Datum des Eingangs: 13.10.2016 / Ausgegeben: 18.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5258 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2122 der Abgeordneten Roswitha Schier, Dieter Dombrowski und Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/5101 Rehabilitierung von Opfern der DDR Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Rehabilitierungsverfahren von Opfern der kommunistischen Gewaltherrschaft in der DDR ziehen sich über mehrere Jahre hin. Viele Betroffene müssen auf ihre Rehabilitierung lange warten. Frage 1: Wie viele Rehabilitierungsverfahren (strafrechtliches sowie verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsverfahren) hat es jeweils in den Jahren 1994 bis 2016 im Land Brandenburg gegeben? zu Frage 1: Strafrechtliche Rehabilitierung: Die Zahl der in den Jahren 1994 bis 2016 neu eingegangenen strafrechtlichen Rehabilitierungsanträge ergibt sich aus Anlage 1. Verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsverfahren: Die Antragsentwicklung von 1994 bis 31.08.2016 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anträge Jahr Anträge 1994 1266 2006 653 1995 4342 2007 684 1996 2271 2008 357 1997 1579 2009 280 1998 1126 2010 289 1999 1524 2011 286 2000 1208 2012 229 2001 1584 2013 214 2002 1078 2014 199 2003 1004 2015 197 2004 744 2016 133 2005 602 Gesamt 21849 Frage 2: In wie vielen dieser Rehabilitierungsverfahren wurde der Rehabilitierungsantrag als unbegründet bzw. teilweise unbegründet abgelehnt? Wie viele Rehabilitierungsverfahren waren insgesamt begründet? zu Frage 2: Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Die Zahl der strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, in denen der Rehabilitierungsantrag als ganz oder teilweise unbegründet abgelehnt wurde, ergibt sich aus Anlage 1. Verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsverfahren: Bis 31.08.2016 wurden insgesamt 9203 Anträge anerkannt und 7354 Anträge abgelehnt . Die teilweise unbegründeten Anträge werden statistisch nicht gesondert erfasst und sind in den Anerkennungen enthalten. Frage 3: Welche Gründe wurden häufig für eine Ablehnung angeführt? zu Frage 3: Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Die Gründe für eine Ablehnung strafrechtlicher Rehabilitierungsanträge wurden und werden statistisch nicht erfasst. Verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsverfahren: Die Gründe für Ablehnungen von Rehabilitierungen werden statistisch nicht erfasst. Erfahrungsgemäß erfolgt jedoch die überwiegende Anzahl der Ablehnungen, weil die Tatbestandsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Im Fall der beruflichen Rehabilitierung trifft dies z. B. zu, wenn kein Eingriff in den Beruf vorlag, keine strafrechtliche Rehabilitierung erfolgt ist oder die Maßnahme nicht der individuellen politischen Verfolgung gedient hat. Anträge werden auch abgelehnt, weil Antragstellende am Verfahren nicht mitwirken und die Reha-Behörde durch fehlende Angaben und Einverständniserklärung nicht von Amts wegen tätig werden kann. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Feststellung, dass der Verfolgte wegen der Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Bei Entscheidungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz liegt erfahrungsgemäß ein Hauptablehnungsgrund bei Eingriffen in Vermögenswerte darin, dass die vorgetragene Maßnahme vom Vermögensgesetz erfasst wird. Hiervon sind z. B. Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage betroffen. Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz findet dann keine Anwendung. Frage 4: In wie vielen der als unbegründet oder teilweise unbegründet abgelehnten Rehabilitierungsverfahren wurde Klage erhoben? zu Frage 4: Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: In strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren entscheidet über den Antrag auf Rehabilitierung in erster Instanz eine mit Richtern besetzte Rehabilitierungskammer bei dem zuständigen Landgericht. Lehnt diese den Antrag ganz oder teilweise ab, so kann der Antragsteller oder die Antragstellerin dagegen Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht erheben. Eine Klage sieht das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz nicht vor. Die Zahl der bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht eingegangenen Beschwerden in Rehabilitierungsverfahren ergibt sich aus Anlage 2. Verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsverfahren: Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet . Frage 5: Wie vielen dieser Klagen wurde vollständig bzw. teilweise stattgegeben? zu Frage 5: Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Die Zahl der Beschwerden in strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, denen vollständig oder teilweise stattgegeben wurde, ist in Anlage 2 angegeben. Verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsverfahren: Bis Ende August 2016 wurden insgesamt 16.557 Bescheide nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erteilt . In 1.058 Fällen, entspricht 6,4 %, wurde Klage erhoben. Eine statistische Erfassung , ob der Rechtsbehelf gegen eine Anerkennung – weil diese den Erwartungen des Antragstellers nicht voll entspricht – oder Ablehnung eingelegt wurde, erfolgt nicht. Von den 1.058 Klagen sind 1.028 wie folgt erledigt: 42 = 4 % Stattgabe / Teilstattgabe der Klage 349 = 34 % Klageabweisungen 637 = 62 % Klagerücknahmen und sonstige Erledigungen Frage 6: Wie viele der Rehabilitierungsverfahren einschließlich des Klageverfahrens haben länger als ein, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn und fünfzehn Jahre gedauert? zu Frage 6: Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Die Anzahl der erledigten Verfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz lässt sich anhand der vorhandenen Statistiken nicht nach den in der Frage genannten Verfahrensdauern differenzieren. Angeben lässt sich die durchschnittliche Dauer der im jeweiligen Jahr erledigten Verfahren. Die durchschnittliche Dauer der in den Jahren 1993 bis 2016 erledigten strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren erster Instanz in Monaten ist in Anlage 1 angegeben, die durchschnittliche Dauer der in diesen Jahren erledigten Beschwerdeverfahren in Monaten ist in Anlage 2 angegeben . Verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsverfahren: Die Verfahrens- und Bearbeitungsdauer von Anträgen im verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsverfahren wird nicht statistisch erfasst. Geschäftsentwicklung in Rehabilitierungsverfahren nach § 7 StrRehaG - erste Instanz - Rehabilitierungsverfahren bei den Landgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam begründet teilweise begründet nicht begründet unzulässig bis 1993* 18.566 14.639 1994 ** 1.873 3.199 2.729 2.006 167 464 92 61 29 380 18,6 1995 1.753 2.082 1.734 1.170 165 325 74 93 37 218 16,7 1996 912 1.454 1.234 753 185 278 18 40 5 175 14,1 1997 760 720 578 328 109 133 8 33 7 102 17,3 1998 743 1.166 927 558 160 171 38 80 36 123 18,0 1999 823 705 401 191 91 68 51 31 35 120 13,9 2000 981 839 599 368 84 138 9 77 26 137 14,6 2001 797 978 754 400 139 202 13 73 22 129 24,2 2002 538 871 657 330 120 190 17 72 29 112 12,0 2003 514 588 439 201 76 148 14 39 4 106 13,9 2004 327 471 341 132 51 151 7 50 11 69 12,0 2005 355 336 234 94 31 102 7 29 10 63 14,4 2006 295 331 252 116 37 93 6 31 7 41 12,3 2007 718 451 300 142 51 93 14 31 3 117 11,9 2008 620 613 422 193 57 150 22 59 4 128 8,5 2009 705 661 447 215 67 146 19 80 5 129 13,7 2010 472 653 450 153 45 237 15 82 22 99 12,3 2011 406 546 371 98 33 223 17 54 27 94 12,8 2012 389 427 280 80 26 160 14 49 10 88 10,0 2013 225 345 239 77 8 137 17 37 7 62 10,6 2014 301 250 176 69 3 89 15 36 5 33 8,7 2015 253 286 188 71 15 91 11 45 7 46 9,3 1. HJ 2016 102 119 80 30 1 43 6 18 4 17 10,2/9,4 Insgesamt 33.428 32.730 13.832 7.775 1.721 3.832 504 1.200 352 2.588 * Bis 1993 nur geschätzte statistische Daten. ** Die detailierte Erfassung der statistischen Zahlen erfolgt erst nach Einführung der Anordnung über die Zählkartenerhebung in Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zum 1. Juli 1993 (JMBl. S 19). Jahr Eingänge Erledigungen Art der Erledigung durchschnittliche Verfahrensdauer Beschluss davon der Antrag war Rücknahme Ruhen des Verfahrens Sonstiges A n la g e 1 Geschäftsentwicklung in Rehabilitierungsverfahren nach § 7 StrRehaG - Beschwerdeinstanz - Beschwerdeverfahren bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht begründet teilweise begründet nicht begründet unzulässig bis 1993* 1994 ** 124 118 103 15 13 66 9 6 - 8 2,4 1995 7 18 18 2 4 10 2 - - - 3,6 1996 5 7 6 2 1 3 - 1 - - 5,3 1997 41 53 50 9 8 28 5 1 - 2 2,9 1998 42 39 37 5 2 28 2 1 - 1 5,5 1999 2 3 3 - - 3 - - - - 2,1 2000 27 27 24 2 1 19 2 - - 3 2,6 2001 36 26 25 4 1 19 1 - - 1 3,2 2002 75 64 61 5 1 49 6 1 - 2 2,5 2003 28 42 41 7 3 29 2 - - 1 6,7 2004 32 36 36 11 2 22 1 - - - 5,9 2005 25 25 24 3 2 18 1 - - 1 3,8 2006 26 27 26 1 3 18 4 1 - - 4,0 2007 22 19 19 2 - 15 2 - - - 3,8 2008 64 48 45 5 7 30 3 2 - 1 3,5 2009 56 59 57 4 6 42 5 2 - - 3,2 2010 96 84 79 9 8 52 10 3 - 2 3,5 2011 87 92 83 10 2 63 8 1 - 8 4,7 2012 54 43 39 2 3 32 2 3 - 1 3,1 2013 46 58 58 2 6 46 4 - - - 4,4 2014 17 22 22 3 1 13 5 - - - 5,1 2015 20 12 12 - 2 10 - - - - 2,3 1. HJ 2016 6 13 13 2 1 9 1 - - - 9,1/6,1 Insgesamt 938 935 881 105 77 624 75 22 0 31 * Bis 1993 liegen hier keine statistische Daten vor. durchschnittliche Verfahrensdauer ** Die detailierte Erfassung der statistischen Zahlen erfolgt erst nach Einführung der Anordnung über die Zählkartenerhebung in Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zum 1. Juli 1993 (JMBl. S 19). Jahr Eingänge Erledigungen Art der Erledigung Beschluss davon der Antrag war Rücknahme Ruhen des Verfahrens Sonstiges A n la g e 2