Datum des Eingangs: 21.09.2016 / Ausgegeben: 26.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5138 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2057 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4957 Besucherinformationszentren in den Nationalen Naturlandschaften Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Besucherinformationszenten der Nationalen Naturlandschaften sind wichtige Aushängeschilder der Großschutzgebiete und dienen neben der Umweltbildung insbesondere auch der regionalen Entwicklung und dem Tourismus. Besucherinformationszentren sind für Investitionen und für den laufenden Betrieb auf Zuschüsse angewiesen, weil die Einnahmen die laufenden Kosten nicht decken. Die Grundkosten von Besucherinformationszentren werden über einen Fördertitel im Haushalt des MLUL aus Landesmitteln bezuschusst. Damit alleine kann der Betrieb der Zentren allerdings nicht aufrechterhalten werden. Den Trägervereinen wurde die Möglichkeit eröffnet, projektgebundene Fördermittel aus der ELER-Förderung zu beantragen. Über die Förderanträge ist noch nicht entschieden worden. Frage 1: Welche Besucherinformationszentren gibt es unter welcher Trägerschaft in den Großschutzgebieten Brandenburgs? zu Frage 1: Die brandenburgischen Großschutzgebiete (GSG) verfügen über 15 Besucherinformationszentren (BIZ) in unterschiedlicher Trägerschaft. GSG BIZ Träger Nationalpark Unteres Odertal Nationalparkhaus Criewen Nationalparkverwaltung Unteres Odertal Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Besucherzentrum Burg Lenzen Trägerverbund Burg Lenzen e.V. Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Besucherzentrum Rühstädt Naturschutzbund Deutschland e. V. Landesverband Brandenburg e.V. Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin NABU-Informationszentrum Blumberger Mühle Naturschutzbund Deutschland e.V. Biosphärenreservat Spreewald Alte Mühle Schlepzig/ Haus für Landesamt für Umwelt Mensch und Natur Lübbenau/ Schlossberghof Burg Naturpark Barnim Barnim Panorama Besucherzentrum Wandlitz Gemeinde Wandlitz Naturpark Dahme-Heideseen Besucherzentrum Burg Storkow Stadt Storkow (Mark) Naturpark Hoher Fläming Naturparkzentrum Hoher Fläming Naturparkverein Fläming e.V. Naturpark Märkische Schweiz Besucherzentrum Schweizer Haus Landesamt für Umwelt Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft Naturparkhaus Bad Liebenwerda Förderverein Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaften e.V. Naturpark Niederlausitzer Landrücken Heinz Sielmann Naturerlebniszentrum Wanninchen Heinz Sielmann Stiftung Naturpark Nuthe-Nieplitz NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal Förderverein Nuthe-Nieplitz- Niederung e.V. Naturpark Stechlin-Ruppiner Land NaturParkHaus Stechlin Förderverein „Naturlandschaft Stechlin und Menzer Heide e.V. Naturpark Uckermärkische Seen Besucherzentrum Lychen Landesamt für Umwelt Naturpark Westhavelland Naturparkzentrum Westhavelland (Milow) Naturschutzbund Deutschland Regionalverband Westhavelland e.V. Frage 2: Wie viele Zentren haben in den letzten beiden Jahren in welcher Gesamthöhe Fördermittel aus dem Besucherinformationszentren-Titel des MLUL bzw. aus ELER-Mitteln erhalten? zu Frage 2: Im Rahmen der ILE-Richtlinie (Förderperiode 2007 bis 2014) wurden elf Besucherinformationszentren mit externer Trägerschaft im gesamten Förderzeitraum mit einer Gesamtsumme von rund 11 Mio. Euro gefördert. Für die derzeit laufende Förderperiode sind Mittel aus der ELER-RL (Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein ) mit Stand 08/2016 noch nicht bewilligt. Seit dem 01.08.2015 werden Zuwendungen des Landes Brandenburg für Besucherlenkung und –information durch die Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete des Landes Brandenburg gewährt. Diese Zuwendungen stehen nur den BIZ in externer Trägerschaft zur Verfügung . BIZ Landesförderung ab 08/2015 Landesförderung ab 01/2016 Nationalparkhaus Criewen Besucherzentrum Burg Lenzen 49.576,80 € 50.000,00 € Besucherzentrum Rühstädt 21.040,00 € 50.000,00 € NABU-Informationszentrum Blumberger Mühle 78.750,00 € 50.000,00 € Alte Mühle Schlepzig/ Haus für Mensch und Natur Lübbenau/ Schlossberghof Burg Barnim Panorama Besucherzentrum Wandlitz 22.560,69 € 50.000,00 € Besucherzentrum Burg Storkow 56.136,88 € 50.000,00 € Naturparkzentrum Hoher Fläming 49.208,20 € 50.000,00 € Besucherzentrum Schweizer Haus Naturparkhaus Bad Liebenwerda 25.372,50 € 50.000,00 € Heinz Sielmann Naturerlebniszentrum Wanninchen 30.000,00 € 50.000,00 € NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal 38.105,86 € 50.000,00 € NaturParkHaus Stechlin 24.800,00 € 50.000,00 € Besucherzentrum Lychen Naturparkzentrum Westhavelland (Milow ) 24.889,46 € 50.000,00 € Frage 3: Aus welchen ELER-Förderrichtlinien könnten Besucherinformationszentren Fördermittel für ihren Betrieb beantragen? zu Frage 3: Im Rahmen der ELER-Förderung ist eine Förderung für den Betrieb nicht möglich. Generell können die BIZ alle Richtlinien nutzen, für die sie antragsberechtigt sind und das Vorhaben mit den Fördergegenständen kompatibel ist. Frage 4: Für welche Zwecke und unter welchen Bedingungen können über ELER Personalkosten für die Besucherinformationszentren finanziert werden? zu Frage 4: Kosten des eigenen Personals können im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein im Richtlinienteil C (Maßnahmenbezeichnung: Umweltbewusstsein) abgerechnet werden. Dabei gilt, dass es eine klare Abgrenzung zu anderen, nicht vorhabenbezogenen Tagesaufgaben geben muss. Frage 5: In welcher Höhe liegen Förderanträge für 2016 und Folgejahre vor? zu Frage 5: BIZ Richtlinien-Teil mit Maßnahmenschwerpunkt (Kurzbezeichnung ) Ermittelte mögliche Zuwendung nach Antragsprüfung bzw. Antragsüberarbeitung Nationalparkhaus Criewen Besucherzentrum Burg Lenzen C (Umweltbewusstsein) 234.471,02 € Besucherzentrum Rühstädt C (Umweltbewusstsein) 69.957,84 € NABU-Informationszentrum Blumberger Mühle C (Umweltbewusstsein) 549.659,11 € NABU-Informationszentrum Blumberger Mühle E (Errichtung und Ausstattung von BIZ) 58.330,42 € Alte Mühle Schlepzig/ Haus für Mensch und Natur Lübbenau/ Schlossberghof Burg Barnim Panorama Besucherzentrum Wandlitz C (Umweltbewusstsein) 148.960,20 € Besucherzentrum Burg Storkow Naturparkzentrum Hoher Fläming C (Umweltbewusstsein) 111.500,66 € Besucherzentrum Schweizer Haus Naturparkhaus Bad Liebenwerda C (Umweltbewusstsein) 114.538,65 € NABU Biologischer Arbeitskreis Luckau e.V. C (Umweltbewusstsein) 187.790,40 € Heinz Sielmann Naturerlebniszentrum Wanninchen E (Errichtung und Ausstattung von BIZ) 566.713,11 € NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal C (Umweltbewusstsein) 470.198,99 € NaturParkHaus Stechlin C (Umweltbewusstsein) 192.870,52 € Besucherzentrum Lychen Naturparkzentrum Westhavelland (Milow) Frage 6: In welcher Höhe stehen Mittel für die Förderung von Besucherinformationszentren über ELER zur Verfügung? zu Frage 6: Im Richtlinienteil C (Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins) der Richtlinie Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein stehen 5 Mio. Euro zur Verfügung . Für den Richtlinienteil E (Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren der Nationalen Naturlandschaften) sind 5,33 Mio. Euro vorgesehen. Der Richtlinienteil F (Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura 2000-Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura 2000) beinhaltet 5,53 Mio. Euro. Frage 7: Aus welchen Gründen erfolgte bislang keine Entscheidung über die Förderanträge und wann ist damit zu rechnen? zu Frage 7: Die Bewilligungsbehörde prüft derzeitig die Förderanträge. Im Rahmen dieser Prüfung wurde seitens der Antragsteller die Möglichkeit genutzt die für die Bewilligung notwendigen Änderungen und Ergänzungen der Antragsunterlagen vorzunehmen , was zu einer Verlängerung des Bewilligungsverfahrens geführt hat. Nach Abschluss der Prüfung aller Förderanträge werden die bewilligungsreifen Anträge im Projektauswahlverfahren bewertet. Entsprechend dem vorhandenen Budget erfolgt anschließend die Bewilligung. Für den Teil C der Richtlinie werden die Bewilligungen vorrausichtlich im September und für die anderen Richtlinienteile im Oktober 2016 erteilt. Frage 8: Für welchen Zeitraum können Förderanträge gestellt werden? Gibt es innerhalb der EU-Förderperiode weitere Antragsfristen für Verlängerungs- oder Folgeprojekte in späteren Jahren? Wenn ja, wann sind diese Fristen? zu Frage 8: Förderanträge können für den Zeitraum der Förderperiode bis 2020 gestellt werden. Innerhalb der Förderperiode gibt es jährliche Antragstermine. Das Fördervorhaben muss innerhalb der Förderperiode abgeschlossen werden. Verlängerungsprojekte gibt es nach der Richtlinie nicht. Mit Abschluss des ersten Bewilligungsverfahrens wird unter der Voraussetzung, dass für den jeweiligen Richtlinienteil noch entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen, der Aufruf zum nächsten Antragsverfahren veröffentlicht. Bevor ein zweites Antragsverfahren eröffnet wird, erfolgt eine Überprüfung der finanziellen Mittel und der Richtlinie.