Datum des Eingangs: 28.09.2016 / Ausgegeben: 04.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5176 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2070 der Abgeordneten Christina Schade und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4991 Migranten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Laut „Neuem Deutschland“ vom 19.07.2016 sagte Brandenburgs Bildungsstaatssekretärs Dr. Thomas Drescher, dass viele jugendliche Migranten Geld an Schleuser zahlen müssten. Brandenburgs Wirtschaftsminister Albrecht Gerber sagte, dass es Firmen gäbe, die ihre Aufträge „überhaupt nur mit Arbeitskräften aus den Flüchtlingsheimen abarbeiten könnten. Frage 1: Ist die Einschleusung von Menschen nach Deutschland für die Landesregierung eine Straftat? zu Frage 1: Der Landesregierung obliegt keine Bewertung, ob bestimmte Sachverhalte als Straftat zu qualifizieren sind. In einem Rechtsstaat haben die Strafverfolgungsbehörden bzw. die unabhängigen Gerichte über die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens zu befinden. Das Einschleusen von Menschen kann unter den Voraussetzungen der §§ 96, 97 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Straftat sein. In bestimmten Fallkonstellationen können auch weitere Delikte, u. a. Straftaten gegen die persönliche Freiheit gemäß §§ 232ff. des Strafgesetzbuches (StGB), in Betracht kommen. Frage 2: Wie bewertet es die Landesregierung, wenn in Deutschland soziale Transferzahlungen und Gelder für die Einschleusung von Menschen gezahlt werden? zu Frage 2: Die Zahlung und Bereitstellung von sozialen Transferleistungen dienen nicht der Finanzierung von Schlepperbanden. Soziale Transferzahlungen, insbesondere auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, (AsylbLG) werden an die jeweils anspruchsberechtigten Menschen geleistet. Leistungen nach dem AsylbLG sollen insbesondere die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Geflüchteten stärken und der besonderen Situation der Leistungsberechtigten Rechnung tragen, die beim Verlassen bzw. bei der Flucht aus ihren Heimatländern oftmals allenfalls das Nötigste mitnehmen konnten und zumeist ohne Hab und Gut eingereist sind (vgl. BT-Drucksache 18/2592, S. 14, 19 und 20). Die Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG entspricht einem abgeminderten Betrag der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Daher werden nach § 3 AsylbLG als Grundleistungen Leistungen ausschließlich für die Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (notwendiger Bedarf) sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf) je nach Art der Unterbringung vorrangig in Form von Geld- oder Sachleistungen gewährt. Frage 3: Wenn die Landesregierung die Einschleusung von Menschen als Straftat bewertet, was tut die Landesregierung zu ihrer Bekämpfung? zu Frage 3: Auf den ersten Absatz der o. a. Antwort zur Frage 1 und die Antwort auf die Frage 8 der Kleine Anfrage Nr. 1264 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Björn Lakenmacher, CDU-Fraktion, Landtagsdrucksache 6/3148 „Schleusungskriminalität in Brandenburg“ wird Bezug genommen. Im Übrigen wird Folgendes festgestellt : Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, sind die Staatsanwaltschaften und die Polizei gemäß § 163 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet , den Sachverhalt zu erforschen und die zur Aufklärung der Straftat erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) fördert die Aktivitäten der Koordinations- und Beratungsstelle IN VIA, die unter anderem das Ziel verfolgt, Menschenhandel zu bekämpfen. Frage 4: In welchen Branchen sind die Unternehmen tätig, die ihre Aufträge nur mit Migranten abarbeiten können? Wodurch unterscheiden sich diese von anderen Firmen ? zu Frage 4: Dem Minister für Wirtschaft und Energie ist im Rahmen eines Unternehmensbesuchs von einer Firma der Metallindustrie mitgeteilt worden, dass sie ihre Aufträge aktuell nur durch die zusätzliche Beschäftigung von Geflüchteten abarbeiten kann. Eine amtliche Statistik zu Branchen bzw. Unternehmen, die ihre Aufträge nur mit Migranten abarbeiten können, wird nach Kenntnis der Landesregierung nicht geführt . Insofern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, inwiefern bzw. wodurch sich diese Firmen von anderen Unternehmen unterscheiden. Im Übrigen ist die Entscheidung, mit welchen Arbeitskräften ein Auftrag bearbeitet wird, allein durch das jeweilige Unternehmen zu treffen.