Datum des Eingangs: 28.01.2015 / Ausgegeben: 02.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/520 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 141 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/328 Auswirkungen der Gerichtsstrukturreform 2011 Wortlaut der Kleinen Anfrage 141 vom 22. Dezember 2014: Im Zuge der Gerichtsstrukturreform 2011 hat die Landesregierung u. a. die Grenzen der Land- und Amtsgerichtsbezirke neu geordnet. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Personalsituationen bei den Staatsanwaltschaften. Durch die Neugliederung sind Personalumsetzungen und Baumaßnahmen erforderlich geworden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bedienstete hatten die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Landgerichtsbezirke Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte nach einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie nach den unterschiedlichen Personalgruppen aufschlüsseln) 2. Wie viele Bedienstete aus den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Landgerichtsbezirke Frankfurt (Oder) und Potsdam sind im Zuge der Gerichtsstrukturreform bis Ende 2014 nach Cottbus und Neuruppin umgesetzt worden? Wie viele Bedienstete sollen in den kommenden Jahren dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werden? (Bitte nach einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie nach den unterschiedlichen Personalgruppen aufschlüsseln) 3. Wie viele Fälle wurden jeweils von den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin in den Jahren 2009 bis 2014 bearbeitet? Wie viele Fälle davon waren Altfälle? (Bitte nach einzelnen Staatsanwaltschaften und auch nach Delikten aufschlüsseln) 4. Wie viele Fälle hat jeder Staatsanwalt bezogen auf die jeweiligen Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin im Durchschnitt bearbeitet? Wie viele Fälle davon waren Altfälle? 5. In wie vielen der jeweils von den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam , Cottbus und Neuruppin in den Jahren 2009 bis 2014 bearbeiteten Fällen kam es zu einer Anklage und in wie vielen Fällen zu einer Verurteilung? 6. Gibt es Gerichte und Staatsanwaltschaften, bei denen die Landesregierung Schwierigkeiten in der Aufbauorganisation, der Ablauforganisation oder bei der zeitlich oder qualitativ angemessenen Fallbearbeitung festgestellt hat? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Land Brandenburg, die durch die Umsetzung der Gerichtsstrukturreform entstanden sind? 8. Welche Mehrkosten sind durch die Umsetzung von Bediensteten der Landgerichte Frankfurt (Oder) und Potsdam und der Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Potsdam nach Neuruppin und Cottbus entstanden? 9. Welche Kosten sind durch die einzelnen Bau- und Unterbringungsmaßnahmen (insbesondere nach dem Vermieter-Mieter-Modell mit der BLB) bei den Land- und Amtsgerichten sowie den Staatsanwaltschaften im Zuge der Gerichtsstrukturreform entstanden? 10. Wie hoch sind die Umzugskosten für die umgesetzten Bediensteten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bedienstete hatten die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Landgerichtsbezirke Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte nach einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie nach den unterschiedlichen Personalgruppen aufschlüsseln) zu Frage 1: Der jeweilige Personalbestand (in Arbeitskraftanteilen) in den Jahren 2009 bis 2013, getrennt nach Gerichten, Staatsanwaltschaften und einzelnen Diensten, ergibt sich aus Anlage 1. Die dort aufgeführten Personalbestandszahlen geben die Arbeitskraftanteile (AKA) der dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft laut Personalübersicht (PÜ) jeweils am 31. Dezember zugeordneten Vollzeitbeschäftigten einschließlich der Teilzeitbeschäftigten wieder, ohne das in Ausbildung befindliche Personal zu berücksichtigen. Die Personalbestandszahlen für das Jahr 2014 sind noch nicht verfügbar. Frage 2: Wie viele Bedienstete aus den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Landgerichtsbezirke Frankfurt (Oder) und Potsdam sind im Zuge der Gerichtsstrukturreform bis Ende 2014 nach Cottbus und Neuruppin umgesetzt worden? Wie viele Bedienstete sollen in den kommenden Jahren dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werden ? (Bitte nach einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie nach den unterschiedlichen Personalgruppen aufschlüsseln) zu Frage 2: Im Geschäftsbereich des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sind im Zuge der Gerichtsbezirksneuordnung 2011 keine Bediensteten umgesetzt worden. Dem gestiegenen Geschäftsanfall in den Landgerichtsbezirken Cottbus und Neuruppin wurde im Rahmen der allgemeinen Personalplanung Rechnung getragen. Im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg wurde eine Amtsanwältin an die Staatsanwaltschaft Neuruppin versetzt. Im Übrigen konnten auch hier die Aufgabenverschiebungen durch anderweitige Steuerung des Personaleinsatzes , etwa mit Einstellungen und Übernahmen bewältigt werden. Derzeit ist nicht geplant, Bedienstete aus den Bezirken der Landgerichte Frankfurt (Oder) und Potsdam in die Bezirke der Landgerichte Cottbus und Neuruppin umzusetzen . Ob dies noch erforderlich wird, hängt aber letztlich von der Geschäftsent- wicklung und der Entwicklung des Personalbestandes ab. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften. Frage 3: Wie viele Fälle wurden jeweils von den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam , Cottbus und Neuruppin in den Jahren 2009 bis 2014 bearbeitet? Wie viele Fälle davon waren Altfälle? (Bitte nach einzelnen Staatsanwaltschaften und auch nach Delikten aufschlüsseln) zu Frage 3: Die Anzahl der von den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin in den Jahren 2009 bis 2013 und im I. bis III. Quartal 2014 jeweils erledigten Ermittlungsverfahren (ohne Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt) ergibt sich aus Anlage 2. Die mitgeteilten Daten beruhen auf den jährlichen Angaben der Staatsanwaltschaften , die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zusammengetragen und ausgewertet werden. Die statistischen Daten liegen aktuell bis einschließlich III. Quartal 2014 vor. Die Anzahl der Erledigungen wird bei den Staatsanwaltschaften statistisch nicht nach Delikten (Straftatbeständen), sondern nur nach Sachgebieten, in denen einzelne Straftatbestände nach Kriminalitätsbereichen oder Personengruppen zusammengefasst werden, erfasst. Die Angaben erfolgen daher sachgebietsbezogen. Die ausführliche Bezeichnung der einzelnen Sachgebiete ergibt sich aus Anlage 3 (Katalog der Sachgebietsschlüssel – Anlage 3 zur Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften, Stand: 1. Januar 2014). Bei dem Begriff „Altfälle“ handelt es sich weder um einen von der Rechtsprechung näher bestimmten Terminus noch um eine statistische Größe, die in den amtlichen Statistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ausgewiesen wird. Angaben hierzu können daher nicht erfolgen. Frage 4: Wie viele Fälle hat jeder Staatsanwalt bezogen auf die jeweiligen Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin im Durchschnitt bearbeitet? Wie viele Fälle davon waren Altfälle? zu Frage 4: Die Anzahl der durchschnittlich von jeder Staatsanwältin / jedem Staatsanwalt der Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin jeweils in den Jahren 2009 bis 2013 erledigten Ermittlungsverfahren (Js-Verfahren, ohne Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt) ergibt sich aus Anlage 4. Die Zahl der von Amtsanwälten/-innen erledigten Ermittlungsverfahren wurde hier nicht berücksichtigt. Als Bezugsgröße für die Berechnung der durchschnittlich von jeder Staatsanwältin / jedem Staatsanwalt erledigten Ermittlungsverfahren wurde das tatsächlich in den jeweiligen Jahren in Rechtssachen (ohne Strafvollstreckungssachen) eingesetzte Personal herangezogen (erledigte Ermittlungsverfahren ÷ Personalverwendung in Arbeitskraftanteilen). Die mitgeteilten Daten beruhen damit zum einen auf den jährlichen Angaben der Staatsanwaltschaften, die vom Amt für Statistik Berlin- Brandenburg zusammengetragen und ausgewertet werden, zum anderen auf den Personalübersichten, die für das Jahr 2014 noch nicht vorliegen. Aus den in der Antwort zu Frage 3 angeführten Gründen können auch hier keine Angaben zu „Altfällen“ getätigt werden. Frage 5: In wie vielen der jeweils von den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin in den Jahren 2009 bis 2014 bearbeiteten Fällen kam es zu einer Anklage und in wie vielen Fällen zu einer Verurteilung? zu Frage 5: Die Anzahl der von den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Neuruppin jeweils in den Jahren 2009 bis 2013 und im I. bis III. Quartal 2014 erhobenen öffentlichen Klagen (§ 151 Strafprozessordnung – StPO), getrennt nach Anklagen im Sinne des § 170 Abs. 1 StPO, Anträgen auf Erlass eines Strafbefehls (§ 407 StPO) und Anträgen auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§§ 417, 418 Abs. 3 StPO), ergibt sich aus Anlage 5. Die Anzahl der von den Amtsgerichten und Landgerichten des Landes Brandenburg in den Jahren 2009 bis 2013 und im I. bis III. Quartal 2014 nach durchgeführter Hauptverhandlung verurteilten sowie freigesprochenen Beschuldigten (ohne Berufungsverfahren vor den Landgerichten), getrennt nach Landgerichtsbezirken, ergibt sich aus Anlage 6. Bei der Anzahl von Verurteilungen und Freisprüchen von Beschuldigten wird statistisch nicht erfasst, ob die jeweilige Entscheidung in Rechtskraft erwachsen ist. Zusätzlich werden in Anlage 6 die Anzahl der jeweils in den Jahren 2009 bis 2013 und im I. bis III. Quartal 2014 insgesamt von den Amts- und Landgerichten erledigten Strafverfahren (ohne Berufungsverfahren vor den Landgerichten) sowie die Anzahl der rechtskräftig gewordenen amts- und landgerichtlichen Strafurteile (ohne Berufungsurteile der Landgerichte) jeweils ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens mitgeteilt. Ein statistischer Bezug zwischen der Anzahl der in den jeweiligen Landgerichtsbezirken (bei den Amtsgerichten und dem jeweiligen Landgericht) ergangenen Urteile und der Anzahl der Abschlussentscheidungen der für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständigen Staatsanwaltschaft kann nicht hergestellt werden, da die Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen auch in einem anderen Landgerichtsbezirk als dem ihnen zugewiesenen Anklage erheben können. Dies ist etwa dann der Fall, wenn einer Staatsanwaltschaft in einem bestimmten Deliktsfeld für das gesamte Land Brandenburg die Zuständigkeit zugewiesen ist, wie beispielsweise der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) für die Organisierte Kriminalität. Mitgeteilt wird in Anlage 6 auch die Anzahl der jeweils in den Jahren 2009 bis 2013 und im I. bis III. Quartal 2014 nach Eröffnung des Hauptverfahrens erlassenen Strafbefehle (gemäß § 408a StPO), gegen die kein Einspruch eingelegt wurde. Derartige Strafbefehle können ergehen, wenn der Durchführung der Hauptverhandlung das Ausbleiben oder die Abwesenheit des Angeklagten oder ein anderer wichtiger Grund entgegensteht und die übrigen Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls vorliegen. Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem rechtskräftigem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Die Anzahl der von den Amtsgerichten ohne Hauptverfahren gemäß § 407 StPO erlassenen Strafbefehle, gegen die kein Einspruch eingelegt wurde, wird hingegen statistisch nicht erfasst. Die mitgeteilten Daten beruhen auf den jährlichen Angaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften , die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zusammengetragen und ausgewertet werden. Die statistischen Daten liegen aktuell bis einschließlich III. Quartal 2014 vor. Frage 6: Gibt es Gerichte und Staatsanwaltschaften, bei denen die Landesregierung Schwierigkeiten in der Aufbauorganisation, der Ablauforganisation oder bei der zeitlich oder qualitativ angemessenen Fallbearbeitung festgestellt hat? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? zu Frage 6: Besondere Problemlagen in Zusammenhang mit der Gerichtsbezirksreform sind bei einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht zu Tage getreten. Unabhängig davon wird die Arbeitsweise der Gerichte und Staatsanwaltschaften fortlaufend beobachtet . Neben den statistischen Erhebungen erfolgen bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in regelmäßigen Abständen Geschäftsprüfungen, mit denen die zeitgerechte, ordnungsgemäße und gleichmäßige Behandlung der Geschäfte in den einzelnen Diensten kontrolliert wird. Auch der jeweilige Organisationsaufbau und –ablauf, der Personaleinsatz und Personalbedarf, die Arbeitsbedingungen sowie der sinnvollen Einsatz der Arbeitsmittel sind Gegenstand dieser Überprüfungen . Bei Optimierungsbedarfen werden entsprechende organisatorische Maßnahmen ergriffen. Besonderes Augenmerk wird auf die Prüfung von Verfahren mit langer Bearbeitungsdauer gelegt, um die Ursachen hierfür feststellen und erforderlichenfalls Vorkehrungen für eine Erledigung in angemessener Zeit treffen zu können. Bei Verfahren in Rechtssachen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einflussnahme durch die Landesjustizverwaltungen begrenzt ist, da richterliche Sach- und Verfahrensentscheidungen aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich der dienstaufsichtlichen Kontrolle entzogen sind und eine Prüfung sich insoweit nur auf den äußeren Ordnungsbereich umfassende Tätigkeiten beschränken kann, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung und sonstiger, dem Richter übertragener Aufgaben so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie des Art. 97 Abs. 1 GG nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2535, 2536 und BGH NJW 1977, 437). Frage 7: Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Land Brandenburg, die durch die Umsetzung der Gerichtsstrukturreform entstanden sind? zu Frage 7: Durch die Gerichtsstrukturreform wurde in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unter anderem der Zuschnitt der Landgerichtsbezirke verändert. Zum 1. Januar 2013 ist der Landgerichtsbezirk Neuruppin um den Amtsgerichtsbezirk Schwedt/Oder und der Landgerichtsbezirk Cottbus um den Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen erweitert worden, während die Landgerichtsbezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) entsprechend verkleinert wurden. Die hierauf zurückzuführenden Gesamtkosten der Gerichtsneuordnung können mit 858.055,49 € beziffert werden. Sie resultieren zunächst aus einer Anpassung der Fachanwendung AUREG/VISkompakt, die für die Umschreibung der Register (Handels -, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) erforderlich war. Hierfür war ein Betrag in Höhe von 165.064,10 € aufzuwenden. Darüber hinaus war eine Anpassung des Grundbuchverfahrens SolumSTAR erforderlich, für die ein Betrag in Höhe von 20.527,50 € anfiel. Daneben beruhen die angeführten Gesamtausgaben auf den Kosten für die bauliche Herrichtung und die Ausstattung von Räumen sowie auf den Kosten für die Versetzung von Personal, die im Einzelnen den Antworten zu den Fragen 8 bis 10 entnommen werden können. Frage 8: Welche Mehrkosten sind durch die Umsetzung von Bediensteten der Landgerichte Frankfurt (Oder) und Potsdam und der Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Potsdam nach Neuruppin und Cottbus entstanden? zu Frage 8: Es wurde Trennungsgeld in Höhe von 1.015,41 € gezahlt. Frage 9: Welche Kosten sind durch die einzelnen Bau- und Unterbringungsmaßnahmen (insbesondere nach dem Vermieter-Mieter-Modell mit der BLB) bei den Land- und Amtsgerichten sowie den Staatsanwaltschaften im Zuge der Gerichtsstrukturreform entstanden ? zu Frage 9: Kosten für die bauliche Herrichtung zur Unterbringung zusätzlichen Personals sind lediglich bei der Staatsanwaltschaft in Neuruppin entstanden. Hier wurde das Dachgeschoss der ehemaligen Kaserne, in der neben der Staatsanwaltschaft auch das Landgericht untergebracht ist, zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs hergerichtet . Dafür wurden externe Baukosten in Höhe von 586.985,34 € und interne Kosten des BLB in Höhe von 81.645,78 € aufgewendet. Somit ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von rund 668.631,12 €. Die Mittel wurden aus dem Einzelplan des Ministeriums der Justiz dem BLB zur Verfügung gestellt. Kosten für die Ausstattung der zusätzlichen Räume sind durch die Anschaffung von Stühlen für den barrierefrei zugänglichen Vernehmungsraum in Höhe von rund 525 € angefallen. Die restlichen Möbel wurden aus dem Bestand bereitgestellt. Daneben hat sich das im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells für die Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Neuruppin zu zahlende monatliche Nutzungsentgelt aufgrund der Flächenmehrung von rund 300 m² (konkret: 290,61 m²) von 28.072,56 EUR auf 29.485,83 EUR erhöht. Der Erhöhungsbetrag von 1.413,27 EUR beinhaltet die Anhebung der sich an der Grundfläche orientierenden Nettokaltmiete um 1.267,97 EUR je Monat und der sich ebenfalls an der Grundfläche orientierenden Unterhaltspauschale um 145,30 EUR (0,50 EUR je m²). Die monatlichen Mehrkosten für das Nutzungsentgelt sind in dem zu Frage 7 ausgewiesenen Gesamtkostenbetrag nicht enthalten. Bei den Amts- und Landgerichten in Neuruppin und Cottbus sowie bei der Staatsanwaltschaft Cottbus sind durch die Gerichtsstrukturreform hingegen keine zusätzlichen Bau- und Unterbringungskosten entstanden. Der erst kürzlich erfolgte Umzug der Staatsanwaltschaft und von Teilen des Amtsgerichts Cottbus in die Liegenschaft in der Thiemstraße in Cottbus war ohnehin – d.h. unabhängig von der Gerichtsbezirksreform – beabsichtigt. Ein auf die Gerichtsbezirksreform entfallender Kostenanteil lässt sich damit nicht beziffern. Frage 10: Wie hoch sind die Umzugskosten für die umgesetzten Bediensteten? Es wurde Umzugskostenvergütung in Höhe von 2.292,36 € gezahlt. Personalbestand (AKA) Richter Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit 1 ) Anlage 1 Personalbestand 31.12.2009 in AKA lt. PÜ 2009 Personalbestand 31.12.2010 in AKA lt. PÜ 2010 Personalbestand 31.12.2011 in AKA lt. PÜ 2011 Personalbestand 31.12.2012 in AKA lt. PÜ 2012 Personalbestand 31.12.2013 in AKA lt. PÜ 2013 LG Cottbus 33,67 32,87 31,87 32,57 30,27 AG Bad Liebenwerda 8,50 8,70 7,65 7,90 8,10 AG Cottbus 27,00 26,75 25,50 27,00 26,10 AG Guben 3,10 3,10 3,10 - AG Königs Wusterhausen 13,67 12,67 13,67 13,50 14,54 AG Lübben (Spreewald) 6,25 5,50 5,75 5,80 5,75 AG Senftenberg 9,00 9,00 10,00 9,00 9,00 LG Frankfurt (Oder) 40,45 38,00 35,27 31,77 32,47 AG Bad Freienwalde (Oder) 5,00 5,00 5,00 5,00 4,75 AG Bernau bei Berlin 11,42 12,17 11,09 10,89 11,42 AG Eberswalde 6,60 6,50 7,00 7,00 7,00 AG Eisenhüttenstadt 5,00 6,10 6,00 6,00 6,00 AG Frankfurt (Oder) 18,00 17,00 16,00 17,00 17,00 AG Fürstenwalde/Spree 14,00 13,90 13,90 14,90 13,50 AG Strausberg 12,00 12,50 12,00 12,00 12,00 LG Neuruppin 20,75 21,00 23,00 20,00 20,25 AG Neuruppin 15,00 14,50 14,25 14,40 13,45 AG Oranienburg 15,00 16,00 16,50 16,50 16,50 AG Perleberg 8,00 8,00 8,00 8,00 7,00 AG Prenzlau 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 AG Schwedt/Oder 6,00 6,00 5,00 5,00 5,00 AG Zehdenick 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 LG Potsdam 54,27 54,77 49,77 48,67 44,52 AG Brandenburg a.d.H. 17,00 16,00 16,00 15,00 15,75 AG Luckenwalde 4,50 6,00 6,75 6,50 5,80 AG Nauen 9,50 9,00 10,67 9,50 9,50 AG Rathenow 4,75 4,50 4,50 4,75 4,80 AG Zossen 8,50 8,75 7,50 8,50 8,00 AG Potsdam 40,00 36,00 37,30 37,00 37,00 Summe Gerichte 426,93 419,28 413,04 404,15 395,47 1) ohne sonstigen höheren Dienst Personalbestand (AKA) Anlage 1 Gehobener Dienst Gehobener Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit 1 ) Personalbestand 31.12.2009 in AKA lt. PÜ 2009 Personalbestand 31.12.2010 in AKA lt. PÜ 2010 Personalbestand 31.12.2011 in AKA lt. PO 2011 Personalbestand 31.121012 in AKA It. PÜ 2012 Personalbestand 31.12.2013 in AKA lt. PÜ 2013 LG Cottbus 8,78 8,48 8,74 8,74 8,34 AG Bad Liebenwerda 10,65 12,58 11,81 12,81 11,78 AG Cottbus 31,38 33,25 40,62 39,05 39,09 AG Guben 4,25 4,25 4,50 - - AG Königs Wusterhausen 16,80 16,43 15,83 16,95 16,68 AG Lübben (Spreewald) 7,25 7,25 8,50 8,25 8,38 AG Senftenberg 10,82 11,75 12,43 13,95 13,30 LG Frankfurt (Oder) 13,38 11,88 12,88 12,88 11,47 AG Bad Freienwalde (Oder) 6,18 5,88 7,88 8,38 7,38 AG Bernau bei Berlin 13,10 12,58 13,93 13,71 14,71 AG Eberswalde 7,00 6,90 9,50 7,67 10,34 AG Eisenhüttenstadt 7,75 7,28 6,03 6,53 6,45 AG Frankfurt (Oder) 29,56 30,79 30,26 29,64 27,76 AG Fürstenwalde/Spree 15,26 14,26 14,52 15,58 16,22 AG Strausberg 19,13 21,37 20,81 19,66 20,98 LG Neuruppin 6,90 7,00 6,75 6,25 7,25 AG Neuruppin 31,04 30,66 29,03 27,83 29,13 AG Oranienburg 18,95 20,13 19,08 18,30 20,18 AG Perleberg 11,13 11,25 11,25 11,50 11,50 AG Prenzlau 8,50 8,50 8,50 8,50 8,25 AG Schwedt/Oder 6,50 6,00 6,00 5,75 6,00 AG Zehdenick 5,50 5,50 5,75 5,75 5,75 LG Potsdam 14,58 15,75 15,13 12,88 13,18 AG Brandenburg a.d.H. 16,63 16,75 22,42 19,01 18,98 AG Luckenwalde 16,25 13,88 12,83 12,73 12,13 AG Neuen 11,35 11,50 10,62 11,75 16,63 AG Rathenow 5,65 4,00 5,75 5,31 5,61 AG Zossen 10,25 10,25 10,25 10,75 11,80 AG Potsdam 57,20 54,80 55,40 56,20 55,60 Summe Gerichte 421,72 420,90 437,00 426,31 434,87 1) einschließlich sonstiger höherer Dienst n Gerichtsbarkeit') Mittlerer und Schreibdienst der ordentliche Personalbestand (AKA) Mittlerer und Schreibdienst Anlage 1 Personalbestand 31.12.2009 in AKA lt. PÜ 2009 Personalbestand 31.12.2010 in AKA lt. PÜ 2010 Personalbestand 31.12.2011 in AKA lt. PÜ 2011 Personalbestand 31.12.2012 in AKA lt. PÜ 2012 Personalbestand 31.12.2013 in AKA lt. PÜ 2013 LG Cottbus 2) 29,43 33,95 26,94 26,38 25,33 AG Bad Liebenwerda 27,47 27,19 24,35 24,21 23,47 AG Cottbus 78,20 76,69 72,24 80,11 80,59 AG Guben 8,50 8,50 9,38 - - AG Königs VVusterhausen 33,75 33,81 33,93 35,81 33,66 AG Lübben (Spreewald) 17,63 17,38 19,38 18,53 17,55 AG Senftenberg 27,27 26,23 28,27 25,78 23,98 LG Frankfurt (Oder) 3) 33,70 34,77 33,79 32,77 31,05 AG Bad Freienwalde (Oder) 14,75 13,75 13,75 14,75 12,75 AG Bernau bei Berlin 30,19 30,18 29,25 28,08 29,71 AG Eberswalde 19,75 17,23 17,50 17,50 17,50 AG Eisenhüttenstadt 16,75 17,13 16,13 15,25 14,25 AG Frankfurt (Oder) 61,13 59,14 59,88 57,38 54,30 AG Fürstenwalde/Spree 40,88 39,88 39,51 36,64 34,51 AG Strausberg 37,24 33,37 35,24 32,46 30,03 LG Neuruppin 23,09 21,78 20,78 20,53 21,58 AG Neuruppin 55,72 52,09 50,47 47,33 49,06 AG Oranienburg 47,45 41,96 46,28 46,23 46,06 AG Perleberg 26,95 23,13 23,38 23,32 19,69 AG Prenzlau 19,68 17,18 15,68 15,88 14,75 AG Schwedt/Oder 18,13 16,04 15,40 14,59 16,61 AG Zehdenick 13,00 13,00 11,00 11,00 11,00 LG Potsdam 2) 46,13 52,70 44,85 43,23 43,41 AG Brandenburg a.d.H. 45,26 43,95 44,53 45,83 45,50 AG Luckenwalde 25,75 25,51 24,13 21,38 19,38 AG Nauen 25,93 24,78 25,45 22,85 25,85 AG Rathenow 14,00 13,70 11,00 10,38 12,00 AG Zossen 25,10 23,25 23,25 23,25 22,75 AG Potsdam 100,10 100,70 99,60 103,90 101,30 $urnme. Gerichte 962,93 938,97 915,34 895,35 877,62 1) ohne soziale Dienste 2) Die Aufgaben in Zahlstellenangelegenheiten werden für die Landgerichte Cottbus und Potsdam bei den jeweiligen Amtsgerichten Cottbus und Potsdam wahrgenommen. 3) Die Aufgaben in Zahlstellenangelegenheiten werden für das Amtsgericht Frankfurt (Oder) beim Landgericht Frankfurt (Oder) wahrgenommen. Personalbestand (AKA) Anlage 1 Einfacher Dienst Einfacher Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit' ) Personalbestand 31.12.2009 in AKA lt. PÜ 2009 Personalbestand 31.12.2010 in AKA lt. PÜ 2010 Personalbestand 31.12.2011 in AKA lt. PÜ 2011 Personalbestand 31.12.2012 in AKA lt. PÜ 2012 Personalbestand 31.12.2013 in AKA lt. PÜ 2013 LG Cottbus 11,00 11,00 12,00 10,88 10,88 AG Bad Liebenwerda 4,00 3,00 4,00 5,00 5,00 AG Cottbus 15,50 15,00 14,00 16,00 15,00 AG Guben 2,00 2,00 2,00 - - AG Königs Wusterhausen 7,00 6,75 6,75 7,75 7,75 AG Lübben (Spreewald) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 AG Senftenberg 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 LG Frankfurt (Oder) 1) 25,75 24,75 23,88 21,51 20,51 AG Bad Freienwalde (Oder) 3,00 2,88 2,88 3,00 3,00 AG Bernau bei Berlin 5,00 4,00 5,00 5,00 5,00 AG Eberswalde 5,00 5,00 4,00 4,00 5,00 AG Eisenhüttenstadt 2,75 2,88 3,88 2,88 2,88 AG Frankfurt (Oder) 1) - - - - - AG Fürstenwalde/Spree 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 AG Strausberg 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 LG Neuruppin 8,00 8,00 9,00 8,00 8,00 AG Neuruppin 9,94 8,94 8,94 6,93 7,93 AG Oranienburg 9,00 8,00 9,00 8,50 8,00 AG Perleberg 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 AG Prenzlau 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 AG Schwedt/Oder 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 AG Zehdenick 3,00 3,00 3,00 4,00 3,88 LG Potsdam 2) 22,00 19,00 21,00 21,00 20,00 AG Brandenburg a.d.H. 10,00 9,00 9,00 10,00 10,00 AG Luckenwalde 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 AG Nauen 5,00 4,00 6,00 5,00 4,00 AG Rathenow 3,00 3,00 3,00 2,00 3,00 AG Zossen 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 AG Potsdam 2) 19,40 18,40 17,40 17,40 17,40 Summe Gerichte 210,34 198,60 204,73 199,85 198,23 1) Das AG und LG Frankfurt (Oder) betreiben seit 2005 eine gemeinsame Wachtmeisterei im gemeinsamen Justizzentrum, die dem Landgericht Frankfurt (Oder) untersteht. 2) Der Vorführ- und Sitzungsdienst beim AG Potsdam wird vom einfachen Dienst des Landgerichts Potsdam mitgetragen Personalbestand (AKA) Anlage 1 Staatsanwaltschaften Staatsanwaltschaften Personalbestand 31.12.2009 in AKA lt. PÜ 2009 Personalbestand 31.12.2010 in AKA lt. PÜ 2010 Personalbestand 31.12.2011 in AKA lt. PÜ 2011 Personalbestand 31.12.2012 in AKA lt. PÜ 2012 Personalbestand 31.12.2013 in AKA lt. PÜ 2013 Staatsanwälte 1) 236,35 233,3 227,2 221,65 216.05 StA Cottbus 2) 48,00 50,00 48,00 44,50 48,50 StA Frankfurt (Oder) 3) 71,55 66,40 62,80 63,75 60,75 StA Neuruppin 4) 41,30 42,80 39,30 41,60 38,40 StA Potsdam 5) 75,50 74,10 77,10 71,80 68,40 Amtsanwälte 34,80 34,55 33,55 34,10 34,80 StA Cottbus 2) 5,65 6,00 6,00 5,80 6,00 StA Frankfurt (Oder) 3) 11,60 12,00 11,00 11,75 11,80 StA Neuruppin 4) 5,80 5,80 5,80 5,80 7,00 StA Potsdam 5) 11,75 10,75 10,75 10,75 10,00 Gehobener Dienst (einschl. sonst. h.D., aber ohne Wirtschaftssachb.) 58,50 57,38 53,21 52,95 54,33 StA Cottbus 11,50 11,50 11,50 12,50 12,38 StA Frankfurt (Oder) 16,50 15,38 15,25 14,25 13,50 StA Neuruppin 12,35 13,00 10,50 12,00 11,00 StA Potsdam 18,15 17,50 15,70 15,58 16,33 Mittlerer und Schreibdienst 294,55 282,91 262,00 250,37 251,57 StA Cottbus 55,55 58,67 52,85 52,61 54,08 StA Frankfurt (Oder) 93,61 88,23 85,04 80,21 77,06 StA Neuruppin 54,37 53,74 43,85 41,29 46,27 StA Potsdam 91,02 82,27 80,26 76,26 74,16 Einfacher Dienst 41,10 40,41 41,43 40,50 42,81 StA Cottbus 9,40 8,90 8,92 8,92 8,93 StA Frankfurt (Oder) 12,75 11,75 12,75 12,75 13.00 StA Neuruppin 6,95 6,88 6,88 7,95 8,00 StA Potsdam 12,00 12,88 12,88 10,88 12,88 Summe 665,3 648,55 617,13 600,95 598,44 1) ohne Wirtschaftsreferenten und ohne sonst. h.D. 2) StA Cottbus ist Schwerpunkt-StA zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften. 3) StA Frankfurt (Oder) ist Schwerpunkt-StA zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der grenzüberschreitenden bandenoder gewerbsmäßig begangenen Eigentumskriminalität und der Geldwäsche. 4) StA Neuruppin ist Schwerpunkt-StA zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität. 5) StA Potsdam ist Schwerpunkt-StA zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Staatsanwaltschaft Cottbus Anlage 2 Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Sachgebiete 2009 2010 2011 2012 2013 Erledigungen insgesamt 36.843 31.818 26.417 25.839 30.571 10 Staatsschutzsachen 5 6 4 0 7 li Politische Strafsachen 397 334 223 158 236 12 Vergehen nach § 131 StGB 9 8 2 2 2 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 127 482 488 342 450 16 Verbreitung pornografischer Schriften 1.147 622 455 196 282 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 26 27 16 24 27 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 2.529 2.278 1.915 1.934 2.310 25 Diebstahl und Unterschlagung 6.521 5.217 4.444 4.447 5.272 26 Betrug und Untreue 4.923 4.677 3.866 3.994 4.615 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 92 130 77 23 32 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Bandenund Gewaltkriminalität 12 0 2 2 3 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 274 207 159 155 195 36 sonstige Verkehrsstraftaten 5.450 4.825 4.311 4.028 5.260 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 99 62 51 31 17 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 3.913 2.442 1.958 1.551 1.439 42 Steuerstrafsachen 761 650 593 354 294 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 23 126 103 37 40 44 * Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 32 136 14 5 4 45 Umweltschutzsachen 109 51 39 29 15 50 Korruptionsdelikte 3 9 2 3 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 251 307 200 157 229 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 0 0 0 0 0 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 0 0 1 0 0 55 Einschleusung von Ausländern 18 16 9 23 34 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügG/EU 669 527 322 401 1.147 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 115 91 72 80 55 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 750 778 702 737 1.118 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Hellpraktikergesetz 14 15 7 12 17 66 Pressestrafsachen 1 0 0 0 1 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 563 452 339 319 309 98 Verfahren gegen Strafunmündige 515 540 448 362 415 99 sonstige allgemeine Straftaten 7.495 6.803 5.595 6.433 6.741 * Im Jahr 2009 wurden unter dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Anlage 2 Staatsanwaltschaft Cottbus Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Frage 3 Sachgebiete 1. Qu. 2014 2. Qu. 2014 3.Qu.2014 Summe Erledigungen insgesamt 8.008 8.778 9.193 25.979 10 Staatsschutzsachen 12 10 3 25 11 Politische Strafsachen 82 73 76 231 12 Vergehen nach § 131 StGB 1 0 1 2 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 102 91 90 283 16 Verbreitung pornogratischer Schriften 67 68 68 203 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 8 3 6 17 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 618 662 690 1.970 25 Diebstahl und Unterschlagung 1.523 1.716 1.517 4.756 26 Betrug und Untreue 1.079 1.268 1.377 3.724 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) Die Sachgebiete 30 und 31 sind zum 1. Januar 2014 aufgrund eines Beschlusses der länderübergreifenden Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung gestrichen worden. Die betreffenden Straftaten werden in anderen Sachgebieten erfasst. 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 42 52 46 140 36 sonstige Verkehrsstraftaten 1.223 1.416 1.514 4.153 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 2 6 6 14 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 390 466 516 1.372 42 Steuerstrafsachen 68 58 127 253 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 11 13 17 41 44 * Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 3 0 1 4 45 Umweltschutzsachen 13 6 9 28 50 Korruptionsdelikte 1 0 2 3 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 78 65 58 201 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 0 0 0 0 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 1 0 0 1 55 Einschleusung von Ausländern 11 1 0 9 30 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügG/EU 292 299 320 911 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 33 24 23 80 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 413 323 501 1.237 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 1 3 2 6 66 Pressestrafsachen 1 0 0 1 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 80 88 95 263 98 Verfahren gegen Strafunmündige 115 119 91 325 99 sonstige allgemeine Straftaten 1.738 1.939 2.028 5.705 * Im Jahr 2009 wurden unier dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Anlage 2 Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Sachgebiete 2009 2010 2011 2012 2013 Erledigungen insgesamt 46.116 46.505 42.784 38.341 39.729 10 Staatsschutzsachen 2 1 1 3 0 11 Politische Strafsachen 1.056 940 622 . 598 459 12 Vergehen nach § 131 StGB 4 5 4 2 0 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 448 321 322 344 240 16 Verbreitung pornografischer Schriften 110 40 18 24 22 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 55 51 44 35 43 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 2.995 2.919 2.909 2.582 2.621 25 Diebstahl und Unterschlagung 7.754 7.470 7.083 6.545 6.471 26 Betrug und Untreue 6.460 6.906 7.410 6.253 5.615 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 99 146 125 125 170 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Bandenund Gewaltkriminalität 21 18 45 28 57 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 302 244 291 238 273 36 sonstige Verkehrsstraftaten 7.551 7.474 7.324 6.166 6.451 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 19 19 37 63 40 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 2.104 3.036 838 1.152 2.215 42 Steuerstrafsachen 1.418 1.170 1.108 721 353 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 406 679 623 579 723 44 *Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 10 30 8 26 7 45 Umweltschutzsachen 68 79 92 179 175 50 Korruptionsdelikte 8 4 13 15 18 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 318 373 272 174 211 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 0 1 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 2 3 9 11 16 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizelbedienstete 1 1 9 8 6 55 Einschleusung von Ausländern 56 126 101 127 336 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügG/EU 1.884 1.476 1.166 1.336 1.873 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 131 93 85 114 83 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 1.261 1.182 1.318 1.000 1.177 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 54 24 19 29 31 66 Pressestrafsachen 7 3 4 3 1 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 613 641 638 483 453 98 Verfahren gegen Strafunmündige 709 706 779 736 1.269 99 sonstige allgemeine Straftaten 10.190 10.325 9.467 8.641 8.320 " Im Jahr 2009 wurden unter dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Anlage 2 Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Frage 3 Sachgebiete 1. Qu. 2014 2. Qu. 2014 3.Qu.2014 Summe Erledigungen insgesamt 9.591 8.693 9.675 27.959 10 Staatsschutzsachen 0 0 0 0 11 Politische Strafsachen 124 87 118 329 12 Vergehen nach § 131 StGB 1 0 1 2 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 68 60 64 192 16 Verbreitung pornografischer Schriften 6 8 0 14 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 13 12 20 45 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 659 605 627 1.891 25 Diebstahl und Unterschlagung 1.608 1.438 1.465 4.511 26 Betrug und Untreue 1.389 1.179 1.503 4.071 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) Die Sachgebiete 30 und 31 sind zum 1. Januar 2014 aufgrund eines Beschlusses der länderübergreifenden Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung gestrichen worden. Die betreffenden Straftaten werden in anderen Sachgebieten erfasst. 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 64 70 B6 220 36 sonstige Verkehrsstraftaten 1.564 1.543 1.617 4.724 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 5 7 1 13 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 594 557 545 1.696 42 Steuerstrafsachen 94 90 100 284 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 167 188 219 574 44 * Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 1 3 1 5 45 Umweitschutzsachen 31 47 79 157 50 Korruptionsdelikte 0 5 2 7 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 43 29 40 112 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 5 3 1 9 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 5 5 1 11 55 Einschleusung von Ausländern 42 31 30 103 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügG/EU 344 247 284 875 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 18 18 27 63 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 320 318 375 1.013 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 8 11 10 29 66 Pressestrafsachen 0 0 2 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 124 142 169 435 98 Verfahren gegen Strafunmündige 124 135 108 367 99 sonstige allgemeine Straftaten 2.170 1.855 2.180 6.205 * Im Jahr 2009 wurden unter dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Staatsanwaltschaft Neuruppin Anlage 2 Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Sachgebiete 2009 2010 2011 2012 2013 Erledigungen insgesamt 33.653 29.259 27.504 26.873 27.842 10 Staatsschulzsachen 0 0 0 0 0 11 Politische Strafsachen 1.172 388 403 741 450 12 Vergehen nach § 131 StGB 1 1 0 1 0 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 225 207 186 217 207 16 Verbreitung pornografischer Schriften 129 28 22 10 20 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 34 27 33 24 12 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 2.509 2.304 2.197 2.369 2.516 25 Diebstahl und Unterschlagung 5.283 4.989 4.213 4.393 4.596 26 Betrug und Untreue 3.775 4.125 3.673 3.441 3.411 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 85 47 41 29 38 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Bandenund Gewaltkriminalität 516 98 31 21 42 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 406 273 270 212 356 36 sonstige Verkehrsstraftaten 5.904 4.909 4.869 4.943 4.846 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 95 29 16 31 30 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 1.845 1.409 1.132 1.105 1.059 42 Steuerstrafsachen 177 190 1.030 177 145 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 2 34 34 12 20 44 * Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 46 31 2 6 13 45 Umweltschutzsachen 341 284 300 232 171 50 Korruptionsdelikte 116 152 281 186 181 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 311 256 248 194 187 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedlenstete 0 2 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 12 8 4 3 9 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 3 6 2 2 4 55 Einschleusung von Ausländern 3 9 0 2 9 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügG/EU 561 501 342 269 378 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 35 33 31 26 22 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 911 1.167 905 1.103 996 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 20 10 11 5 5 66 Pressestrafsachen 10 10 8 4 6 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 393 268 284 379 469 98 Verfahren gegen Strafunmündige 746 569 478 440 666 99 sonstige allgemeine Straftaten 7.987 6.895 6.458 6.296 6.978 * Im Jahr 2009 wurden unter dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Staatsanwaltschaft Neuruppin Anlage 2 Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Sachgebiete 1. Qu. 2014 2. Qu. 2014 3.Qu.2014 Summe Erledigungen insgesamt 8.574 7.731 7.747 24.052 10 Staatsschutzsachen 0 0 0 0 11 Politische Strafsachen 120 112 92 324 12 Vergehen nach § 131 StGB 0 0 0 0 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 78 64 58 200 16 Verbreitung pornografischer Schriften 3 6 2 11 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 4 5 3 12 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 799 669 684 2.152 25 Diebstahl und Unterschlagung 1.450 1.271 1.113 3.834 26 Betrug und Untreue 1.179 1.158 1.116 3.453 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) Die Sachgebiete 30 und 31 sind zum 1. Januar 2014 aufgrund eines Beschlusses der landerübergreifenden Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung gestrichen worden. Die betreffenden Straftaten werden in anderen Sachgebieten erfasst. 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 121 99 91 311 36 sonstige Verkehrsstraftaten 1.480 1.263 1.462 4.205 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 6 6 11 23 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 253 296 247 796 42 Steuerstrafsachen 29 37 24 90 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 5 7 2 14 44 * Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 3 2 1 6 45 Umweltschutzsachen 41 37 33 111 50 Korruptionsdelikte 42 52 62 156 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 39 45 35 119 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 1 0 4 5 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 2 1 3 6 55 Einschleusung von Ausländern 2 0 1 3 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügG/EU 106 85 47 238 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 2 12 26 40 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 297 363 344 1.004 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 1 2 0 3 66 Pressestrafsachen 2 2 1 5 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 108 103 102 313 98 Verfahren gegen Strafunmündige 216 131 129 476 99 sonstige allgemeine Straftaten 2.185 1,903 2.054 6.142 * Im Jahr 2009 wurden unter dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Staatsanwaltschaft Potsdam Anlage 2 Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Sachgebiete 2009 2010 2011 2012 2013 Erledigungen insgesamt 54.703 52.907 52.376 47.582 42.050 10 Staatsschutzsachen 3 3 4 6 11 Politische Strafsachen 511 477 366 326 343 12 Vergehen nach § 131 StGB 1 2 1 1 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 428 482 425 415 345 16 Verbreitung pornografischer Schriften 150 37 43 25 35 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 33 37 28 45 34 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 3.935 3.835 3.909 3.776 3.460 25 Diebstahl und Unterschlagung 10.152 9.266 8.125 7.721 7.422 26 Betrug und Untreue 7.024 7.145 7.317 7.926 6.367 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 103 193 81 60 62 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität L 47 69 197 162 74 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 413 334 392 339 311 36 sonstige Verkehrsstraftaten 9.637 8.735 8.937 7.579 6.535 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 234 205 127 65 77 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 2.300 2.182 2.299 1.815 1.749 42 Steuerstrafsachen 96 334 269 746 169 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 28 31 43 31 41 44 * Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 19 51 4 27 12 45 Umweltschutzsachen 85 95 100 71 71 50 Korruptionsdelikte 5 6 6 4 4 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 464 428 351 292 283 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 2 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 21 32 26 23 29 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 52 43 34 22 21 55 Einschleusung von Ausländern 7 10 17 7 2 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügG/EU 1.472 1.262 1.182 930 488 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 102 121 152 89 97 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 1.699 1.755 2.675 1.789 1.533 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 22 29 21 13 17 66 Pressestrafsachen 14 22 11 7 7 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 688 578 616 544 511 98 Verfahren gegen Strafunmündige 838 851 790 762 621 99 sonstige allgemeine Straftaten 14.120 14.255 13.828 11.964 11.327 * Im Jahr 2009 wurden unter dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Staatsanwaltschaft Potsdam Erledigungsentwicklung nach Sachgebieten Sachgebiete 1. Qu. 2014 2, Qu. 2014 3.Qu.2014 Summe Erledigungen insgesamt 10.537 9.761 9.944 30.242 10 Staatsschutzsachen 2 2 0 4 11 Politische Strafsachen 96 80 90 266 12 Vergehen nach § 131 StGB 0 0 0 0 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 85 86 89 260 16 Verbreitung pornografischer Schriften 7 4 6 17 20 Kapitalverbrechen iSd. § 74 Abs. 2 GVG 13 6 26 45 21 Vorsätzliche Körperverletzungen 794 747 814 2.355 25 Diebstahl und Unterschlagung 2.088 1.530 1.426 5.044 26 Betrug und Untreue 1.621 1.395 1.412 4.428 30 Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) Die Sachgebiete 30 und 31 sind zum 1. Januar 2014 aufgrund eines Beschlusses der länderübergreifenden Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung gestrichen worden. Die betreffenden Straftaten werden in anderen Sachgebieten erfasst. 31 Sonstige Straftaten der Serien-, Banden- und Gewaltkriminalität 35 qualifizierte Verkehrsstraftaten 93 85 75 253 36 sonstige Verkehrsstraftaten 1.776 1.710 1.627 5.113 40 qualifizierte Wirtschaftsstrafsachen iSd. § 74c GVG 16 6 15 37 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen 372 522 631 1.525 42 Steuerstrafsachen 44 57 46 147 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 8 8 7 23 44 * Straftaten nicht gewerbsmäßiger Abnehmer iSd. § 74c Abs. 1 GVG 0 0 2 2 45 Umweltschutzsachen 16 18 40 74 50 Korruptionsdelikte 0 0 2 2 51 Verfahren gegen Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten bei Berufsausübung 61 65 76 202 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 2 7 2 11 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 4 9 7 20 55 Einschleusung von Ausländern 1 2 0 3 56 sonstige Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG und FreizügGJEU 99 47 78 224 60 Straftaten nach dem BtMG (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 31 23 30 84 61 sonstige Straftaten nach dem BtMG 392 522 658 1.572 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 6 8 8 22 66 Pressestrafsachen 5 2 4 11 90 sonstige allgemeine Straftaten (gesetzliche Strafandrohung von nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) 165 155 133 453 98 Verfahren gegen Strafunmündige 167 142 145 454 99 sonstige allgemeine Straftaten 2.573 2.523 2.495 7.591 * Im Jahr 2009 wurden unter dieser Ziffer Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz erfasst. Anlage 2 Anlage 3 Katalog der Sachgebietsschlüssel (Stand 1. Januar 2014) Sachgebiet Staatsschutzsachen, politische Strafsachen, Vergehen nach § 131 StGB (bei allen Staatsanwaltschaften ); sonstige Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft und dem Oberlandesgericht 10 Staatsschutzsachen 11 Politische Strafsachen 12 Vergehen nach § 131 StGB 13 sonstige Ermittlungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft und die daraus hervorgehenden gerichtlichen Verfahren, auch soweit der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen geführt hat Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (soweit nicht Sachgebiet 20) 16 Verbreitung pornografischer Schriften (§§ 184 bis 184d StGB) Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit 20 Kapitalverbrechen im Sinne von § 74 Absatz 2 GVG (soweit nicht Sachgebiete 52 oder 53) 21 vorsätzliche Körperverletzungen (soweit nicht Sachgebiete 20, 51, 53 oder 90) Eigentums- und Vermögensdelikte 25 Diebstahl und Unterschlagung (soweit nicht Sachgebiet 51) 26 Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 40, 41 oder 51) Verkehrsstraftaten 35 Verkehrsstraftaten mit fahrlässiger Tötung sowie gemeingefährliche Straftaten nach den §§ 315 bis 315d StGB, ausgenommen Vergehen nach § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB 36 sonstige Verkehrsstraftaten Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG mit Ausnahme der Verfahren, in denen allein Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommen; bei Einstellung ist maßgeblich, ob die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört hätte 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 44) 42 Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40) 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 44 Straftaten im Sinne des § 74c Absatz 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht Sachgebiet 40) Straftaten gegen die Umwelt 45 Umweltschutzstrafsachen Korruptionsdelikte und Straftaten von Amtsträgern 50 Korruptionsdelikte (soweit nicht Sachgebiete 40 oder 41) 51 Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte) (soweit nicht Sachgebiete 40 oder 41) ohne die besonderen, von Polizeibediensteten in Ausübung des Dienstes begangenen Straftaten (Sachgebiete 52 bis 54) 52 vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 54 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts- und dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU 55 Einschleusung von Ausländern 56 sonstige Straftaten nach dem Aufenthalts- und dem Asylverfahrensgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 60 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht 61 sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Sonstige besondere Straftaten 65 Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 66 Pressestrafsachen Sonstige Straftaten 90 sonstige, allgemeine Straftaten, für die das Gesetz Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr vorsieht 98 Verfahren gegen Strafunmündige 99 sonstige allgemeine Straftaten 2 17.548 23.430 Erledigungen ges. 23,899 17.684 Staatsanwaltschaft Cottbus Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Staatsanwaltschaft Neuruppin Staatsanwaltschaft Potsdam Erledigungen ges. 25.676 28.468 22.078 33.584 2009 Erledigung je StA * Erledigungen ges. 21.229 29.069 19.505 32.411 Erledigungen ges. Erledigung je StA * 32.002 2011 16.680 24.900 17.534 Erledigungen ges. Erledigung je StA * 15.233 22.247 16.807 27.285 2012 Erledigung je StA * 2013 Erledigung je StA * 2010 Anlage 4 Erledigungen je Staatsanwalt (Js-Verfahren) * Als Bezugsgröße für die Berechnung der durchschnittlich von jedem/jeder Staatsanwalt/-in erledigten Ermittlungsverfahren wurde das tatsächlich in den jeweiligen Jahren in Rechtssachen (ohne Strafvollstreckungssachen) eingesetzte Personal herangezogen. Anlage 5 Anklagen, Strafbefehlsanträge und beschleunigte Verfahren' Jahr Staatsanwaltschaft Cottbus Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Staatsanwaltschaft Neuruppin Staatsanwaltschaft Potsdam 2009 Erledigungen ges. 36.843 46.116 33.653 54.703 Anklagen 5.000 6.257 3.133 5.586 Strafbefehlsanträge 1.971 4.939 3.122 3,866 Beschleunigte Verfahren 332 229 530 3.077 2010 Erledigungen ges. 31.818 46.505 29.259 52.907 Anklagen 4.201 5.880 2.827 4.847 Strafbefehlsanträge 1.827 4.572 2.721 3.505 Beschleunigte Verfahren 205 119 505 3.118 2011 Erledigungen ges. 26.417 42.784 27.504 52.376 Anklagen 3.535 5.531 2.473 5.469 Strafbefehlsanträge 1.487 4.563 2.862 3.446 Beschleunigte Verfahren 209 287 585 2.809 2012 Erledigungen ges. 25.839 38.341 26.873 47.582 Anklagen 3.416 5.064 2.459 4.769 Strafbefehlsanträge 1.431 3.590 2.880 2.793 Beschleunigte Verfahren 132 456 449 2.592 2013 Erledigungen ges. 30.571 39.729 27.842 42,050 Anklagen 3.612 4.749 2.591 3.787 Strafbefehlsanträge 1.619 3.474 2.908 2.613 Beschleunigte Verfahren 185 203 294 2.296 I.- III. Qu. 2014 Erledigungen ges. 25.979 27.959 24.052 30.242 Anklagen 3.508 3.362 2.112 2.683 Strafbefehlsanträge 1.284 2.435 2.397 1.847 Beschleunigte Verfahren 107 103 225 1.717 lAufgrund der geringen statistischen Relevanz der einer öffentlichen Klage gleich stehenden Anträge auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens (§§ 413, 414 Abs. 2 Satz 1 StPO) und der Anträge auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren (§ 76 Jugendgerichtsgesetz - JGG) wurde von Angaben hierzu abgesehen. Anlage 6 Anzahl von Urteilen und Verurteilungen in Strafverfahren 1 (1. Instanz ohne Berufungen vor den Landgerichten) Jahr Landgerichtsbezirk Cottbus Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) Landgerichtsbezirk Potsdam Landgerichtsbezirk Neuruppin 2009 Bei den Amts- und Landgerichten erledigte Verfahren in Strafsachen 2 7.250 9.555 12.418 4.910 Anzahl der Verfahren, die durch rechtskräftiges Urteil erledigt wurden 3 2.327 3.305 4.701 1.825 Anzahl der Verurteilungen von Beschuldigten 4 2.677 3.695 5.044 2.314 Anzahl der Freisprüche von Beschuldigten 4 330 449 693 156 Anzahl der erlassenen Strafbefehle nach § 408a StPO 5 445 463 735 145 2010 Bei den Amts- und Landgerichten erledigte Verfahren in Strafsachen 2 6.113 9.096 10.605 4.783 Anzahl der Verfahren, die durch rechtskräftiges Urteil erledigt wurden 3 1.931 3.162 3.993 1.716 Anzahl der Verurteilungen von Beschuldigten 4 2.169 3.464 4.310 2.115 Anzahl der Freisprüche von Beschuldigten 4 330 406 550 158 Anzahl der erlassenen Strafbefehle nach § 408a StPO 5 432 578 715 148 2011 Bei den Amts- und Landgerichten erledigte Verfahren in Strafsachen 2 5.137 8.191 10.697 4.437 Anzahl der Verfahren, die durch rechtskräftiges Urteil erledigt wurden 3 1.740 2.756 3.867 1.493 Anzahl der Verurteilungen von Beschuldigten 4 1.960 3.081 4.230 1.875 Anzahl der Freisprüche von Beschuldigten 4 294 353 561 140 Anzahl der erlassenen Strafbefehle nach § 408a StPO 5 433 600 909 172 Anlage 6 Jahr Landgerichtsbezirk Cottbus Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) Landgerichtsbezirk Potsdam Landgerichtsbezirk Neuruppin 2012 Bei den Amts- und Landgerichten erledigte Verfahren in Strafsachen 2 4.678 7.818 9.942 4.183 Anzahl der Verfahren, die durch rechtskräftiges Urteil erledigt wurden 3 1.542 2.725 3.499 1.321 Anzahl der Verurteilungen von Beschuldigten 4 1.774 3.009 3.808 1.689 Anzahl der Freisprüche von Beschuldigten 4 215 338 549 165 Anzahl der erlassenen Strafbefehle nach § 408a StPO 5 393 560 829 140 2013 Bei den Amts- und Landgerichten erledigte Verfahren in Strafsachen 2 5.137 7.025 7.960 4.484 Anzahl der Verfahren, die durch rechtskräftiges Urteil erledigt wurden 3 1.681 2.222 2.720 1.462 Anzahl der Verurteilungen von Beschuldigten 4 1.856 2.465 2.954 1.874 Anzahl der Freisprüche von Beschuldigten 4 275 297 409 162 Anzahl der erlassenen Strafbefehle nach § 408a StPO 5 506 605 799 246 IAH. Qu. 2014 Bei den Amts- und Landgerichten erledigte Verfahren in Strafsachen 2 3.841 4.859 5.650 3.388 Anzahl der Verfahren, die durch rechtskräftiges Urteil erledigt wurden 3 1.193 1.432 1.866 1.072 Anzahl der Verurteilungen von Beschuldigten 4 1.302 1.568 1.963 1.346 Anzahl der Freisprüche von Beschuldigten 4 186 179 267 112 Anzahl der erlassenen Strafbefehle nach § 408a StPO 5 393 474 582 188 Anlage 6 'Ein statistischer Bezug zwischen der Anzahl der in den betreffenden Landgerichtsbezirken (bei den Amtsgerichten und dem jeweiligen Landgericht) ergangenen Urteile und der Anzahl der Abschlussentscheidungen der für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständigen Staatsanwaltschaft ist nicht herstellbar, da die Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen auch in einem anderen Landgerichtsbezirk als dem ihnen zugewiesenen Anklage erheben können. Dies ist etwa dann der Fall, wenn einer Staatsanwaltschaft in einem bestimmten Deliktsfeld für das gesamte Land die Zuständigkeit zugewiesen ist, wie z.B. der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) für die Organisierte Kriminalität. 2Umfasst sind hier u.a auch Verfahrenseinstellungen. 3 1n einem Verfahren kann bzgl. mehrerer Beschuldigter Urteil ergehen. Auch Freisprüche ergehen durch Urteil. `Bei der Anzahl von Verurteilungen und Freisprüchen von Beschuldigten wird statistisch nicht erfasst, ob die jeweilige Entscheidung in Rechtskraft erwachsen ist. SEin rechtskräftiger Strafbefehl steht einem rechtskräftigem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Es sind nur die nach Eröffnung des Hauptverfahrens erlassenen Strafbefehle (gemäß § 408a StPO) dargestellt, gegen die kein Einspruch eingelegt wurde. Derartige Strafbefehle können ergehen, wenn der Durchführung der Hauptverhandlung das Ausbleiben des Angeklagten oder ein anderer wichtiger Grund entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für den Strafbefehlseriass vorliegen (vgl. § 408a StPO). Die Anzahl der durch die Amtsgerichte ohne Hauptverfahren gemäß § 407 StPO erlassenen Strafbefehle, gegen die kein Einspruch eingelegt wurde, werden hingegen statistisch nicht erfasst. Wegen geringer Relevanz werden zudem hier die Fälle nicht ausgewiesen, in denen der Einspruch zurückgenommen oder nach § 412 StPO verworfen wurde. Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 1 Page 2 Page 1 Page 1 Page 1 Page 2 Page 3