Datum des Eingangs: 06.10.2016 / Ausgegeben: 11.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5208 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2092 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/5037 Nachnutzung der Biosphäre in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Biosphäre wurde maßgeblich mit Landesfördermitteln gebaut und soll nach den Plänen der Landeshauptstadt Potsdam mit dem Ende der Zweckbindung im November 2017 als Tropenhalle geschlossen werden . Die Stadt Potsdam plant die Nachnutzung der Biosphäre als Multifunktionshalle. Das Potsdamer Naturkundemuseum und ein neues Stadtteilzentrum mit Sporthalle und Jugendclub sollen dort untergebracht werden. Die Stadt hofft auf erneute Landesfördermittel für einen Umbau. Frage 1: Inwieweit wurde und wird die Landesregierung in dieses neue Nutzungskonzept der Stadt Potsdam eingebunden? zu Frage 1: Die Biosphäre liegt innerhalb der von 1993 bis 1996 landesseitig geförderten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Bornstedter Feld“. Bis in das Jahr 2000 erfolgte eine Zustimmung zu den jeweiligen Einzelmaßnahmen. Der Landesregierung liegen keine aktuellen Konzepte oder Entwicklungsabsichten seitens der Stadt für den Bereich des Bornstedter Feldes und die sich in diesem Gebiet befindliche Biosphäre Potsdam vor. Frage 2: Die Stadt zielt darauf, eine touristische Infrastrukturförderung und eine energetische Förderung zu erhalten. Inwiefern sieht die Landesregierung Fördermöglichkeiten für den Umbau des Gebäudes zur Multifunktionshalle? Frage 3: Inwieweit gibt es bereits Zusagen (in welcher Höhe?) von der Investitionsund Landesbank gegenüber der Stadt Potsdam für die energetische Sanierung des Gebäudes? Frage 4: Welche neuen Förderrichtlinien bestehen hinsichtlich einer Energieeffizienzmaßnahme für das Gebäude? zu den Frage 2 bis 4: Für die Biosphäre liegen der Landesregierung keine Informationen vor, um Aussagen zur Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit treffen zu können. Es bestehen nach Kenntnis der Landesregierung auch seitens der Investitionsbank des Landes Brandenburg keine anderweitigen Zusagen gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam für eine energetische Sanierung des Gebäudes. Grundsätzlich gilt: Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand können im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 – 2020) gefördert werden. Förderungen im Bereich der touristischen Infrastruktur, zum Beispiel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, erfolgen auf Basis der Bewertung entsprechender Nutzungskonzepte. Frage 5: Das Land hat in der Vergangenheit die wirtschaftlich tragfähige Nachnutzung des Gebäudes betont (siehe DS 6/347). Inwiefern wäre das Kriterium der wirtschaftlichen Tragfähigkeit mit der Konzeption der von der Stadt Potsdam geplanten städtischen Multifunktionshalle vereinbar? Frage 6: Inwieweit spielt bei der geplanten Nachnutzungskonzeption der Biosphäre Potsdam die wirtschaftliche Tragfähigkeit eine Rolle für eine Fördermittelvergabe durch die Investitions- und Landesbank Brandenburg? zu den Fragen 5 und 6: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu einem Nutzungskonzept vor. Insofern kann auch bezüglich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines eventuellen Nutzungskonzeptes keine Bewertung vorgenommen werden. Grundsätzlich gilt: Bei Fördermittelvergaben im Bereich der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur muss für die Dauer des Zweckbindungszeitraumes ein Nachweis über die Höhe und die Finanzierung der Folgekosten sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Vorfeld vorgelegt werden. Gemeinsam mit anderen Unterlagen werden diese in die Entscheidungsfindung einbezogen.