Datum des Eingangs: 30.09.2016 / Ausgegeben: 05.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5191 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2088 der Abgeordneten Bettina Fortunato und Marco Büchel der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5033 Sonderprogramm Oderbruch Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Rahmen des Sonderprogrammes für das Oderbruch hat die Landesregierung in den letzten Jahren zahlreiche Projekte zur Verbesserung der Abflussverhältnisse an Gewässern der 1. Ordnung vorgenommen. Frage 1: Welche Gesamtkosten waren zu Beginn des Programmes eingeplant? zu Frage 1: Zu Beginn des Programms wurden 15 Mio. € eingeplant Frage 2: Welche Projekte wurden in welchem finanziellen Umfang realisiert? Frage 3: Welche Maßnahmen wurden in welchem konkreten Zeitraum umgesetzt? zu den Fragen 2 und 3: Bisher wurden folgende Maßnahmen abgeschlossen (2009 - 2016): Lfd. Nr. Maßnahme Mittelabflüsse 2009-2016 in € Länge km Baubeginn Bauende 1 Norkgraben 1.129.493,09 4,85 2010 2012 2 Förstersee 106.848,33 0,45 2009 2009 4.2 Schleusengraben (2.BA) 870.945,48 4,90 2009 2011 5 Gusower Alte Oder 1.286.967,96 1,50 2014 2016 6.2.2 Quappendorfer Kanal (Sedimentfang ) 291.589,05 00 2014 2014 7.2 Friedländer Strom (2. BA) 902.149,35 2,75 2009 2011 8.1 Letschiner Hauptgraben (1. BA) 726.422,85 1,60 2010 2012 9.1 Kruschkengraben M1, M4* 640.000,00 2,68 2014 2015 9.2 Kruschkengraben M2, M3 261.820,15 0,40 2014 2014 10 Stille Oder und Neutornower See 1.725.679,24 1,30 2010 2012 10.1 Krautlagerplatz (KLP) Stille Oder 204.547,11 0 2012 2012 11.1 Freienwalder Landgraben (Pfen- 218.096,02 0,25 2014 2015 nig- bis Eisenbahnbrücke) 12.1 Volzine (1.1 & 1.2 BA) 1.547.574,52 5,90 2014 2015 13 Neubarnimer Stadtgraben 256.265,38 0,40 2014 2015 14 Hydrologische Messstelle Wriezener Alte Oder 264.321,45 0 2014 2015 0 Summe 10.432.719,98 26,98 * Schlussrechnungen/Mängelbeseitigung noch offen Bereits 2008/2009 wurden auf 8,8 km Länge bauliche Maßnahmen als Sofortmaßnahmen nach dem Binnenhochwasser 2008 durchgeführt, die die Maßnahmen des Sonderprogramms Oderbruch ergänzen. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden bisher nicht realisiert und welche Gründe liegen dafür vor? zu Frage 4: Folgende Maßnahmen sind noch nicht realisiert: Lfd. Nr. Maßnahme WU in € Länge km Bemerkung zum Stand des Planfeststellungsverfahrens/ Baufortschritts 6.2.1 Quappendorfer Kanal (2. BA) 1.486.000,00 2,80 In Vorbereitung 7.3 Friedländer Strom (3. BA) 1.196.000,00 2,90 In Vorbereitung 8.2 Letschiner Hauptgraben (2. BA) 3.515.150,06 3,60 Genehmigungsverfahren läuft 11.2 Freienwalder Landgraben 1.543.903,98 0,85 In Vorbereitung 12.2 Volzine (2. BA) 819.918,70 0,87 Holzung durchgeführt/ Vergrämung begonnen Sonstige Kosten 9.389,46 8.570.362,2 11,02 Mit den o. g. Vorhaben sind im Verhältnis zu den bereits umgesetzten Maßnahmen größere Eingriffe in das Gewässer, eine größere Betroffenheit von Eigentümern und Landnutzern und von Natur und Landschaft (z. B. FFH-Gebiet, geschützte Arten) verbunden. Aus diesem Grund sind Planfeststellungsverfahren zum Teil mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Da für die Verfahren ein höherer Planungsaufwand notwendig war, sind in 2013 andere Bauvorhaben vorgezogen worden. Die planfeststellungsbedürftigen Projekte wurden dann zeitlich versetzt bearbeitet. Zu den einzelnen Projekten: 12.2 Volzine 2.BA Im Februar 2016 wurden die Holzungen durchgeführt und die Vergrämungshügel für Zauneidechsen errichtet. Die weitere Durchführung verzögerte sich, weil die Finanzierungsgrundlagen verändert wurden. Die Bauarbeiten können frühestens im Juni 2017 beginnen, da vorher die Vergrämung der Zaun-eidechsen aus dem Arbeitsbereich erfolgen muss. 8.2 Letschiner Hauptgraben 2.BA Nach der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gingen von Trägern öffentlicher Belange sowie von Betroffenen Einwendungen ein, die derzeit erwidert werden . Aus den Einwendungen und Stellungnahmen ergibt sich die Notwendigkeit, Teile der Planung zu überarbeiten. 6.2.1 Quappendorfer Kanal, 7.3. Friedländer Strom und 11.2 Freienwalder Landgraben . Die Unterlagen zum Quappendorfer Kanal und zum Friedländer Strom liegen der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vor. Für alle Vorhaben muss der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet und ergänzt werden, bevor das Genehmigungsverfahren beginnen kann. Aus diesem Grund wurde die Planung zum Freienwalder Landgraben zurückgestellt. Frage 5: Bis wann sollen die in 4. genannten Maßnahmen mit welchem finanziellen Rahmen umgesetzt werden? zu Frage 5: Die Durchführung der Baumaßnahmen kann bis 2019/2020 unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Einwendungen aus den Planfeststellungsverfahren nur geringe Änderungen erfordern und keine Verzögerungen durch zum Beispiel witterungsbedingte Bauhindernisse auftreten. Noch über 2020 hinaus laufen die Verfahren zum Grunderwerb, die sich an die Durchführung anschließen, sowie Pflegemaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Für die noch ausstehenden Vorhaben werden nach dem jetzigen Planungsstand Mittel in Höhe von 8,5 Mio. € aufzuwenden sein.