Datum des Eingangs: 27.09.2016 / Ausgegeben: 04.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5165 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2079 der Abgeordneten Britta Müller der SPD-Fraktion Drucksache 6/5005 Administrationskosten Gesundheitscampus Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Gesundheitscampus dient zur Vernetzung und Stärkung des Wissenschafts- und Forschungs-standortes Brandenburg und soll langfristig die medizinische Versorgung in Brandenburg befördern. Er soll nach Möglichkeit durch eine gemeinsame Einrichtung Brandenburger Hochschulen getragen werden. Für den Aufbau des Brandenburgischen Gesundheitscampus wurden im Haushalt 2015/2016 insgesamt 700.000 Euro bereitgestellt. 200.000 Euro für das Jahr 2015 und 500.000 Euro für das Jahr 2016. Zugleich wurde eine Verpflichtungsermächtigung für 2017 in Höhe von 2,2 Mio. Euro für eine Geschäftsstelle und den stufenweisen Aufbau von 12 Professuren ausgebracht. Um Verbundforschungsvorhaben zu fördern wurde im Juni 2016 eine „Förderrichtlinie im Rahmen der Pilotphase des Aufbaus eines Gesundheitscampus Brandenburg“ vom MWFK veröffentlicht. Frage 1: Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Geschäftsstelle (Personal- und Sachkosten)? zu Frage 1: Die bisherigen Kosten für die Geschäftsstelle (Personal- und Sachkosten ) betragen: Bisherige Personalkosten 2015 und 2016: 133.387,38 Euro Bisherige Sachkosten 2015 und 2016: 59.547,06 Euro Bisherige Kosten für die Geschäftsstelle: 192.934,44 Euro Frage 2: Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Konzepterstellung? zu Frage 2: Das Konzept wurde durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle in enger Abstimmung mit den weiteren Akteuren (MASGF, MWE, den Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den weiteren Partnern ) erstellt. Diesbezüglich sind keine zusätzlichen Kosten angefallen. Frage 3: Wann kann mit der Fertigstellung des Konzeptes gerechnet werden? zu Frage 3: Der Konzeptentwurf liegt vor. Er wird in der Kabinettsitzung am 13.09.2016 verabschiedet und am 14.09.2016 im AASGFF und im AWFK beraten. Der Zeitplan sieht eine Befassung des Landtages am 30.09.2016 vor. Frage 4: Wieviel Mittel stehen insgesamt für die „Förderrichtlinie im Rahmen der Pilotphase des Aufbaus eines Gesundheitscampus Brandenburg zur Verfügung? zu Frage 4: Über die Höhe der für die Verbundforschungsvorhaben zur Verfügung stehenden Mittel ist nicht abschließend entschieden worden. Die Entscheidung hängt u.a. von den Ergebnissen des Begutachtungsverfahrens für die eingereichten Anträge ab. Frage 5: Sind die Mittel für die Förderrichtlinie (Verbundforschungsvorhaben) Teil der Verpflichtungserklärung? zu Frage 5: Gemeint ist vermutlich die Frage nach der Verpflichtungsermächtigung. Im Haushalt 2015 und 2016 ist für das Jahr 2017 eine Verpflichtungsermächtigung für den Aufbau des Gesundheitscampus in Höhe von 2,2 Mio. Euro ausgebracht. Frage 6: In welchem Haushaltstitel des MWFK sind die Mittel für die Förderrichtlinie (Verbundforschungsvorhaben) zu finden? zu Frage 6: Für den Aufbau des Gesundheitscampus sind im Haushalt, EP 06, die Haushaltsmittel für die Jahre 2015 und 2016 enthalten und in den Entwurf des Landeshaushalts 2017 und 2018 eingestellt. Die Mittel sind in der Finanzposition 06100/686 60 veranschlagt. Frage 7: Wie sind die Planungen für die Fortführung und Finanzierung des Gesundheitscampus ab dem Jahr 2017? zu Frage 7: Bis 2019 soll der stufenweise Aufbau des Gesundheitscampus mit zwölf zusätzlichen Planstellen (W3) erfolgen. Die 12 Planstellen stehen vorbehaltlich der durch den Landtag zu schaffenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung und sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes, der dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt. Für 2017 werden danach 2,2 Mio. Euro, für 2018 3,4 Mio. Euro und ab 2019 jährlich 5,0 Mio. Euro voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden. Für die Finanzplanungsjahre 2019 und 2020 sind jeweils 5,0 Mio. Euro zweckgebunden in der Planung der Landesregierung als Zuschuss des Landes berücksichtigt.