Datum des Eingangs: 28.01.2015 / Ausgegeben: 02.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/517 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 148 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/349 Überblick über Versorgung in Not- bzw. Katastrophenfällen Wortlaut der Kleinen Anfrage 148 vom 30.12.2014: Zum Schutze der Bevölkerung und zur Versorgung in Not- bzw. Katastrophenfällen halten die Länder eine entsprechende Krisenreserve an Lebensmitteln und Trinkwasser bereit. Die allgemeine Gefahren- lage hat über die Jahre dazu geführt, dass Notreserven abgebaut wurden. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Gefahrenlage und den Bedarf an entsprechenden Notreserven für die Bevölkerung ein? 2.) Wie stellt sich die Entwicklung im Land Brandenburg im Bereich „Lebensmittelreserven“ in den letzten zehn Jahren dar? 3.) Sind Kapazitäten in diesem Bereich abgebaut worden und wie schnell könnten diese ggf. wieder auf den alten Stand gebracht werden? 4.) Wieviel Anlagen für Trinkwassernotversorgung gibt es und wo befinden sich diese? 5.) Welche Planung wird für die Versorgung mit Trinkwasser im Notfall angesetzt? Wie viel Liter pro Person und Tag würden aktuell bereitgestellt werden können? 6.) Sind THW und andere Hilfskräfte ausreichend geschult um betroffene Bevölkerungsteile aus den entsprechenden Lagern zu versorgen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Gefahrenlage und den Bedarf an entsprechenden Not- reserven für die Bevölkerung ein? Zu Frage 1: Das Risiko einer Versorgungskrise wird zurzeit als sehr niedrig eingeschätzt. In Brandenburg sind in den vergangenen Jahren bei Großschadenslagen keine großräumigen und lang andauernden Probleme in der Nahrungsmittelversorgung aufgetreten. Frage 2: Wie stellt sich die Entwicklung im Land Brandenburg im Bereich „Lebensmittelreserven“ in den letzten zehn Jahren dar? Frage 3: Sind Kapazitäten in diesem Bereich abgebaut worden und wie schnell könnten diese ggf. wieder auf den alten Stand gebracht werden? Zu Frage 2 und 3: Das Land Brandenburg verfügt über keine eigenen Lebensmittelreserven. Für Bund und Länder hält die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Lebensmittelreserven vor und versorgt bei Bedarf. Frage 4: Wieviel Anlagen für Trinkwassernotversorgung gibt es und wo befinden sich diese? Zu Frage 4: Im Land Brandenburg gibt es insgesamt 341 Notwasserbrunnen nach Wassersicherstellungsgesetz, deren Herrichtung mit Mitteln des Bundes gefördert wurde. Sie verteilen sich wie folgt auf die kreisfreien Städte und Landkreise: Landeshauptstadt Potsdam 22 Notwasserbrunnen Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel 34 Notwasserbrunnen Kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder 21 Notwasserbrunnen Landkreis Havelland 106 Notwasserbrunnen Landkreis Elbe-Elster 87 Notwasserbrunnen Landkreis Potsdam-Mittelmark 19 Notwasserbrunnen Landkreis Oberhavel 46 Notwasserbrunnen Frage 5: Welche Planung wird für die Versorgung mit Trinkwasser im Notfall angesetzt? Wie viel Liter pro Person und Tag würden aktuell bereitgestellt werden können? Zu Frage 5: Der notwendige Bedarf nach Wassersicherstellungsgesetz ist in § 2 der 1. Wassersicherstellungsver- ordnung geregelt: In der Regel sind für die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser im Notfall 15 Liter je Person und Tag zugrunde zu legen. Für Krankenanstalten und Einrichtungen mit pfle- gebedürftigen Personen sind 75 Liter je Person und Tag sowie für Chirurgie und Infektionskrankenan- stalten 150 Liter je Krankenbett und Tag zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 4 des Wassersicherstellungsgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte dafür ver- antwortlich, die Maßnahmen der Vorsorge (Notwasserversorgung) zu treffen. Die vorhandenen Notwas- seranlagen (Brunnen und Förder- und Verteileinrichtungen) sind so dimensioniert, dass sie den gesetz- lichen Vorgaben entsprechen. Weiterhin sehen die Gefahren- und Risikoanalysen der unteren Katastrophenschutzbehörden (Land- kreise und kreisfreie Städte) Unterstützungsmaßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung vor. Frage 6: Sind THW und andere Hilfskräfte ausreichend geschult um betroffene Bevölkerungsteile aus den entsprechenden Lagern zu versorgen? Zu Frage 6: Auf Grundlage des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG), der Kata- strophenschutzverordnung sowie der hierzu ausführenden Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Be- treuung halten die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden soge- nannte „Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung“ (SEG-V) vor. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der SEG-V werden im Wesentlichen von den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen gestellt. Aufgabe der SEG-V ist es, bei Großschadensereignissen/Katastrophen Verpflegung vorzube- reiten und diese an hilfsbedürftige Personen zu verteilen. Hierfür werden die Einheiten entsprechend ausgestattet und das Personal ausgebildet. Zudem kann im Rahmen des ergänzenden Katastrophenschutzes das Technische Hilfswerk (THW) auf Grundlage des THW-Gesetzes mit den Fachgruppen „Logistik“ und „Trinkwasserversorgung“ zur Ver- sorgung der Bevölkerung eingesetzt werden. Auch hierfür erfolgt eine entsprechende Ausstattung und Ausbildung.