaltungen angestrebt werden. Frage 4: Sieht die Landesregierung vor, dass Gemeinden sich mit Ämtern zusammenschließen können? zu Frage 4: Gemeinden können sich nicht mit Ämtern zusammenschließen, da ein Zusammenschluss ausschließlich von Gemeinden oder Gemeindeverbänden erfolgen kann. Das Amt ist eine Bundkörperschaft. Nach der derzeit geltenden Kommunalverfassung des Landes Brandenburg können amtsfreie und bisher amtsangehörige Gemeinden durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ein Amt neu bilden oder ändern. Das vom Landtag beschlossene Gesamtkonzept (Drucksache 6/4528-B) sieht vor, dass Ämter des bisherigen Modells zunächst fortbestehen können, aber nicht neu gebildet werden. Frage 5: Wie soll aus Sicht der Landesregierung mit den Gebietskörperschaften verfahren werden, die einerseits mittelfristig keinen freiwilligen Zusammenschluss angehen bzw. umsetzen und andererseits auch langfristig erheblich unter der 8.000- Einwohner-Grenze liegen werden? zu Frage 5: Nach Ablauf der aktuellen Legislaturperiode wird darüber zu entscheiden sein.