Datum des Eingangs: 12.10.2016 / Ausgegeben: 17.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5248 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2099 der Abgeordneten Rainer Genilke, Anja Heinrich und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/5048 Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der "Dresdner Bahn" Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Rahmen der jetzt begonnenen Ausbauarbeiten der "Dresdner Bahn" im Abschnitt zwischen Wünsdorf-Waldstadt und Elsterwerda werden unter anderem auch die Bahnsteige erneuert. Dabei soll sowohl die Barrierefreiheit als auch eine zeitgemäße, moderne und leistungsfähige Infrastruktur hergestellt werden. Frage 1: Welche Baumaßnahmen sind in diesem Abschnitt im Rahmen der Ausbauarbeiten der „Dresdner Bahn“ jeweils pro Bahnhof vorgesehen, welche Kosten entstehen dadurch und wer trägt diese Kosten? zu Frage 1: Die Baumaßnahmen an der „Dresdner Bahn“ zwischen Wünsdorf- Waldstadt und Elsterwerda umfassen die für die Anhebung der Geschwindigkeit auf 200 km/h erforderlichen Anpassungen an den betroffenen Stationen. Im Rahmen der Streckensperrung erneuert die DB Station&Service AG die Stationen Baruth, Klasdorf -Glashütte, Golßen, Drahnsdorf und Walddrehna. Die Kosten hierfür trägt weit überwiegend der Bund im Rahmen des Bedarfsplanprojektes „ABS Berlin-Dresden“. Station Baruth Klasdorf- Glashütte Golßen Drahnsdorf Walddrehna Kosten 4,6 Mio. € 1,75 Mio. € 1,4 Mio. € 1,5 Mio. € 0,700 Mio. € Frage 2: Welche nutzbaren Längen weisen die einzelnen Bahnsteige zurzeit auf und welche nutzbaren Längen werden sie nach Abschluss der Baumaßnahme haben? zu Frage 2: Die zukünftigen Bahnsteignutzlängen betragen für die o. a. Stationen 170 m. Station Bahnsteignutzlänge Baruth Klasdorf- Glashütte Golßen Drahnsdorf Walddrehna 2 Ist [m] 200 161 / 210 140 140 / 159 161 Soll [m] 170 170 170 170 170 Frage 3: Welches Zugkonzept liegt den in Frage 2 genannten Bahnsteiglängen zugrunde ? zu Frage 3: Die geplante Bahnsteignutzlänge von 170 m korrespondiert mit der im Landesnahverkehrsplan 2013 - 2017 enthaltenen Anforderung „Lokomotive und 6 Wagen“. Frage 4: Werden die Bahnsteighöhen auf ein einheitliches Maß (55 cm oder 76 cm) angehoben oder gibt es Unterschiede? Wenn ja, warum und welche Auswirkungen wird eine unterschiedliche Bahnsteighöhe auf die gesetzliche Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit haben? zu Frage 4: Die für den Bau der Dresdner Bahn sowie den Umbau der Bahnhöfe und Bahnsteige zuständige DB AG beabsichtigt, unterschiedliche Bahnsteighöhen (76 bzw. 55 cm über der Schienenoberkante) zu realisieren. Nach Aussage der DB AG kann sie die Anforderung des SPNV-Aufgabenträgers für eine durchgehende Bahnsteighöhe von 55 cm über Schienenoberkante (ü. SO), welche einen stufenfreien Einstieg vom Bahnsteig in die Züge des Regionalverkehrs ermöglicht, nicht umsetzen . Die DB AG verweist auf genehmigungsrechtliche Vorgaben, die bei der Neuerrichtung von Bahnsteigkanten an Hochgeschwindigkeitstrassen eine Bahnsteighöhe von 76 cm ü. SO vorsehen. An diesen Bahnhöfen soll ein barrierefreier Einstieg in Regionalzüge durch fahrzeuggebundene Einstiegshilfen erreicht werden. Das MIL hält eine barrierefreie einheitliche Bahnsteighöhe für richtig und ist dazu mit der DB AG und dem EBA im Gespräch. Frage 5: Wie wird die Barrierefreiheit beim Zugang zum Bahnsteig und Einsteigen in die Wagen in den einzelnen Bahnhöfen jeweils ermöglicht (Rampen, Aufzüge, Treppen )? zu Frage 5: Bei den Stationen Baruth und Golßen wird eine stufenfrei nutzbare Verbindung zwischen beiden Bahnsteigen durch eine kombinierte Tunnel- und Rampenlösung erreicht, die Station Walddrehna verfügt nur über einen Außenbahnsteig, der ebenerdig durch eine kurze Rampe stufenfrei erreichbar ist. An den Stationen Klasdorf -Glashütte und Drahnsdorf ist eine ebenerdige Erreichbarkeit mit kurzen Rampen jeweils beider Bahnsteige geplant, eine barrierefreie Gestaltung der jeweils vorhandenen Personenüberführung wird nicht realisiert, ist jedoch planerisch für eine spätere Nachrüstung berücksichtigt. Station Baruth Klasdorf- Glashütte Golßen Drahnsdorf Walddrehna Zugang ebenerdig Rampe ebenerdig Rampe ebenerdig Rampe ebenerdig Rampe ebenerdig Rampe Verbindung Tunnel Brücke Tunnel Brücke - 3 Anschlussbauwerk Rampe Treppe Rampe Treppe - Frage 6: Welche Auswirkungen ergeben sich aus den Ausbauarbeiten auf die Verkehrsverträge und Leistungsvereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen? zu Frage 6: Die Verkehrsverträge enthalten entsprechende Regelungen für bauzeitliche Einschränkungen oder Entfall der Infrastrukturverfügbarkeit. Diese Regelungen beinhalten Pflichten der Verkehrsunternehmen auf Stellung eines Busersatzverkehrs sowie die entsprechende Gegenleistung (Vergütung) durch den Aufgabenträger. Durch die Ausbauarbeiten gibt es aber keine gesonderten Auswirkungen auf die betroffenen , vom Aufgabenträger SPNV geschlossenen Verkehrsverträge außerhalb der Vertragsdurchführung.