Datum des Eingangs: 18.10.2016 / Ausgegeben: 24.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5275 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2119 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5084 Langzeitig erkrankte Lehrer im Bundesvergleich Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Auf der Pressekonferenz vom 1. September diesen Jahres hat Bildungsminister Baaske erklärt, die Zahl langfristig erkrankter Lehrer im Brandenburger Schuldienst betrage (circa) 500 Lehrkräfte. Frage 1: Wie hoch ist die Zahl langfristig erkrankter Lehrer in den anderen deutschen Bundesländern? (bitte, soweit verfügbar, für jedes Bundesland angeben) zu Frage 1: Angaben zur Zahl der langfristig erkrankten Lehrkräfte in anderen deutschen Bundesländern liegen nicht vor. Kaum ein Land veröffentlicht dazu Daten. Das Merkmal „langfristig erkrankte Lehrkräfte“ gehört nicht zum Kerndatensatz für schulstatistische Individualakten der Länder gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. Mai 2003, sodass keine zwischen den Bundesländern abgestimmte Definition existiert. Damit hat sich eine in den Ländern voneinander abweichende Praxis zur Bestimmung dieser Größe entwickelt. Im Land Brandenburg werden diejenigen Lehrkräfte als „langfristig krank“ in der Statistik gezählt, die zum Stichtag mindestens sechs Wochen oder länger krank sind. Im Land Berlin beispielsweise werden diejenigen Lehrkräfte als langzeitkrank gezählt, die zusammenhängend mehr als drei Monate, in der Summe mehr als drei Monate innerhalb eines halben Jahres, absehbar länger als drei Monate (nach Vorlage eines entsprechenden Attestes ) fehlen. An diesen beiden Beispielen ist schon zu erkennen, dass Angaben aus verschiedenen Bundesländern nicht miteinander in Beziehung gesetzt werden können, selbst wenn Informationen anderer Länder vorlägen. Wesentliche Voraussetzung einer länderübergreifenden Statistik wäre eine zum Sachverhalt einheitliche Definition. Frage 2: Welche Maßnahmen unternimmt bzw. plant die Landesregierung, um Vorsorge für die Gesundheit Brandenburger Lehrkräfte zu leisten? zu Frage 2: Die Landesregierung unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Gesundheitsvorsorge der Lehrkräfte im Land Brandenburg. Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist Bestandteil des Arbeitsschutzes an den brandenburgischen Schulen und steht allen Lehrkräften präventiv zur Verfügung. Sämtliche Maßnahmen zielen auf die systematische und nachhaltige Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse für die Lehrkräfte und gleichzeitig auf die Befähigung zu eigenverantwortlichem Gesundheitshandeln ab. Im Verantwortungsbereich der Schulleitungen liegt die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der eigene Schule, da diese die verantwortlichen Betriebsleiter im Sinne § 13 Abs. 1 Nr. 4 Arbeitsschutzgesetz sind. Ihnen obliegt es, eine Arbeitsschutzorganisation und ein wirksames Gesundheitsmanagement in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzubauen und zielführende unterstützende Angebote vorzuhalten. Die Schulleiterinnen und Schulleiter können im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben des Arbeitsschutzes und für die sicherheitstechnische Betreuung auf das landeseigene Kompetenzzentrum Sicherheit und Gesundheit sowie im arbeitsmedizinischen Bereich auf den externen Dienstleister AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH zurückgreifen. Im Moment bilden die Angebote des Arbeitsmedizinischen Dienstes das Herzstück aller Maßnahmen im Bereich der Unterstützung der Lehrergesundheit. Des Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 370 der Abgeordneten Britta Müller (Drucksache 6/1072) verwiesen, aus der bereits sehr deutlich wird, welchen hohen Stellenwert dieses Thema für die Landesregierung hat.