Datum des Eingangs: 19.10.2016 / Ausgegeben: 24.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5294 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2129 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5119 Teilregionalplan „ Lausitzer Seenland“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Der Aufstellungsbeschluss zum Teilregionalplan Lausitzer Seenland wurde im Dezember 2002 gefasst. Auf diesem Wege sollten insbesondere die aktuellen Erfordernisse bezüglich der zukünftigen Gewässernutzung, der Flächen für Freizeit- und Erholung, der Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen , der Flächen für Freiraumnutzungen sowie die Prioritäten beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur regionalplanerisch und vor allem grenzüberschreitend bearbeitet werden. Der Freistaat Sachsen hatte auch einen solchen Aufstellungsbeschluss gefasst. Zurzeit wird jedoch diese gemeinsame und notwendige Teil- Regionalplanung nicht weitergeführt und künftig auf Brandenburger Seite nur als Bestandteil eines Regionalplanes der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz- Spreewald bearbeitet. Frage 1: Welche Ursachen führten dazu, dass die länderübergreifende Planungsarbeit mit den Ländern Brandenburg und Sachsen auf entsprechender Planungsebene zum Lausitzer Seenland nicht weitergeführt wurde? zu Frage 1: Die Arbeiten an dem Regionalplan Lausitzer Seenland wurden durch die beiden Regionalen Planungsverbände Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen) sowie Lausitz-Spreewald (Brandenburg) nach entsprechenden Aufstellungsbeschlüssen im Jahr 2002 begonnen. Die Arbeiten wurden durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg sowie das sächsische Innenministerium begleitet. Nach dessen Einschätzung hätten die Planungen zur Fortschreibung von zahlreichen rechtskräftigen Braunkohle-Sanierungsplänen in Sachsen geführt, was zu zeitlichen Verzögerungen geführt hätte. Der Mehrwert des gemeinsamen Regionalplanes lag in einem abgestimmten Planentwurf, der zeitgleich in den Ländern in die jeweilige Beteiligung gehen sollte. Als erkennbar wurde, dass dies nicht erreichbar war, wurden die Planungen nicht fortgeführt. Frage 2: Für einen erfolgreichen Strukturwandel in der Lausitz ist ein länderübergreifender Teilregionalplan „Lausitzer Seenland“, der von der Region getragen wird, von entscheidender Bedeutung. Wie beurteilt die Landesregierung den gegenwärtigen Planungsstand auch mit Blick auf die regionalen Planungen für den zukünftigen Cottbuser Ostsee und mit Blick auf die jetzt gebildeten Lausitzer Strukturen zur Beförderung des Strukturwandels in der Lausitz? zu Frage 2: Der Cottbuser Ostsee ist ein langfristiges Projekt, das in den kommenden Jahren durch die Landesregierung Brandenburg auch ohne eine länderübergreifende Planung unterstützt wird (siehe auch Antwort auf Fragen 3 bis 6). Frage 3: Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, diesen Planungsprozess wieder aufzunehmen und im Sinne der Gesamtregion voranzutreiben, um auf beiden Seiten zu gültigen Beschlussfassungen zu gelangen? Frage 4: Was wird die Landesregierung konkret unternehmen, um dieses gemeinsame Projekt wieder in Gang zu bringen? Mit welchen Partnern sucht sie Kontakte mit dem Ziel der länderübergreifenden Planungsarbeit? Frage 5: Welche Unterstützung erhält die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz- Spreewald von Brandenburger Seite, um mit der Sächsischen Seite zum Dialog und im Weiteren zur Wiederaufnahme von Planungsprozessen zu kommen? Frage 6: Welche Positionen vertritt die Landesregierung generell zu einem gemeinsamen Planungsprozess im Raum Lausitzer Seenland mit dem Freistaat Sachsen? zu den Fragen 3, 4, 5 und 6: Die formelle und informelle Zusammenarbeit zwischen den Regionalen Planungsverbänden ist durch die wechselseitige Beteiligung in Planverfahren gesetzlich geregelt. Darüber hinaus finden zwischen den Geschäftsstellen regelmäßige Arbeitstreffen statt. Die Regionen sind beratendes Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg, der sich regelmäßig und detailliert mit Fragen der Sanierungsplanung länderübergreifend befasst. Es gibt in der Planungsregion Lausitz-Spreewald keine Beschlüsse für die erneute Aufnahme der Arbeiten an einem gemeinsamen länderübergreifenden Teilregionalplan „Lausitzer Seenland“. Der Brandenburger Bereich des Lausitzer Seenlandes wird somit als Bestandteil des neuen Integrierten Regionalplans bearbeitet. Der Freistaat Sachsen kann auch im gegenwärtig laufenden Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg Stellung nehmen.