Datum des Eingangs: 18.10.2016 / Ausgegeben: 24.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5281 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2127 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5106 Urlaubsreisen bei Flüchtlingen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Bereits im Jahr 1998 gab es Nachrichten, dass sich gelegentlich Flüchtlinge zu Urlaubszwecken in den Ländern aufhalten, aus denen sie ursprünglich geflohen waren. http://m.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-asylanten-aufheimaturlaub _aid_170910.html Auch aktuell wird mit gleicher Intention über diese Thematik berichtet. http://www.welt.de/politik/deutschland/article158049400/Fluechtlinge-machen- Kurztrips-in-den-Verfolgerstaat.html Frage 1: Wie viele anerkannte Asylbewerber sind in den letzten fünf Jahren im Land Brandenburg gemeldet gewesen? zu Frage 1: Der o. g. Artikel in der Welt vom 11.09.2016 bezieht sich auf Asylberechtigte , die zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurückkehren, aus dem sie geflüchtet sind. Daher wird der in der Kleinen Anfrage benutzte Begriff „anerkannter Asylbewerber“ bei der Beantwortung mit dem aufenthaltsrechtlichen Begriff des „Asylberechtigten“ gleich gesetzt. Laut Ausländerzentralregister (AZR) waren im Land Brandenburg zum Stichtag 30.06.2012 nur 1 Asylberechtigter, zum Stichtag 30.06.2013 insgesamt 18 Asylberechtigte, zum Stichtag 30.06.2014 insgesamt 22 Asylberechtigte, zum Stichtag 30.06.2015 insgesamt 27 Asylberechtigte und zum Stichtag 30.06.2016 insgesamt 38 Asylberechtigte mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 AufenthG gemeldet. Anzumerken ist, dass Asylberechtigte bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 06.08.2016 einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hatten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 AufenthG waren und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylberechtigung nicht widerrufen oder zurückgenommen hat. Somit kann die Zahl der Asylberechtigten aus den Jahren 2012 und 2013 (und aus den Vorjahren), die in 2016 nunmehr eine Niederlassungserlaubnis innehaben müssten, theoretisch zu der für 2016 genannten Zahl der Asylberechtigten mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 AufenthG kumuliert werden (sofern diese nicht aus dem Land Brandenburg verzogen sind). Dies ist aus dem AZR jedoch nicht separat ablesbar. Frage 2: Wie viele der anerkannten Asylbewerber waren in den letzten fünf Jahren jeweils abhängig beschäftigt, wie viele bezogen Hartz IV? zu Frage 2: In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden derzeit keine Informationen zum Aufenthaltsstatus von Beschäftigten sowie von Personen im Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ausgewiesen. Frage 3: Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren Ortsabwesenheit, z.B. zu Urlaubszwecken , von anerkannten Asylbewerbern in Brandenburg beim zuständigen Arbeitsamt angemeldet, wie oft wurde dieses genehmigt und jeweils wie lange? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 4: Wie viele der anerkannten Asylbewerber reisten kurzfristig in ihre Herkunftsländer , für wie viel Tage waren sie jeweils abwesend und wer finanzierte diese Reisen ? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu ebenfalls keine Daten vor. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass Asylbewerber Urlaubsreisen in ihre Heimatländer unternehmen, aus denen sie wegen der dortigen Bedrohung von Leib und Leben ursprünglich geflohen sind und welche Konsequenzen werden perspektivisch angedacht um diesem Missbrauch entgegen zu wirken? zu Frage 5: Die Landesregierung Brandenburg ist der Auffassung, dass Reisen von Asylberechtigten zu Urlaubszwecken in ihre Heimatländer ein Indiz dafür sein können , dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt. Reisen in den Verfolgerstaat können nach einer Einzelfallprüfung des BAMF zur Aberkennung des Schutzstatus führen.