Datum des Eingangs: 10.10.2016 / Ausgegeben: 17.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5227 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2108 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5060 Einführung der Doppik in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist gemäß § 141 Absatz 19 BbgKVerf ein Gesamtabschluss gemäß § 83 BbgKVerf erstmals spätestens für das Haushaltsjahr 2013 zu erstellen. Frage 1: Wie viele der brandenburgischen Kommunen verfügen bereits über, von den Rechnungsämtern geprüfte, Gesamtabschlüsse? zu Frage 1: Gemäß einer durch die Landesregierung im Kalenderjahr 2015 durchgeführten Umfrage bei den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten der kreisfreien Städte und Landkreise sowie bei der Landrätin und den Landräten in ihrer Eigenschaft als untere Kommunalaufsichtsbehörden verfügten bis dahin 1 Landkreis und 6 kreisangehörige Gemeinden über einen geprüften und beschlossenen Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2013. Die Gesamtabschlüsse eines weiteren Landkreises sowie von 5 kreisangehörigen Gemeinden befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Prüfung durch das jeweils zuständige Rechnungsprüfungsamt, 8 weitere Kommunen hatten einen im Entwurf aufgestellten Gesamtabschluss vorzuweisen . Frage 2: Wie gedenkt die Landesregierung den Kommunen zu helfen, die mit der Erstellung der Gesamtabschlüsse bisher überfordert sind? zu Frage 2: Die Landesregierung hat im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit 3 Landkreisen , der Landeshauptstadt Potsdam und 2 kreisangehörigen Gemeinden unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbänden des Landes Brandenburg einen Leitfaden zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Wünsche nach weiteren Hilfen sind seitdem nicht an die Landesregierung herangetragen worden. Nach Auffassung der Landesregierung ist der geringe Aufstellungsgrad von Gesamtabschlüssen im Übrigen nicht auf fehlende Arbeitshilfen, sondern darauf zurückzuführen, dass zunächst 2 die erforderlichen Vorarbeiten, nämlich die Aufstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanzen sowie die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse bis einschließlich für das Kalenderjahr 2013 erfolgen müssen, damit Daten für die Erstellung eines Gesamtabschlusses verfügbar sind.