Datum des Eingangs: 07.10.2016 / Ausgegeben: 12.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5219 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2106 der Abgeordneten Christina Schade und Andreas Galau AfD-Fraktion Drucksache 6/5056 Haushaltsplanentwurf Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller Finanzminister Christian Görke hat in der Pressekonferenz vom 19.07.2016 den Haushaltsplanentwurf 2017/2018, die Finanzplanung 2016-2020 und die Personalbedarfsplanung bis 2020 vorgestellt. Frage 1: Sind in den EU-Zuschüssen die Folgen von Brexit und eine möglicherweise geringere EU-Finanzierung berücksichtigt? zu Frage 1: Nein. Frage 2: Welche Anzahl an unbegleiteten, minderjährigen Migranten liegt der entsprechenden Kostenprognose zu Grunde? zu Frage 2: Der Kostenprognose liegen folgende Prognosen zur Fallzahlentwicklung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu Grunde: 2016: 1.766 2017: 1.745 2018: 595 2019: 490 2020: 490 Bei der Fallzahlentwicklung wurde dabei unterstellt, dass die Verweildauer eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings durchschnittlich 21 Monate beträgt. Das führt somit in den Folgejahren ab 2018 zu einer Verringerung der Fallzahlen. 2 Frage 3: Aus welchen Steuerarten resultieren die Erhöhungen der Steuereinnahmen um 51 Prozent von 2009 bis 2018? Sind hierbei Steuererhöhungen geplant? zu Frage 3: Die Veränderungen der Steuereinnahmen von 2009 (Ist) zu 2018 (gemäß Haushaltsplanentwurf 2017/2018) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Steuerart (Ist) (Plan) 2009 2018 TEUR Gemeinschaftliche Steuern 4.683.298 7.218.176 1. Lohnsteuer 1.245.834 2.151.790 2. Veranlagte Einkommensteuer 35.574 337.940 3. nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 73.042 80.930 4. Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (einschließlich Quellensteuer und ehemals Zinsabschlag) 66.869 37.800 5. Körperschaftsteuer 112.484 259.990 6. Steuern vom Umsatz, davon: 3.108.622 4.290.226 Umsatzsteuer 2.641.037 3.284.276 Einfuhrumsatzsteuer 467.585 1.005.950 7. Gewerbesteuerumlage 40.871 59.500 8. Sonstige Steuern 2 0 Ländersteuern 315.733 442.010 9. Vermögensteuer 0 0 10. Erbschaftsteuer 19.804 26.810 11. Grunderwerbsteuer 108.713 342.330 12. Kraftfahrzeugsteuer 128.873 0 3 13. Rennwett- und Lotteriesteuer insgesamt, davon 31.991 42.220 Totalisatorsteuer 273 300 Andere Rennwettsteuer 0 0 Lotteriesteuer 31.718 34.670 Sportwettsteuer 0 7.250 14. Feuerschutzsteuer 9.535 11.750 15. Biersteuer 16.818 18.900 Steuereinnahmen insgesamt 4.999.031 7.660.186 Aus der Entwicklung ist ersichtlich, dass sowohl die gemeinschaftlichen Steuern als auch die reinen Landessteuern deutlich angestiegen sind. Absolut betrachtet tragen bei den gemeinschaftlichen Steuern insbesondere die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer zu dem Anstieg bei, bei den reinen Ländersteuern sind es vor allem die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Ableitung der Planzahlen der Steuereinnahmen bis 2018 basieren auf den offiziellen Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung vom 4. Mai 2016 sowie dessen Regionalisierung für die Länder durch das Finanzministerium Baden- Württemberg. Im Rahmen der Steuerschätzung wurden alle zu dem entsprechenden Zeitpunkt rechtskräftigen Gesetze und aufkommenswirksame Änderungen mit steuerrechtsändernden Tatbeständen berücksichtigt. Die Landesregierung plant im Zeitraum des Haushaltsplanentwurfes 2017/2018 keine Steuererhöhungen. Frage 4: Welche Annahmen oder Maßnahmen begründen den Anstieg der Steuerdeckungsquote von 63 Prozent in 2016 auf 67 Prozent in 2018? zu Frage 4: Die Steuerdeckungsquote ist der Quotient aus Steuereinnahmen und den bereinigten Gesamtausgaben. Die steigende Steuerdeckungsquote ergibt sich aus einem geringeren Anstieg bei den bereinigten Ausgaben gegenüber dem Anstieg der Steuereinnahmen . Die Steuereinnahmen steigen von rd. 7.040,5 Mio. € in 2016 auf rd. 7.660,2 Mio. € in 2018 um insgesamt 8,8 Prozent. Grundlage hierfür ist das Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2016 einschließlich der durch den Bund zugesagten weiteren finanziellen Beteiligung an den Flüchtlingskosten, die Bestandteil der Verständigung zwischen den Regierungschefs und Regierungscheffinnen der Länder mit der Bundeskanzlerin im Juni und Juli 2016 waren. Gleichzeitig steigen gemäß Haushaltsplanentwurf 2017/2018 die bereinigten Ausgaben auf 11.370,3 Mio. € und damit um rd. 2,5 Prozent gegenüber 2016. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg der Steuerdeckungsquote auf 67 Prozent in 2018. 4 Frage 5: Wieviel Prozent betrug die mit dem Entwurf vergleichbare Investitionsquote 2013- 2015? zu Frage 5: Die Investitionsquote betrug 2013 13,5 Prozent, 2014 13,3 Prozent und 2015 12,6 Prozent (Angaben jeweils nach dem Jahresabschluss). Frage 6: Wird mit den geplanten Investitionen der Investitionsstau aufgelöst? zu Frage 6: Die investiven Ausgaben des Landes Brandenburg und der Kommunen lagen in den vergangenen Jahren stets deutlich über den vergleichbaren Ausgaben der finanzschwachen westdeutschen Flächenländer. Dies wird in den jährlichen Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ dokumentiert. Das getätigte Investitionsvolumen konnte insbesondere durch die Zuweisungen des Bundes einschließlich der Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) und der EU erreicht werden. Mit dem Rückgang der SoBEZ sinken auch die Investitionsausgaben, wie sich aus dem Finanzplan 2016-2020 entnehmen lässt. Gleichwohl wird das Ziel einer hohen Investitionstätigkeit nicht aufgegeben. Insbesondere im Infrastrukturbereich werden weitere Anstrengungen unternommen, die Infrastrukturlücke zu den westdeutschen Ländern zu schließen (siehe den aktuellen Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ des Landes Brandenburg für das Jahr 2015). Dazu wurde insbesondere das kommunale Infrastrukturprogramm 2016 - 2019 (KIP) aufgelegt , welches Maßnahmen der Kommunen in den vier Bereichen Bildungsinfrastruktur , Verkehrsinfrastruktur, Feuerwehrinfrastruktur und Freizeit- und Sportinfrastruktur mit insgesamt 130 Millionen Euro fördert.