Datum des Eingangs: 12.10.2016 / Ausgegeben: 17.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5247 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2102 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5051 Lehrerentlassungen in den Sommerferien 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In den vergangenen Jahren waren immer wieder Lehrer am Ende des Schuljahres entlassen worden, obwohl sie zu Beginn des neuen Schuljahres wieder eingestellt wurden. Vorbemerkung der Landesregierung: Wie zuletzt in der Antwort auf die Kleine Anfrage 982 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der Fraktion der CDU (Drucksache 6/2564) dargestellt, gab und gibt es im Land Brandenburg keine Praxis, Lehrkräfte in den Sommerferien nicht zu beschäftigen, um zu deren Lasten Geld zu sparen. Vielmehr entfristen die staatlichen Schulämter Arbeitsverträge so frühzeitig wie nur möglich , eben um die in der Praxis bereits bewährten Lehrkräfte im Land Brandenburg zu halten. Angesichts des enorm gestiegenen Wettbewerbsdrucks ist ein anderes Vorgehen auch nicht zu verantworten. Frage 1: Bei wie vielen Lehrkräften lief der befristete Vertrag zum Ende des letzten Schuljahres aus, ohne dass sie einen neuen Vertrag im nächsten Schuljahr erhielten ? zu Frage 1: In der nachfolgenden Tabelle sind die erhobenen Fallzahlen dargestellt: Tabelle: Befristet beschäftigte Lehrkräfte in den staatlichen Schulämtern Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Neuruppin im Schuljahr 2015/2016 befristet beschäftigt¹ davon: 431 115 80 183 weiterbeschäftigt 236 57 60 162 nicht weiterbeschäftigt 195 58 20 21 ¹ Quelle: staatliche Schulämter, ohne Beschäftigungen über schulische Vertretungsbudgets 2 Eine statistische Erhebung zu den Gründen einer Nichtweiterbeschäftigung besteht nicht. Weiterbeschäftigungen waren nach den Auskünften der staatlichen Schulämter aus verschiedenen Gründen nicht in allen Fällen möglich. So sind bislang befristet tätige Lehrkräfte entweder in den Vorbereitungsdienst (befristete Beschäftigung diente der Überbrückung der Wartezeit) oder (wieder) in die Altersrente gegangen. Ein Großteil der verbleibenden Lehrkräfte wurde sachgrundbefristet zur Krankheitsvertretung eingestellt; die Gesundmeldung der Vertretenen verhindert eine befristete Weiterbeschäftigung . Soweit die Vertretungslehrkräfte keine Lehrerausbildung hatten, konnten die Bedarfe zum Teil auch durch ausgebildete Lehrkräfte gedeckt werden. Ein Teil der befristet Beschäftigten wechselte zu anderen Arbeitgebern, obwohl im Land Brandenburg eine unbefristete Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre. Frage 2: In wie vielen Fällen hatten Lehrkräfte einen befristeten Vertrag bis zum Ende des letzten Schuljahres und haben erst mit Beginn des aktuellen Schuljahres einen neuen Vertrag bekommen? zu Frage 2: Auswertbare Daten, die über diejenigen der obigen Tabelle hinausgehen, liegen nicht vor. Ersatzeinstellungen zur Krankheitsvertretung über das Vertretungsbudget der staatlichen Schulämter können jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn feststeht, dass Lehrkräfte längerfristig ersetzt werden müssen. Solche Erkenntnisse können vor dem Beginn des Unterrichtsbetriebs im neuen Schuljahr regelmäßig nicht erlangt werden. Dass mit im vorherigen Schuljahr befristet beschäftigten Lehrkräften erneut befristete Arbeitsverträge geschlossen werden, ist nicht auszuschließen und den Sachgründen geschuldet. Nach den Regelungen des § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz können befristete Verträge aus Vertretungsgründen nur abgeschlossen werden, wenn feststeht, dass tatsächlich ein (weiterer) Vertretungsbedarf besteht.