Datum des Eingangs: 28.09.2016 / Ausgegeben: 04.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5178 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2077 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5003 Dorfentwicklung und -erneuerung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Auf der Internetseite zur Dorfentwicklung in Brandenburg beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft heißt es „Dorfentwicklung bleibt ein wesentlicher Bestandteil zur Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), weil hier die unmittelbaren Interessen der Bewohner angesprochen und mit Initiativen und Engagement für die örtliche Gemeinschaft verknüpft werden können.“ (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.215597.de). Ein aktueller Stand der Dorfentwicklung ist nicht bekannt. Vorbemerkung: Die Dorfentwicklung ist von großer Bedeutung für die ländlichen Räume des Landes Brandenburg. In den 1990-er Jahren bestand ein erheblicher Nachholbedarf, dem durch Aktivitäten der Ämter und Gemeinden und Einsatz von Fördermitteln Rechnung getragen worden ist. Seit 2002 wurden Dorfentwicklungsmaßnahmen in Orten gefördert, die mit den „Leitlinien der ländlichen Entwicklung“ für die jeweilige Region bestimmt wurden. Diese Leitlinien wurden von der jeweiligen regional zuständigen Bewilligungsbehörde im Benehmen mit den Landkreisen und Ämtern bzw. Gemeinden festgesetzt. Sie hatten das Ziel, den Mitteleinsatz einzelner, fachspezifischer Richtlinien der ländlichen Entwicklung zu koordinieren und zu bündeln . Der Ansatz inhaltlicher und räumlicher Schwerpunktbildung für den Einsatz von Fördermitteln wurde mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), der Aufstellung entsprechender Konzepte (ILEK) sowie der Einrichtung und Förderung entsprechender Regionalmanagements fortgesetzt. Gleichzeitig wurde die Förderung der ländlichen Entwicklung in der ILE zusammengefasst. Damit einher ging auch die zunehmende Stärkung der Eigenverantwortung der ländlichen Regionen für die Gestaltung der regionalen und lokalen Entwicklungsprozesse. Auf Grund der positiven Erfahrungen – insbesondere bezüglich der Beteiligungsprozesse und der Stärkung der regionalen Eigenverantwortung – werden die Vorhaben der ländlichen Entwicklung in der aktuellen EU-Förderperiode ausschließlich über den LEADER-Ansatz (vgl. http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.345743.de) umgesetzt. Frage 1: Wieviele Gemeinden und Ortsteile im weiteren Metropolenraum verfügen über Dorfentwicklungskonzepte? Frage 2: Wie alt sind diese Dorfentwicklungskonzepte jeweils? zu den Fragen 1 und 2: Ob und wann Gemeinden und Ortsteile Dorfentwicklungskonzepte entwickeln, entscheiden die Gemeinden selbst im Rahmen ihrer grundgesetzlich verankerten Selbstverwaltungskompetenz. Vor dem Hintergrund der im eingangs genannten Zeitraum stark nachgefragten Fördermittel für die Dorfentwicklung muss davon ausgegangen werden, dass für die Mehrheit der Dörfer entsprechende Konzepte erarbeitet wurden. Das gilt umso mehr, als die Förderung von Vorhaben der Dorfentwicklung bis zum Jahr 2006 nur dann erfolgte, wenn vorher ein Dorfentwicklungskonzept erarbeitet wurde. Seit der Förderperiode 2007 bis 2013 sind Belange der Dorfentwicklung in den Entwicklungsstrategien für die Regionen zu berücksichtigen . Es muss davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Mehrheit der Ämter bzw. Gemeinden im weiteren Metropolenraum entsprechende Konzepte umgesetzt hat (siehe dazu auch die Antwort auf Frage 3 c). Frage 3: In der EU-Förderperiode von 2007-2013 gab es im ELER-Schwerpunkt 3 und der dazugehörigen Förderrichtlinie sieben Maßnahmen: a) Wie viele Mittel standen in den einzelnen Maßnahmen zur Verfügung und wie stehen diese im Verhältnis zur Gesamtsumme der bewilligten Mittel im ELER- Schwerpunkt 3, also in der ländlichen Entwicklung? b) Wie viele Mittel wurden in der Maßnahme „Dorferneuerung und -Entwicklung“ abgerufen ? zu Frage 3 a) und b): Innerhalb des Schwerpunktes 3 wurden im ländlichen Raum Brandenburgs 2007 – 2013 folgende Maßnahmen mit dem dazugehörigen ELER- Mittelansatz unterstützt: EU Code Kurztitel des Förderbereiches ELER-Plan-Ansatz absolut € v.H. 311 Diversifizierung 5.431.140 1.9 312 ILE Kleinstunternehmen 10.649.240 3.6 313 ILE Ländlicher Tourismus 67.601.157 23.0 321 ILE Dienstleitungen, Grundversorgung 91.948.843 31.2 322 ILE Dorferneuerung/Dorfentwicklung 50.988.399 17.3 323 ILE Ländliches Erbe 65.188.661 22.2 323 davon Kulturerbe (32.293.982) (11.0) 323 davon Naturerbe (32.894.679) (11.2) 331 ILE Ausbildung und Information 2.472.090 0.8 SP 3 Gesamt 294.279.530 100 c) Wie verteilen sich die abgerufen Mittel räumlich auf die Dörfer bzw. Ortsteile im Land Brandenburg (bitte aufschlüsseln nach Berliner Umland und weiteren Metropolenraum )? zu Frage 3 c): Hierzu liegen keine Zahlen vor. Dorfentwicklungsmaßnahmen wurden überwiegend in dem äußeren Metropolenraum unterstützt. Frage 4: Wie wird die Dorfentwicklung und -erneuerung in der aktuellen EU- Förderperiode im Land gefördert und wie viele Mittel stehen dabei für Dörfer im weiteren Metropolenraum zur Verfügung? (Bitte auch im Verhältnis zur Gesamtsumme der für die ländliche Entwicklung vorgesehenen Mittel setzen) zu Frage 4: Die Förderung der Dorfentwicklung in der aktuellen EU-Förderperiode erfolgt im Rahmen der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER“ (vgl. http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Rili%20LEADER%2 0_06%2004%202016.pdf). Insgesamt stehen 279 Mio. € ELER-Mittel in der Förderperiode zur Verfügung. Vorhaben können gefördert werden, wenn sie in der Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden1. Frage 5: Wurden für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten Mittel aus dem Bundesprogramm zur Stadtentwicklung eingesetzt/bewilligt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht? zu Frage 5: Nein. Fördermittel für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten wurden bzw. werden nur im Rahmen der Richtlinien für die ländliche Entwicklung bereitgestellt. Frage 6: Der letzte von der Landesregierung veröffentlichte Leitfaden der Dorfentwicklung stammt aus dem Jahr 2002, der Leitfaden „Innenentwicklung von Dörfern im Land Brandenburg“ aus dem Jahr 2009. Gibt es aus Sicht der Landesregierung für die Leitfäden zur Dorfentwicklung und „Innenentwicklung von Dörfern im Land Brandenburg“ Aktualisierungs- beziehungsweise Anpassungsbedarf? Wenn ja, in welchen Bereichen und in welcher Form und wann wird diese vorgenommen Frage 7: Wie beurteilt die Landesregierung den Ansatz der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK) im Freistaat Thüringen, bei dem die bisherige städtebaulich ausgerichtete Dorfentwicklungsplanung zu einem Konzept für die gesamte Gemeinde bzw. Dorfregion mit einem ganzheitlichen-fächerübergreifendem Ansatz weiterentwickelt wurde und der Erarbeitungsprozess durch die gemeinsame Arbeit mit Bürgern, Gremien und Planern erfolgt, hinsichtlich der Übertragbarkeit auf das Land Brandenburg? Frage 9: Gibt es ein Konzept für eine ganzheitliche Dorfentwicklung, die nicht nur das äußere Bild, sondern auch das innere Funktionieren eines Dorfes, die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Dorfbewohner berücksichtigt? Wenn ja, wo ist dieses nachzulesen ? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 6, 7 und 9: Aus Sicht des MLUL enthalten die genannten Broschüren ausreichende inhaltliche Anregungen für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten . Darüber hinaus verfügen die Ämter und Gemeinden bzw. durch sie beauftragte Planungsbüros über fachliche Voraussetzungen, um ggf. ergänzende inhaltliche Aspekte - auch im Dialog mit den Einwohnern - berücksichtigen zu können. Im Land Brandenburg bestehen die gleichen Möglichkeiten bezüglich des inhaltlichen und räumlichen Umfangs eines Dorfentwicklungskonzeptes wie im Freistaat Thüringen. Frage 8: Im Jahr 2015 startete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für ein Modell- und Demonstrationsvorhaben zur sozialen Dorfentwicklung. Haben sich auf dieses Ausschreibung auch Brandenburger Gemeinden und/ oder Ortsteile beworben und werden daraufhin derzeit gefördert? Wenn ja, welche Gemeinden und Projekte werden in welchem Umfang gefördert? zu Frage 8: Nach Auskunft der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurde ein Vorhaben aus Brandenburg ausgewählt, das im Laufe des Jahres 2016 einen Förderantrag im Rahmen das Bundesprogramms Ländliche Entwicklung zur „Sozialen Dorfentwicklung“ stellen kann. Die Auswertung durch die BLE ist noch nicht abgeschlossen.