Datum des Eingangs: 19.10.2016 / Ausgegeben: 24.10.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5296 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2140 des Abgeordneten Péter Vida der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5158 Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren B 158n Ahrensfelde Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren /Anhörungsverfahren B 158n (Umfahrung Ahrensfelde) mit ca. 1.000 Einwendungen ist am 08.11.2011 abgelaufen. Seitdem herrscht bei den Einwendern und betroffenen Kommunen Unklarheit über den Fortgang des Verfahrens, da es bisher keine konkreten Rückäußerungen des zuständigen Landesbetriebes Straßenwesen gibt. Frage 1: Was sind die Ursachen für die beträchtliche zeitliche Verzögerung des Verfahrensabschlusses bzw. Stillschweigen in dem ganzen Projekt? Frage 2: Wie ist der Stand des Verfahrens? zu Fragen 1 und 2: Am 02.09.2011 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Basis der diesem Verfahren zugrunde liegenden Planung war der Gesehenvermerk des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 18.08.2009, der u.a. einen teilweise überdeckten Trog zur Reduzierung der Lärmimmissionen und optimalen Einpassung der Verkehrsanlage in die städtebaulichen Gegebenheiten entlang der Klandorfer Straße beinhaltete. Mit Prüfungsmitteilung vom 01.08.2011 wurde das Vorhaben parallel durch den Bundesrechnungshof (BRH) einer Prüfung unterzogen. Infolge von Hinweisen durch den Bundesrechnungshof mussten verschiedene technische und finanzielle Sachverhalte erneut überprüft werden. Im Ergebnis einer anschließenden Projektbegutachtung hat der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages die bereits bestätigte Vorzugsvariante mit gedeckeltem Trog als zu teuer in Frage gestellt und sich für eine ebenerdige Linienführung, für die ein Einsparpotential von 9 Mio. EUR gesehen wird, ausgesprochen. Da sich das Bundesverkehrsministerium zwischenzeitlich dieser Auffassung angeschlossen hat, fehlt bis zur Klärung dieser offenen Sachverhalte die rechtliche Grundlage zur Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens, das daraufhin Anfang 2013 ausgesetzt wurde. Frage 3: Welche zeitlichen Vorstellungen/Planungen gibt es zum Abschluss des Verfahrens ? zu Frage 3: In der Zwischenzeit hat es vielfältige Abstimmungen und Stellungnahmen der Auftragsverwaltungen mit dem Bund mit dem Ziel der Beibehaltung der bisherigen Lösung gegeben, da dies nach Überzeugung der Auftragsverwaltungen die städtebaulich verträglichste Variante ist und bis zu 10 m hohe Lärmschutzwände eine unverhältnismäßige Zerschneidungswirkung an der Grenze zum Land Berlin erzeugen würden. Trotz aller Bemühungen konnte in dieser Frage bislang kein Konsens gefunden werden. Die rechtlichen Möglichkeiten des Landes Brandenburg zur Weiterführung des Projektes sind derzeit wegen der bislang nicht geklärten Entscheidungen zur technischen Lösung und deren Finanzierung ausgeschöpft. Die Straßenbauverwaltung Brandenburg sucht in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nach einer weiteren Vorgehensweise, um die oben geschilderte Problemstellung zielorientiert zu lösen. Belastbare Aussagen zur Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens sind derzeit nicht möglich.