Datum des Eingangs: 14.10.2016 / Ausgegeben: 19.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5265 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2112 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5064 Versorgung mit Schülerspeisung im Gymnasium Herzberg/E Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit längerer Zeit (wohl mehr als ein Jahr) ist die Schülerversorgung im Gymnasium eingestellt. Die Schüler müssen sich ihr Mittagessen bei Imbissversorgern in der Innenstadt kaufen. Die Schüler beklagen, dass leichtverdauliche und jugendgerechte Angebote sehr selten vorhanden sind und die Preise nicht dem Schülerportemonnaie entsprechen. Andererseits bewirbt sich seit dem Frühjahr ein Bioversorger aus Herzberg für die Schülerversorgung. Der Schulträger ist wiederholt um Hilfe gebeten worden, dazu gibt es umfangreichen Schriftverkehr . Durch das Bildungsministerium wird regelmäßig der Stand der Schülerversorgung abgefragt, die Schulleiterin hatte auf die fehlende Schülerversorgung hingewiesen . Frage 1: Welche Hilfestellungen gibt das Ministerium den Schulleitern in solchen Fällen ? zu Frage 1: Gemäß § 113 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) haben die Schulträger im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können. Dabei handelt es sich um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der kommunalen Schulträger. Nach § 130 Absatz 1 BbgSchulG umfasst die Schulaufsicht auch die Rechtsaufsicht bei der Verwaltung und Unterhaltung der Schulen. In diesem Rahmen kann die zuständige Schulbehörde in der Sache tätig werden. Im konkreten Fall hat sich der Schulträger mehrfach um eine Lösung bemüht. So gab es in den letzten zwei Jahren verschiedene Anbieter , die aufgrund der sehr geringen Nachfrage und der damit nicht mehr gegebenen Wirtschaftlichkeit die jeweiligen Verträge kündigten. Auf weitere Ausschreibungen gab es keine Bewerbungen. Ersatzweise können die Schülerinnen und Schüler die Kantine der Kreisverwaltung Elbe-Elster nutzen. Auch dieses Angebot wird von den Schülerinnen und Schülern nach Auskunft des Schulträgers nur sehr begrenzt angenommen . Frage 2: Wie erfolgt die Auswertung der abgefragten Daten aus den Erhebungen zur Schülerversorgung und welches Ziel wird damit verfolgt? zu Frage 2: In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird von einer regelmäßigen Abfrage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Stand der Schülerversorgung ausgegangen. Dies ist nicht zutreffend. Eine regelmäßige Abfrage erfolgt durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung bei den Schulleitungen, um den Stand und die Entwicklung der Schulverpflegung einschätzen zu können. Die Teilnahme an diesen Befragungen ist freiwillig. Die Rückmeldequoten liegen in der Regel bei rund 15 Prozent. Im Ergebnis der Befragung sind Aussagen zu den Teilnehmerzahlen, den Bedarfslagen, der Qualität sowie der Mitbestimmung möglich und damit zur weiteren Arbeit der Vernetzungsstelle. Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhalten die Auswertung und die seitens der Vernetzungsstelle gezogenen Schlussfolgerungen. Diese werden in einem Steuerungskreis erörtert. Darüber hinaus bietet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung allen Schulen und Schulträgern im Land Brandenburg eine Beratung zur Umsetzung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung an. Sie gibt Hinweise zum Ausschreibungsverfahren sowie zu den Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung. Frage 3: Welche Aktivitäten schlägt das Ministerium vor, um diesen misslichen Zustand zu beenden? zu Frage 3: Im August 2015 erhielten die regionale Schulaufsicht sowie alle Schulen des Landes Brandenburg konkrete Handlungsempfehlungen hinsichtlich ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten gemäß § 113 BbgSchulG bzw. zu Problemlösungen bezüglich der Schulverpflegung. Parallel dazu wurden die Schulträger informiert. Mit dem Umzug des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums in ein saniertes Gebäude zum Ende des Kalenderjahres wird die Schülerspeisung wieder am Schulstandort ermöglicht. Zwei weitere Schulen nehmen dieses Angebot bereits wahr. Vor diesem Hintergrund sieht das Ministerium keinen Handlungsbedarf.