Datum des Eingangs: 30.09.2016 / Ausgegeben: 05.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5188 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2081 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5018 Ausgleichszahlungen beim Bau von Windkraftanlagen im Wald im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Gemäß dem „Leitfaden des Landes Brandenburg für Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald“ des Brandenburger Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aus dem Mai 2014 sind für den Bau von Windkraftanlagen (WKA) im Wald forstrechtliche Kompensationen zu leisten. Dem liegt Paragraf 8 Abs. 3 und 4 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) zu Grunde. In Paragraf 8 LWaldG heißt es Zitat: „Die nachteiligen Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes sind auszugleichen. Die untere Forstbehörde kann insbesondere bestimmen, dass innerhalb einer bestimmten Frist als Ersatz eine Erstaufforstung geeigneter Grundstücke vorzunehmen ist oder sonstige Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen im Wald zu treffen sind. Dies wird auf den Ausgleich für die durch die Waldumwandlung verursachten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nach Naturschutzrecht angerechnet.“ Daraus leitet sich für die Erbauer von Windkraftanlagen im Wald eine Pflicht zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ab, die bereits Teil des Antrags für das immissionsrechtliche Genehmigungsverfahren sein müssen. Wenn Flächen zur Ersatzaufforstung vorhanden sind, können diese als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme anerkannt werden. Die erforderlichen Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen sind nach Ort, Art, Umfang und Ablauf in Text und Karte laut dem Leitfaden des Brandenburger Ministerium darzustellen, inklusive der rechtlichen Sicherung der Kompensationsflächen und dem dauerhaften Erfolg der Kompensationsmaßnahme. Ersatzzahlungen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß dem „Leitfaden des Landes Brandenburg für Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald“ zu leisten, „wenn die Beeinträchtigungen nicht oder nicht vollständig ausgleichbar oder in sonstiger Weise kompensierbar ist“. Die Höhe der Ersatzzahlung wird gemäß diesem Leitfaden nach Höhe der Kosten der unterblieben Ersatzmaßnahme berechnet. Der Genehmigungsbehörde ist gemäß dieses Leitfadens mitzuteilen, auf welches Konto und an wen die Zahlungen zu erfolgen haben und der Zeitpunkt an dem die Ersatzzahlungen fällig wird. Frage 1: Werden nur für Windkraftanlagen im Wald Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen, bzw. Ausgleichs- und Ersatzzahlungen gezahlt? Wenn ja, bitte um Begründung, warum dies nur für Windkraftanlagen im Wald gilt. Zu Frage 1: Antwort: Nein. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie ggf. Ersatzzahlungen auf Grundlage des § 15 BNatSchG sind für alle Eingriffsvorhaben zu leisten. Frage 2: Für welche Windkraftanlagen im Wald wurden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen? Bitte vollständige Liste der Windkraftanlagen im Wald mit Angabe des Standortes der Windkraftanlage und des genauen Ortes der jeweiligen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme. Zu Frage 2: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden als Nebenbestimmungen in die Genehmigungsbescheide aufgenommen. Eine Liste der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windkraftanlagen im Wald wird nicht geführt. Frage 3: Für welche Windkraftanlagen im Wald wurden Ausgleichs- und Ersatzzahlungen in der Genehmigung beantragt? Bitte vollständige Liste der Windkraftanlagen mit Angabe des Standortes der Windkraftanlage sowie Angabe der Höhe, Zeitpunkt der Zahlung und Empfänger der Zahlung. Zu Frage 3: Die Erfassung der Ersatzzahlungen differenziert nicht nach Anlagen innerhalb und außerhalb des Waldes. Es existiert daher auch keine entsprechende Liste. Frage 4: Für welche Windkraftanlagen im Wald wurden weder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen noch Ausgleichs- und Ersatzzahlungen geleistet? Bitte vollständige Liste der Windkraftanlagen mit Angabe des Standortes der Windkraftanlage . Zu Frage 4: Dieser Fall ist bisher nicht eingetreten.