Datum des Eingangs: 14.10.2016 / Ausgegeben: 19.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5266 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2115 der Abgeordneten Henryk Wichmann und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5073 Nicht-bestandene Probezeiten bei Schulleitern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Werden Lehrer zu Schulleitern befördert, weisen sie ihre Eignung in einer Erprobungszeit nach. Frage: Wie viele potentielle Schulleiter haben diese Erprobungszeit nicht bestanden? (bitte die Zahlen seit Bestehen des Landes Brandenburg für folgende Fünfjahresstaffeln angeben: 2016-2011, 2010-2005, 2004-1999, 1998-1993, 1992- 1990) zur Frage: Wie viele Schulleiterinnen oder Schulleiter seit Bestehen des Landes Brandenburg im Zeitraum von 1990 bis 2010 nach durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung der jeweiligen Stellen mit der Wahrnehmung der Funktion zur Erprobung beauftragt wurden bzw. als Schulleiterin oder Schulleiter auf Probe ernannt wurden und die Erprobungszeit bzw. die Probezeit nicht bestanden haben, wurde seitens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nicht erfasst und kann damit nicht nachvollzogen werden. Allgemein kann jedoch festgestellt werden, dass es sich im Verhältnis zu den durchgeführten Besetzungsverfahren um wenige Fälle handelt. Für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.08.2016 wurde daher eine diesbezügliche Erhebung bei den staatlichen Schulämtern veranlasst. In diesem Zeitraum gab es vier Fälle, in denen das erfolgreiche Bestehen der Probezeit nicht festgestellt werden konnte.