Datum des Eingangs: 16.09.2016 / Ausgegeben: 21.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5098 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2058 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/4966 Umsetzung der EU-Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 und des EU- Türkei-Abkommens vom 18. März 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer soll ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt werden, wobei die VN-Kriterien der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden sollen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Mit Ratsbeschluss vom 20.07.2015 wurde ein EU-Neuansiedlungsprogramm (sog. EU-Resettlement-Programm) für die Jahre 2016 und 2017 mit insgesamt über 20.000 Aufnahmeplätzen ins Leben gerufen. In diesem Rahmen hat sich Deutschland bereiterklärt, unter Anrechnung der jährlichen Quote von 500 Personen in dem seit 2012 bestehenden deutschen Resettlement- Programm, 1.600 Personen in den Jahren 2016 und 2017 aufzunehmen. Das EU- Türkei-Abkommen vom 18.03.2016 sieht vor, dass für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Da es sich um einen 1:1 Mechanismus handelt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wie viele syrische Flüchtlinge die EU und speziell Deutschland insgesamt aus der Türkei aufnehmen wird. Die 1.600 deutschen Resettlement -Plätze werden derzeit prioritär für die Umsetzung des 1:1 Mechanismus genutzt , allerdings bedeutet dies nicht, dass alle 1.600 Plätze für die Aufnahme aus der Türkei zur Verfügung stehen, zumal Deutschland im Rahmen des Resettlements auch Aufnahmen aus anderen Staaten, wie z. B. Libanon, plant. Hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen nach dem EU-Türkei-Abkommen ist zudem in Planung, EUweit zusätzlich 54.000 Plätze - durch Umwidmung eines Teils der sog. Relocationplätze (vgl. Antwort zu Frage 3) - zu schaffen. Der deutsche Anteil betrüge hier rund 13.500 Plätze. Ob tatsächlich eine Umwidmung auf europäischer Ebene stattfindet, muss noch abgewartet werden. Frage 1: Wie viele Personen wurden im Rahmen dieser Abkommen in Brandenburg „angesiedelt“? (bitte aufschlüsseln nach Abkommen, Landkreis und Ankunftsmonat) zu Frage 1: Bis zum 05.09.2016 wurden im Land Brandenburg acht Personen (eine syrische Familie) aus der Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens aufgenommen . Diese Personen werden gleichzeitig auf die für Deutschland vorgesehenen 1.600 Aufnahmeplätze aus dem EU-Neuansiedlungsprogramm für die Jahre 2016/2017 angerechnet. Die aufgenommene Familie lebt seit Anfang Juni 2016 im Landkreis Spree-Neiße. Frage 2: Werden Personen im Rahmen dieser Abkommen über Flughäfen in Brandenburg oder Berlin nach Deutschland gebracht? (bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Abkommen, Flughafen und Ankunftsmonat) zu Frage 2: Die derzeitige Planung sieht vor, für alle Personen, die im Rahmen des Resettlements und des EU-Türkei-Abkommens aufgenommen werden, zunächst eine zentrale Erstaufnahme über die Grenzdurchgangslager Friedland und Bramsche (Niedersachsen) für die Dauer von 14 Tagen durchzuführen. Daher werden die aufzunehmenden Personen in der Regel über den Flughafen Kassel-Calden einreisen. Eine Einreise über Flughäfen in Brandenburg und Berlin ist somit nicht vorgesehen. Frage 3: Von welchen weiteren Umsiedlungs- und Verteilungsabkommen ist und war Brandenburg betroffen? zu Frage 3: Wie bereits in den Vorbemerkungen erwähnt, führt Deutschland seit 2012 ein nationales Resettlement-Programm durch. Die jährliche Aufnahmequote von (bundesweit) 300 Personen wurde im Jahr 2015 auf 500 Personen erhöht. Des Weiteren haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von zwei EU- Ratsbeschlüssen vom 14. bzw. 24. September 2015 zur Umsiedlung von insgesamt 160.000 Asylsuchenden aus Italien und Griechenland innerhalb von 24 Monaten verpflichtet (sog. Relocation-Verfahren). Frage 4: Werden Personen, die im Rahmen von Umsiedlungs- und Verteilungsabkommen nach Deutschland kommen, anhand des Königsteiner Schlüssels verteilt? zu Frage 4: Ja.