Datum des Eingangs: 05.10.2016 / Ausgegeben: 10.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5202 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2085 der Abgeordneten Rainer Genilke, Frank Bommert, Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/5022 Einsatz von Körperscannern an den Flughäfen BER und SXF Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Derzeit werden an den Flughäfen Schönefeld und Tegel bereits Körperscanner in geringer Zahl eingesetzt. Am Flughafen BER sollen nach dessen Fertigstellung in erheblichen Umfang Körperscanner eingesetzt werden. Fraglich ist, wie sich dies auf die Abfertigungskapazität auswirken wird. Frage 1: Wie viele Körperscanner welchen Typs sollen nach derzeitigem Stand am Flughafen BER, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, eingesetzt werden? Vorbemerkungen: Die Fluggastkontrolle ist gemäß §5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei. Die Bundespolizei arbeitet bei der Erfüllung dieser Aufgabe an den Flughäfen Berlin-Schönefeld und Berlin-Tegel eng mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zusammen. Da die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bezüglich der Fluggastkontrolle und der eingesetzten Kontrolltechnik keine direkte Verantwortlichkeit trägt, wird für weiterführende Informationen an die Bundespolizei verwiesen. Zu Frage 1: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sollen nach aktuellem Planungsstand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme am BER 29 Sicherheitsscanner des Typs L3 ProVision2 zum Einsatz kommen. Frage 2: Werden mit den Körperscannern alle Abflugkanäle der Sicherheitskontrolle zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des BER ausgestattet sein? Zu Frage 2: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH werden nicht alle Sicherheitskontrollstellen des BER zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit Körperscannern ausgestattet sein. Frage 3: Wenn nicht alle Abflugkanäle mit Köperscannern ausgestattet werden, welche Gründe gibt es dafür? Zu Frage 3: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH liegen die Gründe für die Nutzung anderer Kontrolltechnik in den besonderen baulichen und technischen Anforderungen der Körperscanner im Vergleich zu herkömmlichen Torbogensonden. Frage 4: Wie viele Körperscanner können dementsprechend maximal und an welchen Kontrollpunkten am BER eingesetzt werden? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1. Über den weiteren Einsatz von Körperscannern wird gemeinsam zwischen Bundespolizei und FBB befunden. Frage 5: Wie viele Passagiere können pro Stunde durch einen Kanal mit Ganzkörperscanner, wie er für den Einsatz am Flughafen BER vorgesehen ist, überprüft werden? Frage 6: Wie viele Passagiere können demgegenüber im Rahmen der herkömmlichen Sicherheitskontrolle mit Torsonden pro Stunde überprüft werden? Zu Frage 5 und 6: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ist die Kontrollkapazität einer Sicherheitskontrolllinie abhängig von zahlreichen verschiedenen Faktoren. Beispielhaft seien die folgenden Faktoren genannt: Passagiertypus (Alter, Herkunft, Passagiergruppen, Familien mit Kindern, etc.) Passagierverhalten in der Kontrolle Vor- und Nachbereitung des Passagiers Flugtyp (Business, Charter, etc.) Saisonale Effekte (Bekleidung, Mäntel, Schuhe, Schirme, etc.) Art und Menge mitgeführter Gegenstände und Handgepäckstücke Die eingesetzte Kontrolltechnik hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kontrollkapazität der Fluggastkontrolle. Vielmehr ist diese von zahlreichen prozessualen Aspekten abhängig. Am Flughafen Schönefeld werden bereits heute sowohl mit dem Körperscanner als auch mit der Torbogensonde vergleichbare Durchsatzkapazitäten erreicht. Frage 7: Wie viele Körperscanner welchen Typs sind am Flughafen SXF bereits im Einsatz? zu Frage 7: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sind zwei Sicherheitsscanner des Typs L3 ProVision2 sowie ein Sicherheitsscanner des Typs L3 ProVision 100 am Flughafen SXF im Einsatz. Frage 8: Ist geplant die Anzahl der Körperscanner am Flughafen SXF noch weiter zu erhöhen? zu Frage 8: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sollen im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahmen des Terminal D in SXF ebenfalls Körperscanner installiert werden. Frage 9: Warum ist dies (nicht) der Fall? zu Frage 9: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH soll bei der Neugestaltung von Terminalbereichen auch die neueste Kontrolltechnik installiert werden. Frage10: Welche Auswirkungen wird der Einsatz der nach derzeitigem Stand geplanten Anzahl von Körperscannern auf die Abfertigungskapazität am Flughafen BER haben? zu Frage 10: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird es nach derzeitigem Stand keine Auswirkungen geben. Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 11: Welche Auswirkungen auf die Brandlast ergeben sich durch den Einsatz von Körperscannern? zu Frage 11: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ist die Brandlast bzw. die Energiefreisetzungsrate von Körperscannern typenabhängig und wird auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Brandschutzkonzepts bewertet. Frage 12: Wie häufig ist beim Einsatz von Körperscannern eine Nachkontrolle per Hand erforderlich? zu Frage 12: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ist die Nachkontrollhäufigkeit ebenfalls von zahlreichen verschiedenen, teils saisonal schwankenden Faktoren abhängig. Frage 13: Wie häufig und wie zeitraubend ist die Korrektur der Position der zu kontrollierenden Passagiere? zu Frage 13: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sind relevante Auswirkungen hierdurch nicht erkennbar. Für die Positionierung der Passagiere sind Markierungen im Körperscanner angebracht. Zusätzlich gibt es diesbezüglich Hinweise auf Informationstafeln und Monitoren. Daneben wirkt der Nachahmungseffekt prozessförderlich. Frage 14: Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Körperscannern? zu Frage 14: Körperscanner als Teil von Sicherheitsmaßnahmen tragen zum Schutz des Luftverkehrs bei.