Datum des Eingangs: 14.10.2016 / Ausgegeben: 19.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5268 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2118 der Abgeordneten Diana Bader der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5083 Fahren mit Licht Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Auf Brandenburger Landstraßen und Autobahnen kann man häufig feststellen, dass Fahrzeugführer am Tage ohne Licht fahren. Dies ist laut Straßenverkehrsordnung nicht vorgeschrieben, führt erfahrungsgemäß häufig dazu, dass Fahrzeuge trotz Tageslicht spät oder sogar zu spät erkannt werden . Besonders gefährlich sind auch Morgen- und Abendstunden, an denen man meinen könnte, es sei schon bzw. noch ausreichend hell. Frage 1: Welche Rolle spielt beim Unfallgeschehen im Land Brandenburg, dass Fahrzeugführer zu spät oder nicht gesehen werden, weil sie sie nicht mit Licht unterwegs waren? Gibt es dazu statistische Aussagen? zu Frage 1: Nein, die Landesregierung hat dazu keine statistischen Aussagen. Frage 2: Was unternimmt die Landesregierung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit , um Fahrzeugführer zum Fahren mit Licht zu motivieren? Gibt es dazu zielgerichtete Kampagnen oder Aktionen? Mit welchen Partnern arbeitet sie zusammen? Frage 3: Gibt es Bestrebungen seitens der Landesregierung, über den Bundesrat zu einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zu gelangen und das generelle Fahren mit Licht gesetzlich einzuführen? Würde Brandenburg mit anderen Bundesländern eine solche Initiative starten? Bundesländern eine solche Initiative starten? Frage 4: Werden positive Erfahrungen anderer europäischer Staaten oder Studien zum Anlass genommen, für das Fahren mit Licht zu werben? zu Fragen 2 bis 4: Derzeit gibt es keine belastbare Datenbasis die belegt, dass Fahren mit Licht sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Eine aktuelle Studie im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer zum Tagfahrlicht kam zu dem Ergebnis, dass Tagfahrlicht nur geringe Vorteile bei schlechten Lichtverhältnissen hat. Ein spürbarer Einfluss von Tagfahrlicht an Pkw auf das Unfallgeschehen sei nicht zu erwarten . Allerdings seien Nachteile auch nicht nachweisbar. In der Republik Österreich wurde Ende des Jahres 2005 das Fahren mit Licht auch am Tage Pflicht, aufgrund des Anstieges der Motorradunfälle nach zwei Jahren aber wieder abgeschafft. Allerdings fanden Laborexperimente keine hinreichenden Belege, die auf eine erhöhte Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer durch Tagfahrlicht von Pkw schließen lassen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wirbt die Landesregierung nicht mehr explizit zum Fahren mit Abblendlicht am Tage. Die Landesregierung hat vor zehn Jahren eine Bundesratsinitiative zum Fahren mit Abblendlicht am Tage gestartet, aber nicht die erforderliche Mehrheit dafür finden können. In der Zwischenzeit verfügen immer mehr neu zugelassene Fahrzeuge über Tagfahrleuchten. Nach der Straßenverkehrs -Zulassung-Verordnung (StVZO) ist die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Tagfahrleuchten nicht vorgeschrieben, allerdings müssen seit 2012 (Pkw seit 2011) neu in Verkehr kommende Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein (Richtlinie 2008/89/EG). Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen (§ 49a Abs. 5 Nr. 5 StVZO). Tagfahrleuchten sollen als energiesparende und langlebige Alternative zum Abblendlicht die Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugen verbessern und somit aktiv zur Verkehrssicherheit beitragen. Durch eine immer höhere Durchdringung des Fahrzeugbestandes ist eine Pflicht zum Fahren mit Abblendlicht am Tage nicht mehr vordergründig notwendig, so dass es auch im neuen Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Brandenburg dazu keine Aktionen mehr gibt.