Datum des Eingangs: 28.09.2016 / Ausgegeben: 04.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5177 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2075 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4997 Gebietsreform und Kosten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Finanzminister hat in einem Interview berichtet , dass durch die Übertragung von Aufgaben an andere Behörden erhebliche Kosten in der Verwaltungsarbeit gespart werden könnten. Frage 1: In welchen Bereichen werden die Kosteneinsparungen erwartet? (Bitte auflisten !) zu Frage 1: In einem Berechnungsmodell des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums des Innern und für Kommunales wurde die Einkreisung von kreisfreien Städten auf umliegende Landkreise simuliert. Das Modell berücksichtigt die Aufgabenübertragung von der kreisfreien Stadt zum aufnehmenden Landkreis. Da die neue Struktur, Art sowie Umfang der Aufgabenübertragung bis zu einem entsprechenden Beschluss des Gesetzgebers nicht feststehen, wurde modellhaft von einem vollständigen Übergang aller kreislichen Aufgaben auf den Landkreis ausgegangen. Für weitere Details hierzu und zum ermittelten Entlastungspotenzial wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage 2010 (Landtags -Drucksache 6/5000) verwiesen. Insoweit kommt es in einem ersten Modellschritt zur Verlagerung der Kosten und kreislichen Finanzierungsmittel, die bisher auf eine kreisfreie Stadt entfallen, auf den jeweils aufnehmenden Landkreis. Frage 2: Wer trägt diese Verwaltungskosten zukünftig? zu Frage 2: Vorbehaltlich der Beschlüsse des Gesetzgebers wird der zukünftig verantwortliche Verwaltungsträger die Verwaltungskosten tragen. Frage 3: Welche konkreten Summen werden in den einzelnen Bereichen erwartet und durch welche Berechnungen bzw. Ermittlungen sind diese zukünftig eingesparten Kosten untersetzt? (Bitte erläutern) zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wird erwartet, dass Verwaltungskosten durch Aufgabenübertragungen entfallen , wenn ja welche, in welcher Höhe und durch welche Vorgänge entfallen diese? zu Frage 4: Die Landesregierung folgt den Vorgaben des Leitbildes des Landtages Brandenburg für die Verwaltungsstrukturreform 2019 vom 13. Juli 2016 (Drucksache 6/4528-B) unter Beachtung der dort formulierten Ziele und Grundsätze. Danach weisen einwohnerzahlbedingt größere Organisationseinheiten in aller Regel günstigere Kostenverläufe auf, da sie aufgrund höherer Fallzahlen wirkungsvoller Skalen-, Spezialisierungs -, Verbundeffekte und Kongruenzvorteile im Vergleich zu kleineren Organisationseinheiten realisieren können. Die Entscheidung über die konkrete Aufgabenerfüllung fällt in die Zuständigkeit der Landkreise. Diese entscheiden grundsätzlich über ihre innere Organisation und den Verwaltungsaufbau selbst. Sie führen eine eigenständige Personalwirtschaft und legen ihre Personalausstattung selbst fest. Wie der Landtag geht die Landesregierung davon aus, dass sich positive Effekte mittelbis langfristig einstellen werden, wobei es auch insbesondere auf den Reformwillen der neuen Landkreise ankommt. Frage 5: Gibt es Vorbereitungen zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, z.B. Verkürzung des Beteiligungsverfahrens oder Bearbeitungszeitvorgaben, wenn ja in welchen Bereichen und in welchem Umfang? zu Frage 5: Die konkrete Aufgabenerfüllung fällt in die Zuständigkeit der Landkreise (siehe Ausführungen zu Frage 4). Frage 6: In einem Interview der Lausitzer Rundschau erläutert Herr Minister Görke, dass massive Einsparungen bei den Kosten für Soziales und Jugend entstehen könnten, weil etwa 70 Millionen € an die Landkreise übergeben werden. Wie kann das funktionieren, entfallen dann diese Zuschüsse für die Sozial- und Jugendarbeit? (Bitte ausführlich erläutern!) zu Frage 6: Das vom Minister der Finanzen in einem Pressegespräch am 11. August 2016 zum Thema „Finanzierung der Verwaltungs- und Strukturreform 2019 des Landes Brandenburg“ dargestellte finanzielle Entlastungspotenzial für die Stadt Cottbus /Chóśebuz im Zuge einer möglichen Einkreisung resultiert zum Teil aus der Verlagerung von Kosten und kreislichen Finanzierungsmittel auf den aufnehmenden Landkreis. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Frage 1 und die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage 2010 (Landtags-Drucksache 6/5000) verwiesen. Der künftig verantwortliche Verwaltungsträger wird weiterhin auch Zuschüsse für die Sozial- und Jugendarbeit erhalten. Im Leitbild wird die Landesregierung gebeten, die Fortschreibung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vorzubereiten. Dabei sollen soziale Lasten stärker berücksichtigt werden. Frage 7: Im weiteren Bericht wird darauf hingewiesen, dass im LK Spree-Neiße dabei zu einem Mangel von ca. 7 Millionen € kommen wird, wie entsteht diese Summe? zu Frage 7: Für Details des Berechnungsmodells wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage 2010 (Landtags-Drucksache 6/5000) verwiesen. Spiegelbildlich zur Entlastung der eingekreisten Stadt ergeben sich im Rahmen dieser Modellrechnung in einem ersten Schritt entsprechende Auswirkungen für den aufnehmenden Landkreis durch die genannten Aufgabenübertragungen. Frage 8: Wie soll dieses Defizit in Spree-Neiße ausgeglichen werden, denn in Eisenhüttenstadt ist es seit der Einkreisung zu erheblichen Haushaltsdefiziten gekommen, die sich ständig vergrößert haben und nicht erklärbar sind, oder gibt es neue Erkenntnisse und in welchen Landkreisen werden ähnliche Defizite erwartet? zu Frage 8: Gemäß Leitbild des Landtages erhalten die Landkreise, welche im Rahmen der Kreisgebietsreform mit bislang kreisfreien Städten fusionieren, einen temporären Standardanpassungszuschuss in Abhängigkeit von den auf die Kreise übertragenen Aufgaben. Damit sollen die Mehrbelastungen, die innerhalb einer Übergangszeit nach Inkrafttreten der Kreisneugliederung entstehen, kompensiert werden. Die möglichen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen beim Landkreis Spree-Neiße, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Kreisaufgaben von der kreisfreien Stadt Cottbus entstehen könnten, haben keinen sachlichen Bezug zur Einkreisung der Stadt Eisenhüttenstadt im Jahr 1993. Frage 9: Durch Fusion der Verwaltungen soll es zu Kosteneinsparungen in Höhe von 26 Millionen € kommen. Wie wurde diese Summe errechnet, für welche Bereiche werden Personalkosteneinsparungen erwartet, welche Berechnungen gibt es durch längere Wege, die auch für Verwaltungsangestellte zurückzulegen sind und wie sollen die ständig umfangreicher werdenden Verwaltungsvorgänge mit weniger Personal bearbeitet werden? zu Frage 9: Die tatsächliche Größenordnung hängt wesentlich von der eigenen Entscheidungen des neuen Landkreises betreffend seiner Organisation und damit auch seiner Personalausstattung ab. Im o.g. Berechnungsmodell wurde angenommen, dass das Personal der Stadt Cottbus/Chóśebuz, welches derzeit mit kreislichen Aufgaben beschäftigt ist, bei einer Einkreisung auf den Landkreis übergeht. Dort kann daraufhin ein Synergieprozess stattfinden, dessen Auswirkungen in späteren Jahren sichtbar und nachhaltig die Effizienz der Verwaltung erhöhen würden. Damit könnten qualitative Verbesserungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen erreicht und auch zukünftige Kostensteigerungen vermieden werden. Frage 10: Ab wann soll das Personal eingespart werden? zu Frage 10: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Frage 11: Wie soll das mehrfach verwendete Argument der zunehmenden elektronischen Bearbeitung greifen, wenn nicht einmal mittelfristig ein flächendeckender Ausbau der DSL Versorgung im ländlichen Raum sichergestellt werden kann? Frage 12: Wie hoch sind die Kosten um einen flächendeckenden DSL Ausbau zu realisieren und somit dem Argument aus Frage 11. gerecht zu werden? zu den Fragen 11 und 12: Verlässliche Informationstechnik und hochwertige elektronische Verfahren sind gemäß Leitbild des Landtages Schlüsselkomponenten für eine effektive und effiziente Verwaltung. Die Landesregierung geht davon aus, dass die flächendeckende Breitbandversorgung auf DSL-Niveau im ländlichen Raum mittelfristig realisiert wird. Die Umsetzung des Landesprogramms „Brandenburg Glasfaser 2020“ konnte im Wesentlichen bis Ende 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Das Programm wurde für Standorte konzipiert, die zum damaligen Stand (2012) nur über eine Internetversorgung mit bis zu 6 Mbit/s im Download verfügten. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von 58 Mio. EUR aus der EFRE-Förderperiode 2007 - 2013 eingesetzt. Der Ausbau im Land Brandenburg ist damit nicht abgeschlossen. Mit der vom Bund aufgelegten Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (BuRiLi) steht den brandenburgischen Gebietskörperschaften ein Instrument zur Verfügung, die Breitbandversorgung bis 2019 weiter zu verbessern. Die BuRiLi setzt auf die Erfolge des Landesprogramms auf und zielt auf eine Versorgung des gesamten Projektgebietes mit mindestens 50 Mbit/s. Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Landkreise beim Bund entsprechende Anträge einreichen werden. Die Kosten für einen flächendeckenden Ausbau der entsprechenden Breitbandinfrastruktur werden von den Gebietskörperschaften im Zuge der Erarbeitung der Antragsunterlagen ermittelt. Frage 13: Wie hoch werden die Kosten für Hard- und Softwareumstellung in den neu entstehenden Gebietskörperschaften beziffert? zu Frage 13: Gemäß Leitbild des Landtages soll aus den bereitgestellten Finanzmitteln auch die Umstrukturierung von Verwaltungen (z.B. Kosten für Datenmigration) finanziell unterstützt werden. Danach soll jeder im Rahmen der Kreisgebietsreform neugebildete Landkreis für reformbedingte Einmal-Kosten einen pauschalen Betrag in Höhe von mindestens je 1,5 Mio. Euro pro Ausgangsgebietskörperschaft erhalten. Dieser Betrag beinhaltet auch die Anpassung der Hard- und Software in den neu entstehenden Gebietskörperschaften.