Datum des Eingangs: 20.09.2016 / Ausgegeben: 26.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5128 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2065 des Abgeordneten Erik Stohn der SPD-Fraktion Drucksache 6/4986 Sanierung Amtsgericht Luckenwalde Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2065 vom 30. August 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Amtsgericht Luckenwalde wird seit längerem saniert. Dabei sind insbesondere Barrierefreiheit und Denkmalschutz zu berücksichtigen . Frage 1: Wann wird mit der Fertigstellung zu rechnen sein? zu Frage 1: Die Fertigstellung erfolgt im III. Quartal 2018. Frage 2: Welche Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit (bspw. Aufzug) werden ergriffen? zu Frage 2: Der Seitenflügel und das Hauptgebäude werden jeweils separat durch den Einbau eines Aufzuges erschlossen. Das Hauptgebäude erhält hofseitig einen Aufzug, der im Hof, im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss halten wird. Der zweite Aufzug wird an der Giebelseite des Seitenflügels in einem Treppenhausanbau errichtet und ebenfalls vom Hof zugänglich sein. Es werden sämtliche Etagen des Seitenflügels mit Ausnahme des Kellers erschlossen. Der Einbau zwei separater Aufzüge ist erforderlich, da sich Haupthaus und Seitenflügel auf unterschiedlichem Höhenniveau befinden. Sowohl im Hauptgebäude als auch im Seitenflügel wird es je ein Behinderten-WC geben. Dieses WC ist im Hauptgebäude bereits in Nutzung. Die Türsteuerung wird derzeit optimiert. Im Hauptgebäude wird ein Verhandlungssaal so hergerichtet, dass er auch für Hörgeschädigte nutzbar ist. Weiterhin sehen die Planungen im gesamten öffentlichen Bereich die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips vor. So erfolgt die Wegeführung in den Fluren und Treppenhäusern im Hauptgebäude durch die Verwendung verschiedenfarbiger, kontrastreicher Beläge. Es wird eine taktile Gestaltung der Raumnummerierung geben. Die Klingel, die Gegensprechanlage und der Nachtbriefkasten werden taktil beschriftet. Frage 3: Wie wird konkret der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet? zu Frage 3: Aufgrund der räumlichen Enge besteht kein Platz, die vorhandenen Treppen im Eingangsbereich barrierefrei zu ertüchtigen. Der barrierefreie Zugang kann somit lediglich über die Aufzüge im Hof erfolgen. Unterhalb der am Haupteingang befindlichen Außentreppe wird daher eine Gegensprech- und Klingelanlage installiert, die den betreffenden Personen eine Kontaktaufnahme mit dem Gericht und sodann den barrierefreien Zugang ermöglicht.