Datum des Eingangs: 29.09.2016 / Ausgegeben: 04.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5181 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2059 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/5043 Kostenpflichtiger Parkeintritt Sanssouci Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Ergebnis einer Bürgerumfrage über einen kostenpflichtigen Parkeintritt für Sanssouci wird erst im November erwartet. Die Stadt Potsdam hat nun - vor dem Ergebnis der Bürgerbefragung - angekündigt, mit dem Ablauf des Vertrages zwischen Stiftung und Stadt Ende des Jahres 2018 die jährliche Millionenzahlung für die Pflege des Parks Sanssouci an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) einzustellen. Damit wird die Diskussion über einen kostenpflichtigen Parkeintritt für Sanssouci ab dem Jahr 2019 befördert. So sollen nach den Vorstellungen der Stiftung ein Eintrittsgeld von 2,00 Euro pro Person und Parkbesuch und von den Potsdamern 12,00 Euro für ein Jahresticket erhoben werden . Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? Frage 2: Welche Position vertritt die Landesregierung in ihrer Eigenschaft als Stiftungsratsmitglied der SPSG im Hinblick auf die Absicht der Stadt Potsdam, den Vertrag mit der Stiftung über jährliche Zahlungen nicht zu verlängern? Frage 3: Inwiefern ist es richtig, dass die Landesregierung mit dem Ende des laufenden Vertrages zwischen Stadt und Stiftung keinen weiteren Vertrag für die jährlichen Zahlungen der Stadt Potsdam mehr genehmigte? Frage 4: Inwieweit besteht unter den Mitgliedern der Landesregierung im Stiftungsrat die übereinstimmende Auffassung, dass das Pflegedefizit im Park Sanssouci durch einen kostenpflichtigen Parkeintritt behoben werden kann? Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung die von der Stiftung vorgesehene Preisstruktur für den Parkeintritt von Schloss Sanssouci? Frage 6: Wurden die Preise für den Parkeintritt von der Stiftung in o.g. Höhe bereits festgelegt oder werden diese noch verändert? zu Fragen 1-6: Im Stiftungsrat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg (SPSG), in dem das Land Brandenburg mit drei Stimmen vertreten ist, wurde in den Jahren 2011 und 2012 ausführlich über das Problem der Erhaltung und Pflege der historischen Gärten beraten. Die Erhebung eines zeitlich und räumlich befristeten obligatorischen Parkeintritts für den Park von Sanssouci wurde als eine wirtschaftliche Alternative eingeschätzt. Im Ergebnis hat sich der Stiftungsrat mit Beschluss vom 22.05.2012 dafür ausgesprochen, einen zeitlich und räumlich befristeten obligatorischen Parkeintritt ab 2014 in den Park von Sanssouci einzuführen, sofern die Stadt Potsdam nicht als alternative Finanzierungsmöglichkeit bis zum 30.06.2013 eine Rechtsgrundlage zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages geschaffen hat und der Stiftung ein Betrag von mindestens einer Million Euro zur Verfügung gestellt werden kann. Die SPSG und die Landeshauptstadt Potsdam haben daraufhin Ende Juni 2013 eine Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses der Landeshauptstadt Potsdam von einer Million Euro jährlich für definierte Projekte in den Potsdamer Gärten im Zeitraum 2014 bis 2018 geschlossen. Die Laufzeit des genannten Vertrages beträgt noch über zwei Jahre. Die im Stiftungsrat vertretenen Mitglieder der Landesregierung werden sich zu gegebener Zeit mit nach Ablauf des Vertrages erforderlichen Maßnahmen befassen. Frage 7: Mit welchen Einnahmen rechnet die Stiftung bei einem kostenpflichtigen Parkeintritt in Sanssouci in o.g. Höhe (bitte in Zahlen angeben)? zu Frage 7: Die SPSG nimmt auf der Basis des 2012 erarbeiteten Konzepts an, dass bei einem kostenpflichtigen Parkeintritt in Sanssouci rund 3,0 Mio. € Einnahmen zu erzielen wären (s. auch www.spsg.de/parkeintritt-sanssouci-faq). Die Landesregierung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Prognosen über die Einnahmen aus einem hypothetischen Parkeintritt ab dem Jahr 2019 an. Frage 8: Inwieweit ist ebenfalls ein kostenpflichtiger Eintritt für den Schlosspark Charlottenburg in Berlin geplant? zu Frage 8: Die Einführung eines kostenpflichtigen Eintritts für den Schlosspark Charlottenburg ist zurzeit nicht geplant. Frage 9: Der Park Sanssouci verbindet Wohngebiete und Stadtteile Potsdams und dient als Verbindungsweg für Anwohner und auch für die Studenten der Universität Potsdam. Inwieweit sollten deshalb nach Ansicht der Landesregierung von der Stiftung welche Durchgangsregelungen getroffen werden? zu Frage 9: Siehe Antwort auf Fragen 1-6.