Datum des Eingangs: 30.09.2016 / Ausgegeben: 05.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5186 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2078 der Abgeordneten Elisabeth Alter der SPD-Fraktion Drucksache 6/5004 Unterhaltsvorschussleistungen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz), können Kinder eines alleinerziehenden Elternteils eine Unterhaltsleistung als staatliche Sozialleistung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt. Die Unterhaltsvorschussleistung wird nur auf schriftlichen Antrag bei den zuständigen Jugendämtern und bei Vorliegen der gesetzlich geregelten Voraussetzung gewährt. Mit der Bewilligung des Unterhaltsvorschusses geht der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des gezahlten Betrages auf das Land Brandenburg über. Das Jugendamt teilt dies dem unterhaltspflichtigen Elternteil mit und versucht seinerseits, die Rückzahlung durchzusetzen. Frage 1: Wie hoch ist die Summe der im Land Brandenburg gezahlten Unterhaltsvorschüsse? Bitte tabellarisch nach Landkreisen für die letzten 2 Jahre aufschlüsseln. zu Frage 1: Die erbetenen Zahlen sind in der Anlage zusammengestellt. Frage 2: Wie hoch ist die Rückzahlungsquote der Unterhaltsvorschussleistungen im Land Brandenburg? Bitte ebenfalls tabellarisch nach Landkreisen für die letzten 2 Jahre aufschlüsseln. zu Frage 2: Die erbetenen Zahlen sind in der Anlage zusammengestellt. Die Rückzahlungsquote vergleicht die Ausgaben eines Kalenderjahres mit den im selben Jahr erzielten Einnahmen aus Rückzahlungen der anderen Elternteile. Diese Einnahmen beruhen aber ganz überwiegend auf den Ausgaben früherer Jahre. Daher ist die Rückzahlungsquote nur begrenzt aussagefähig. Frage 3: Wie viele Personalstellen sind aktuell jeweils in den Landkreisen für die Bearbeitung der Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen, sowie die Rückforderung vorhanden und kann der Arbeitsumfang durch diese abgedeckt werden? zu Frage 3: Die Landesregierung hat keine Übersicht über den Personalbestand in den Unterhaltsvorschussstellen. Die Landkreise und kreisfreien Städte führen das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in eigener Personal- und Organisationshoheit aus, sodass seit der letzten Erhebung im Jahr 2005 aufgrund der ablehnenden Haltung einiger Landkreise auf weitere Erhebungen verzichtet wird. Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2078 (zu den Fragen 1 und 2): UVG-Stelle Ausgaben 2014 (in EUR) Ausgaben 2015 (in EUR) Rückzahlungsquote 2014 (%) Rückzahlungsquote 2015 (%) Brandenburg an der Havel 1.481.149,71 1.338.327,69 10,78 12,74 Cottbus 1.661.273,33 1.660.847,00 15,88 23,45 Frankfurt (Oder) 1.044.972,03 1.090.208,95 7,10 6,73 Potsdam 2.148.504,00 2.078.850,07 10,22 16,26 Barnim 2.695.457,78 2.778.392,54 15,62 16,67 Dahme- Spreewald 1.892.274,78 1.920.657,50 17,75 17,75 Elbe-Elster 1.740.826,35 1.689.463,18 24,71 29,04 Havelland 1.900.269,62 1.923.971,94 26,16 26,49 Märkisch- Oderland 3.052.536,57 2.911.205,09 13,01 16,16 Oberhavel 2.394.843,08 2.336.284,99 25,48 28,13 Oberspreewald -Lausitz 2.074.891,31 2.113.486,48 11,91 13,31 Oder-Spree 2.581.128,28 2.479.987,31 14,24 17,31 Ostprignitz- Ruppin 1.768.551,27 1.807.026,07 29,09 16,52 Potsdam- Mittelmark 1.650.780,83 1.483.213,61 28,98 36,39 Prignitz 1.168.765,43 1.128.607,09 18,59 18,15 Spree-Neiße 1.601.090,46 1.622.564,53 21,00 23,12 Teltow- Fläming 2.022.243,19 2.157.553,38 29,61 27,40 Uckermark 2.198.127,01 2.224.282,53 31,10 28,78 Land gesamt 35.077.685,03 34.744.929,95 19,53 20,90