Datum des Eingangs: 30.09.2016 / Ausgegeben: 05.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5189 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2086 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5025 Stauziele an der Havel Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Der Wasserstand an der mittleren und unteren Havel zwischen Brandenburg und Quitzöbel wird durch eine Anzahl von Wehren bestimmt . Die Wasserstände spielen für Anwohner, Schifffahrt und den Naturraum Flussaue eine wichtige Rolle. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Regulierung von Wasserständen im Bereich der mittleren und unteren Havel dienen die Stauhaltungen Brandenburg, Bahnitz, Rathenow, Grütz, Garz und Quitzöbel. Die Havel ist in diesem Abschnitt eine Bundeswasserstraße, die entsprechenden Wehranlagen sind Eigentum des Bundes und werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bedient. Die Festlegung von Stauzielen an den einzelnen Wehren erfolgt durch die WSV, hier das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Brandenburg nach § 4 Bundeswasserstraßengesetz im Einvernehmen mit den Ländern, in diesem Falle mit der unteren Wasserbehörde des administrativ zuständigen Kreises. Dies sind die Stadt Brandenburg für den Oberpegel (OP) Brandenburg, der Landkreis Potsdam-Mittelmark für den OP Bahnitz, der Landkreis Havelland für die OP Rathenow, Grütz und Gülpe sowie der Landkreis Stendal für die OP Garz und Havelberg . Frage 1: Nach welchem Regularium und von wem werden die Stauziele an den einzelnen Wehren festgelegt? In welcher Weise erfolgt dabei eine Beteiligung der Öffentlichkeit ? Frage 2: Werden die Stauziele jährlich neu festgelegt oder gibt es eine Festlegung über mehrere Jahre? zu den Fragen 1 und 2: Durch das Wasserstraßenamt Brandenburg (Schifffahrtsverwaltung des Bundes) erfolgt mit den betroffenen Landkreisen eine jährliche Abstim- mung zu den Stauzielen (siehe auch Vorbemerkung). Die Stauziele werden jährlich neu festgelegt. Die durch das WSA übergebenen Stauzielvorschläge und aktuelle Anträge werden in den Kreisen geprüft und abgewogen. Dazu werden auch Kreisstaubeiratssitzungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung der Stauziele? zu Frage 3: Die WSV gewährleistet die Sicherung der Anforderungen des Schiffsverkehrs . Das Einvernehmen nach § 4 Wasserstraßengesetz betrifft die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft. Die entsprechenden Kriterien sind im Einzelfall durch die zuständigen Kreise zu bestimmen. Zu den Kriterien gehören grundsätzlich Anforderungen der Wasserwirtschaft (u. a. Gewässerökologie) und des Naturschutzes (Schutzgebietsverordnungen, Natura 2000) sowie einzelne Nutzungsinteressen (insbesondere Landwirtschaft, Fischerei). Frage 4: Wie wird bei der Stauhaltung auf unvorhergesehene Hoch- oder Niedrigwasserereignisse reagiert? zu Frage 4: Im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie extremer Hoch- und Niedrigwasserereignisse erfolgt kurzfristig eine gesonderte problembezogene Abstimmung und entsprechende Anpassung der Stauziele. Frage 5: Wie haben sich die festgelegten Stauziele in den letzten 10 Jahren an den einzelnen Wehren entwickelt? Gab es in diesem Zeitraum eine zielgerichtete Erhöhung oder Absenkung? zu Frage 5: Das maximale Stauziel (Winter) und das minimale Stauziel (Sommer) sind in diesem Zeitraum an allen Stauhaltungen im Wesentlichen unverändert gewesen . Eine zielgerichtete Erhöhung oder Absenkung ist nicht festzustellen. Frage 6: Wie hat sich der Stand des Unterpegels Brandenburg in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte jährliche Mittelwerte für Winter- und Sommerhalbjahr oder vergleichbare Werte angeben)? zu Frage 6: Die Wasserstandsentwicklung am Unterpegel (UP) Brandenburg, Vorstadtschleuse /Havel der Jahresreihe 2006 bis 2015 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle: Wasserstände in cm am UP Brandenburg (PNP*: 27,12 m ü NHN**) Abflussjahr Winterhalbjahr Sommerhalbjahr Jahr 2006 114 73 93 2007 104 79 91 2008 119 77 98 2009 108 77 92 2010 109 94 101 2011 172 98 135 2012 129 75 102 2013 128 93 110 2014 111 77 94 2015 109 74 91 * Pegelnullpunkt ** Normalhöhennull Auf der Grundlage dieser Werte sind Auffälligkeiten des UP Brandenburg nicht zu erkennen.