Datum des Eingangs: 20.09.2016 / Ausgegeben: 26.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5132 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2076 der Abgeordneten Christina Schade und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/5002 „Verkehrswende“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In der Antwort auf die mündliche Anfrage 587 zur „Verkehrswende“ in der Fragestunde der 31. Landtagssitzung legte die Landesregierung dar, dass ein „Wechsel der Mobilitätskultur“ erfolgen müsse. Es müsse Verkehr soweit wie möglich vermieden und auf umweltschonende Verkehrsmittel verlagert werden. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen schließe die Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Haushalte ein. Flexibilität und Mobilität spielen in der heutigen Arbeitswelt eine wichtige Rolle. Arbeitnehmer, die beruflich flexibel und auch regional mobil sind, haben die besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Frage 1: Was bedeutet der Wechsel der Mobilitätskultur? zu Frage 1: Der Wechsel der Mobilitätskultur beinhaltet den Grundsatz, mehr Mobilität mit weniger Verkehr. Frage 2: Soll dieser Wechsel durch Anreize oder durch Zwang erfolgen? Frage 3: Wenn dieser Wechsel durch Anreize erfolgen soll, welche sind dies und wie und mit welchen Beträgen werden sie finanziert? Frage 4: Beinhaltet die „Vermeidung von Verkehren“ eine Verhinderung von derzeitigen Verkehren? Wenn ja, welche weiteren Behinderungen des Verkehrs sind geplant ? Frage 5: Wie bewertet es die Landesregierung, wenn Arbeitnehmer mobil sein müssen , die Mobilität aber künstlich verteuert werden soll? Frage 6: Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen muss ein durchschnittlicher Brandenburger Haushalt für die Mobilität seiner Mitglieder nach Umsetzung der Maßnahmen rechnen? zu den Fragen 2, 3, 4, 5 und 6: Verkehrsvermeidung wird zum einen durch eine Bündelung von Daseinsfunktionen erreicht. Durch eine sinnvolle Zuordnung städtischer Funktionen wie Arbeiten, Dienstleistungen und Nahversorgung können Wege verkürzt und somit das Verkehrsaufkommen reduziert werden. Zum anderen leistet der Umweltverbund, bestehend aus öffentlichem Personennahverkehr, Fahrrad- und Fußverkehr einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und trägt damit zur Verkehrsvermeidung bei. Die Änderung der Mobilitätskultur kann selbstverständlich nicht per Verordnung oder Zwang erfolgen, sondern muss auf Überzeugungen und attraktiven, bedarfsgerechten Angeboten beruhen. Die Mobilitätsstrategie 2030 wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Landesregierung plant deshalb keine wie von den Fragestellern unterstellten Maßnahmen, die die Mobilität künstlich verteuern oder behindern sollen. Frage 7: Werden beim Wechsel der Mobilitätskultur auch demographische Folgen berücksichtigt? zu Frage 7: Eine wesentliche Änderung der Mobilitätskultur im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist bereits eingetreten. Dazu gehören bspw. die Möglichkeiten durch die Digitalisierung wie Online-Shopping, Homeoffice oder Dienstleistungen online wie Telebanking, medizinische Beratung usw.