Datum des Eingangs: 04.10.2016 / Ausgegeben: 10.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5199 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2093 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5038 Flächenstatistik und Einnahmen der Gewässerunterhaltungsverbände Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Für die Folgeabschätzung einer Neuregelung der Finanzierung der Gewässerunterhaltung sind Kenntnisse über die Situation in den einzelnen Gewässerunterhaltungsverbänden erforderlich. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der wasserrechtlichen Vorschriften vorgelegt (LT-Drs. 6/4520 vom 30.06.2016). Mit diesem ist u. a. beabsichtigt, die Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung der Gewässer II. Ordnung auf die Grundstückseigentümer gerechter zu gestalten und regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker zu berücksichtigen (vgl. Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2014 bis 2019). Unter anderem sollen Waldflächen bei der Beitragserhebung privilegiert werden und einheitliche Haushaltsregelungen für die Gewässerunterhaltungsverbände getroffen werden. Frage 1: Wie groß sind die Zuständigkeitsgebiete (in qkm) der einzelnen Wasserund Bodenverbände in Brandenburg? zu Frage 1: Die Gewässerunterhaltungsverbände haben im Jahr 2017 folgende Flächengrößen : Name des Gewässerunterhaltungsverbandes 2017 amtl. Fläche [km²] 1 Wasser- und Bodenverband Prignitz 1936 2 Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz 1423 3 Wasser- und Bodenverband Rhin- / Havelluch 504 4 Gewässerunterhaltungsverband Oberer Rhin / Temnitz 1000 5 Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel 1227 6 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel 1323 7 Wasser- und Bodenverband Uckerseen 1193 8 Wasser- und Bodenverband Welse 1304 9 Wasser- und Bodenverband Untere Havel-Brandenburger Havel 1126 10 Wasser- und Bodenverband Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen 1651 11 Wasser- und Bodenverband Plane-Buckau 1168 12 Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz 1648 13 Wasser- und Bodenverband Dahme-Notte 1391 14 Wasser- und Bodenverband Finowfließ 1037 15 Wasser- und Bodenverband Stöbber-Erpe 818 16 Gewässer- und Deichverband Oderbruch 1316 17 Wasser- und Bodenverband Schlaubetal / Oderauen 675 18 Wasser- und Bodenverband Mittlere Spree 978 19 Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree 966 20 Gewässerverband Spree-Neiße 1330 21 Wasser- und Bodenverband Oberland Calau 994 22 Wasser- und Bodenverband Nördlicher Spreewald 748 23 Gewässerunterhaltungsverband Obere Dahme-Berste 850 24 Gewässerunterhaltungsverband Kremitz-Neugraben 1223 25 Gewässerverband Kleine Elster Pulsnitz 1657 Frage 2: Wie hoch ist der Anteil von Waldflächen (in qkm nach Waldverzeichnis) an den Flächen der einzelnen Wasser- und Bodenverbände? zu Frage 2: Der Anteil von Waldflächen an den Flächen der einzelnen Gewässerunterhaltungsverbände ist der Landesregierung nicht bekannt. Aus dem Statistischen Jahrbuch Brandenburg 2015 ergibt sich, dass ca. 36 % der Landesfläche nach den Daten der Kataster und Vermessungsverwaltungen als Waldfläche einzustufen sind. (https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/BBAusgabe_deriv ate_00000416/JB_2015_BBa.pdf, dort S. 19, 20 und 24). Im Statistischen Jahrbuch findet sich auch eine Auflistung der Waldflächen aufgeschlüsselt nach Verwaltungsbezirken , d. h. Kreisfreien Städten und Landkreisen (a.a.O. S. 25). Frage 3: Wie hoch ist der Anteil von Siedlungsflächen (in qkm) an den Flächen der einzelnen Wasser- und Bodenverbände? zu Frage 3: Der Anteil von Siedlungsflächen an den Flächen der einzelnen Gewässerunterhaltungsverbände ist der Landesregierung nicht bekannt. Zunächst wäre zu klären, welche Definition der „Siedlungsfläche“ hier zugrunde gelegt werden soll. Im Statistischen Jahrbuch Brandenburg 2015 findet sich der Begriff nicht als statistische Größe. (https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/BBAusgabe_deriv ate_00000416/JB_2015_BBa.pdf). Frage 4: Wie hoch beliefen sich nach dem letzten verfügbaren Haushaltsabschluss die Einnahmen der einzelnen Wasser- und Bodenverbände differenziert nach - Einnahmen aus Beiträgen für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung - Zuschüsse des Landes für übertragene Landesaufgaben - sonstige Zuschüsse/Projektförderungen? zu Frage 4: Die Einnahmen der Verbände, jeweils gerundet auf Tausend Euro (T€), stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar: Name des Gewässerunterhaltungsverbandes Jahr des letzten verfügbaren Haushalts Einnahmen aus Beiträgen Landesmittel für übertragene Landesaufgaben sonstige Zuschüsse/ Projektförderungen 1 Wasser- und Bodenverband Prignitz 2015 1.785 T€ 670 T€ 691 T€ 2 Wasser- und Bodenverband Dosse -Jäglitz 2015 944 T€ 3.018 T€ 82 T€ 3 Wasser- und Bodenverband Rhin- / Havelluch 2015 524 T€ keine keine 4 Gewässerunterhaltungsverband Oberer Rhin / Temnitz 2015 377 T€ 740 T€ 324 T€ 5 Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel 2015 873 T€ 386 T€ 118 T€ 6 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel 2015 1.215 T€ 160 T€ 95 T€ 7 Wasser- und Bodenverband Uckerseen 2016 1.089 T€ 407 T€ keine 8 Wasser- und Bodenverband Welse 2015 1.131 T€ 964 T€ 134 T€ 9 Wasser- und Bodenverband Untere Havel-Brandenburger Havel 2015 862 T€ 877 T€ 110 T€ 10 Wasser- und Bodenverband Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen 2015 1.698 T€ 1.067 T€ 257 T€ 11 Wasser- und Bodenverband Plane -Buckau 2015 733 T€ 18 T€ keine 12 Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz 2014 1.287 T€ 334 T€ Bestätigte Zahlen liegen nicht vor 13 Wasser- und Bodenverband Dahme -Notte 2014 1.170 T€ 503 T€ 530 T€ 14 Wasser- und Bodenverband Finowfließ 2015 778 T€ 33 T€ 20 T€ 15 Wasser- und Bodenverband Stöbber -Erpe 2016 1.475 T€ 13 T€ 1 T€ 16 Gewässer- und Deichverband Oderbruch 2015 2.034 T€ 1.940 T€ 693 T€ 17 Wasser- und Bodenverband Schlaubetal / Oderauen 2015 706 T€ 587 T€ 76 T€ 18 Wasser- und Bodenverband Mittlere Spree Bestätigte Zahlen liegen nicht vor 19 Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree 2015 941 T€ 498 T€ 507 T€ 20 Gewässerverband Spree-Neiße 2015 1.649 T€ 775 T€ 347 T€ 21 Wasser- und Bodenverband Oberland Calau 2016 (Plan) 1.360 T€ 8.618 T€ 6.567 T€ 22 Wasser- und Bodenverband Nördlicher Spreewald 2015 596 T€ 827 T€ 994 T€ 23 Gewässerunterhaltungsverband Obere Dahme-Berste 2015 734 T€ 28 T€ 6 T€ 24 Gewässerunterhaltungsverband Kremitz-Neugraben 2015 1.079 T€ 699 T€ 310 T€ 25 Gewässerverband Kleine Elster Pulsnitz 2014 3.769 T€ 1.382 T€ 363 T€ Die Beiträge enthalten sowohl die Umlagebeiträge als auch den Ersatz von Mehrkosten für Erschwernisse nach § 85 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG). Die Landesmittel für übertragene Aufgaben umfassen die Mittel für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung und jene für die Aufgabenerfüllung nach der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV), worunter Unterhaltung und Betrieb von Hochwasserschutzanlagen sowie von wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes und der investive Gewässerausbau und Wasserbau fallen. Frage 5: Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung in den einzelnen Wasserund Bodenverbänden der Anteil der Gemeinden, die die Verbandsbeiträge für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung gemäß § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes auf die einzelnen Flächeneigentümer umlegen? Wenn hierzu keine detaillierten Angaben vorliegen, wird um eine Schätzung des landesweiten Anteils gebeten. zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Auch für eine Schätzung liegen keine ausreichenden Zahlen vor. Frage 6: Wenn Gemeinden sich für den Weg entscheiden, die Kosten der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer zu finanzieren kann dies Auswirkungen auf andere finanzielle Parameter haben (Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage, Amtsumlage, kommunaler Finanzausgleich ). Welche Auswirkungen in welcher Größenordnung sind zu erwarten und wie hängen diese von der Anzahl der Gemeinden ab, die sich für diesen Weg entscheiden ? zu Frage 6: Die vorgesehene Novelle des (Landes-)Rechts der Gewässerunterhaltungsverbände enthält keine Änderung der Möglichkeit der (Re-)Finanzierung der Beiträge durch die Gemeinden aus dem Aufkommen der Grundsteuer. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich die Praxis der Gemeinden in Folge der vorgesehenen Neuregelungen ändern wird. Wenn Gemeinden sich dafür entscheiden, die Kosten der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer zu finanzieren, kann dies zwar grundsätzlich Auswirkungen auf Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage, Amtsumlage, kommunalen Finanzausgleich haben, ohne dass eine pauschalierende Aussage hierzu möglich ist. So benachteiligt eine Hebesatzanhebung einer einzelnen Kommune diese im Allgemeinen nicht (vgl. Rechtsgutachten zur Umlage der Kosten für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in Brandenburg, http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/kostenumlage_gew aesserunterhaltung.pdf, dort S. 57-59). Lediglich eine Erhöhung der Hebesätze aller oder einer Vielzahl von Gemeinden könnte Auswirkungen auf den Nivellierungshebesatz und damit auf ein Element für die Ermittlung der Steuerkraftmesszahl haben. Frage 7: Wie hoch sind die durchschnittlich erhobenen Beiträge zur Gewässerunterhaltung in den einzelnen Wasser – und Bodenverbänden? zu Frage 7: Jeder Gewässerunterhaltungsverband erhebt Beiträge nach einem einheitlichen Flächenmaßstab. Die Beiträge der Verbände rangieren im Jahr 2016 von 6,25 €/ha bis 10,63 €/ha. Ein Verband hat im Jahr 2016 keinen Beitrag erhoben, um Rücklagen aufzulösen. Der durchschnittliche Beitrag liegt im Jahr 2016 bei 8,20 €/ha.