Datum des Eingangs: 22.09.2016 / Ausgegeben: 27.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5147 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2072 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4993 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung DS 6/4711 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche öffentlichen Einrichtungen sind es konkret, die ständig/dauerhaft durch Polizei bewacht werden? zu Frage 1: Der Flughafen Schönefeld sowie die Landesliegenschaft in der Heinrich- Mann-Alle 103 in Potsdam werden gegenwärtig durchgehend durch die Polizei bewacht . Frage 2: Warum werden diese öffentlichen Einrichtungen dauerhaft bewacht? zu Frage 2: Der Festlegung einer ständigen polizeilichen Objektschutzmaßnahme geht in jedem Fall eine Beurteilung der Gefährdungslage voraus. Im Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungslage für den Flughafen Schönefeld und die Liegenschaft in der Heinrich-Mann-Allee 103 gelten beide Objekte als gefährdet. Frage 3: Um welche Objekte handelt es sich konkret bei den 112 überwachten Objekten ? (Bitte um Ergänzung der Tabelle aus der Anlage mit der konkreten Benennung der Objekte) zu Frage 3: Bei den 112 Objekten handelt es sich um Asylbewerberunterkünfte, religiöse Einrichtungen, kritische Infrastrukturen und Wohnungen von Schutzpersonen. Eine Veröffentlichung der einzelnen Objekte ist aus Geheimhaltungsgründen gemäß der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Brandenburg und unter Beachtung des Schutzbedürfnisses der Betroffenen nicht möglich.