Datum des Eingangs: 18.10.2016 / Ausgegeben: 24.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5279 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2125 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5104 Bundesratsinitiative zu illegalen Autorennen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Bundesländer Hessen und Nordrhein- Westfalen haben am 8. Juli 2016 einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingereicht. Dieser sieht vor, eine Strafgesetzbuchänderung herbeizuführen und eine Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr in den Normenkatalog aufzunehmen. Frage 1: Welche Erfahrungen gibt es im Land Brandenburg mit illegalen Autorennen ? Welche Erkenntnisse liegen aus den letzten 10 Jahren über derartige Aktivitäten vor und wie wurden diese möglicherweise bisher geahndet? zu Frage 1: Die Anzahl illegaler Autorennen, die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen und Ahndungen werden im Land Brandenburg statistisch nicht erfasst. In Brandenburg wurden in den vergangenen Jahren Bestrebungen zur Durchführung illegaler Autorennen hauptsächlich im östlichen Berliner Umland und am sogenannten „Car-Freitag“ im Cottbusser Raum polizeilich bekannt. Durch eine hohe polizeiliche Präsenz konnten Teilnehmerzahlen verringert, eine Teilnahme durch Zuschauer fast vollständig unterbunden bzw. Bestrebungen zu illegalen Autorennen gänzlich verhindert werden. Durch die Polizei wird bei der Feststellung illegaler Autorennen das geltende Recht zur Anwendung gebracht. Dieses behandelt illegale Autorennen als eine verbotene Form der übermäßigen Straßenbenutzung. Verstöße gegen das Verbot werden nach §§ 29 Absatz 1, 49 Absatz 2 Nummer 5 StVO als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Für teilnehmende Kraftfahrzeugführer sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vor, für Veranstalter ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Frage 2: Welche Position nimmt die Landesregierung ein, die o. a. Bundesratsinitiative betreffend? Frage 3: Sofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Positionierung gegen ist, wann wird der Senat dazu Stellung beziehen? Zu den Fragen 2 und 3: Das Anliegen des Gesetzentwurfs wird durch die Landesregierung uneingeschränkt begrüßt und im Bundesrat unterstützt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Land Brandenburg über keine Senate verfügt.