Datum des Eingangs: 23.09.2016 / Ausgegeben: 28.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5153 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2064 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4985 Abschluss des Gewässerrandstreifenprojektes im Nationalpark Unteres Odertal Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Nationalpark Unteres Odertal wurde von 1992 bis 2006 ein Gewässerrandstreifenprojekt durchgeführt, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) im Rahmen der Förderung von Naturschutzgroßprojekten mit gesamtstaatlicher Bedeutung unterstützt wurde. Im BfN und im BMU ist das Naturschutzgroßprojekt abgeschlossen. In einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde 2012 eine Übereinkunft zwischen dem Land Brandenburg und dem Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V. erzielt, um auch hier das Projekt abzuschließen . Nach Angaben des Vereins hatte dieser die Zuarbeiten zum Abschlussverwendungsnachweis mit Datum vom 04.03.2013 beim Ministerium eingereicht und auf Wunsch des Ministeriums mit Datum vom 17.09.2013 sowie vom 27.11.2013 ergänzt . Dennoch liegt 2016, mithin zehn Jahre nach Abschluss des Projekts vonseiten des BfN und des BMU, in Brandenburg noch immer kein Abschlussverwendungsnachweis vor. Vorbemerkung: Der Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa- Nationalparks Unteres Odertal e.V. (der Verein) war Projektträger des Gewässerrandstreifenprojekts im Unteren Odertal (GWRPUO). Ziel des Projekts war es, das Untere Odertal in seiner Gesamtheit für den Naturhaushalt zu erhalten und zu entwickeln , durch einmalige biotoplenkende Maßnahmen zu optimieren und durch umfangreiche Flächenkäufe dauerhaft zu sichern. Das Projekt wurde anteilfinanziert mit 75 % Bundes-, 16,8 % Landes- und 8,2 % Trägerbeteiligung. Der Verein hat insgesamt umgerechnet ca. 16 Mio. € erhalten. Die Projektlaufzeit endete Ende 2006. Gleichzeitig endete gemäß Zuwendungsbestimmungen die Frist zum lagerichtigen Eintausch von Tauschgrundstücken in das Kerngebiet des GWRPUO, das nahezu deckungsgleich mit dem Gebiet des späteren NatPUO ist. In der Folgezeit verweigerte der Verein, trotz etlicher gemeinsamer Versuche von Bund und Land, eine einver- nehmliche Beendigung des Projekts zu erreichen, jahrelang die Anerkennung seiner Pflicht zur Erbringung des Abschlussverwendungsnachweises. Als alle Bemühungen scheiterten, forderte das Land schließlich den Abschlussverwendungsnachweis per Bescheid vom 22.12.2010 ein. Dagegen hat der Verein Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in II. Instanz die Rechtsposition des Landes und stellte die Pflicht des Vereins zum Abschlussverwendungsnachweis fest. Anschließend wurde der Umfang, d. h. die einzelnen nachzuweisenden Posten des Abschlussverwendungsnachweises unter Leitung des Gerichts einvernehmlich bestimmt. Das Land prüft derzeit die vom Verein eingereichten Unterlagen. Das Land führt die Abschlussverwendungsnachweisprüfung aufgrund des Innenverhältnisses zwischen Bund und Land treuhänderisch auch für den Hauptzuwendungsgeber Bund (75 % der Zuwendungen) durch. Solange sie nicht abgeschlossen ist, ist das Projekt auch für das BMU und das BfN nicht abgeschlossen. Dies gilt schon deshalb, weil, wie bei jeder Abschlussverwendungsnachweisprüfung , die Möglichkeit besteht, dass aufgrund des Prüfungsergebnisses Zuwendungsrückforderungen für Bund und Land geltend gemacht werden müssen. Zwischenzeitlich hat der Verein erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam mit Bezug auf den Abschlussverwendungsnachweis eingereicht. Frage 1: Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen das Erteilen eines Abschlussverwendungsnachweises und damit gegen den Abschluss des Projektes? zu Frage 1: Der Sachverhalt ist derzeit Gegenstand eines vom Verein veranlassten Rechtsstreits gegen das Land vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Erst wenn alle Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen und die Prüfungen der Verwendungsnachweise erfolgt sind, kann das Verfahren beendet werden. Frage 2: Hat das Land nach den genannten Zuarbeiten durch den Verein im Jahr 2013 weitere Zuarbeiten verlangt? Wenn ja, welche konkret? zu Frage 2: Nein. Das Land hat den Verein jedoch darauf hin gewiesen, dass sich im Fortgang der Prüfung Nachforderungen ergeben können. Frage 3: Ist es zutreffend, dass die Landesregierung den Rechtsstreit mit dem Verein der Freunde des deutsch-polnischen Europa Nationalparks Unteres Odertal in diesem und in mehreren weiteren Verfahren auf die Kanzlei Raue LLP (Rechtsanwalt Hertel) übertragen hat, wenn ja, welche Kosten sind für alle diese Verfahren seit dem Jahr 2000 entstanden? zu Frage 3: Bisher hat das Land bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Verein über den Abschluss des Gewässerrandstreifenprojektes in zwei Fällen Herrn Rechtsanwalt Dr. Hertel von der Kanzlei Raue LLP beauftragt. Einmal in dem bereits in der Vorbemerkung angesprochenen Verfahren um die Pflicht des Vereins zur Erbringung des Abschlussverwendungsnachweises, das vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beendet wurde, und zum anderen in dem in der Antwort zu Frage 1 genannten noch laufenden erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Die Verfahrenskosten für den erstgenannten Rechtsstreit beliefen sich für das Land insgesamt auf rund 15.000.- €. Im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Potsdam sind noch keine Kosten festgesetzt worden. Frage 4: In wie vielen weiteren Fällen steht der Abschlussverwendungsnachweis auch mehrere Jahre nach Abschluss von Projekten aus und welche sind dies? zu Frage 4: Es gibt keine weiteren Fälle.