Datum des Eingangs: 24.10.2016 / Ausgegeben: 01.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5318 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2136 der Abgeordneten Michael Jungclaus und Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsdrucksache 6/5148 Cannabis- Politik in Brandenburg – Prävention und Schutz von Konsumenten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Debatte über den Umgang mit Cannabis wird bundesweit inzwischen wieder sehr kontrovers geführt. Im Vordergrund stehen dabei neben der Entkriminalisierung von Konsumenten sowie den Themen Aufklärung und Suchtprävention auch medizinische und gesellschaftspolitische Aspekte. In Bremen wurde ein Antrag (Drucksache 19/340: http://www.bremischebuergerschaft .de/dokumente/wp19/land/drucksache/D19L0340.pdf ) von Rot-Grün für eine liberale Cannabispolitik im April 2016 angenommen. Auch in weiteren Bundes -ländern gibt es ähnliche Initiativen. Die Drogenpolitik in Deutschland wird zwar hauptsächlich durch den Bundesgesetzgeber bestimmt. Spielräume für eine zeitgemäße Drogenpolitik bestehen allerdings auch in den Bundesländern. Frage 1: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zum Cannabis- Konsum im Land Brandenburg vor? (z.B. zur Anzahl der Konsumierenden, zum Alter der Konsumierenden , zur Häufigkeit des Konsums, zum Vorliegen von Sucht) zu Frage 1: Zum Cannabiskonsum von Erwachsenen liegen keine Daten für das Land Brandenburg vor. Aus den Daten der Befragung von Jugendlichen der 10. Klassen in Brandenburg (BJS, Brandenburger Jugendliche und Substanzkonsum) geht hervor, dass 2012/2013 0,9 Prozent der Jungen und 0,4 Prozent der Mädchen täglich Cannabis konsumiert haben. Für den (mindestens) wöchentlichen Konsum werden für Jungen 3,5 Prozent und für Mädchen 1,6 Prozent berichtet. 21 Prozent der Jungen und 17 Prozent der Mädchen haben schon mindestens einmal Cannabis konsumiert. Seit der ersten Befragung BJS (2004/2005) ist ein Rückgang beim täglichen Konsum und leichter Anstieg des wöchentlichen Konsums festzustellen (Quelle: Suchtmonitoring Land Brandenburg 2016, S.17 und S.19). Die Konsumentwicklung in Brandenburg entspricht dem bundesdeutschen Trend. Über die Zahl von Menschen , die von Cannabis abhängig sind, liegen keine Daten vor. Frage 2:Wie hoch ist die Anzahl derer, die in Brandenburg wegen ihres problematischen Gebrauchs von Cannabis eine Drogenberatungsstelle aufgesucht haben? zu Frage 2: Nach den Daten der Brandenburgischen Suchthilfestatistik wurden im Jahr 2014 in den ambulanten Einrichtungen der Brandenburger Suchthilfe 8.082 Klienten betreut. Bei 11 Prozent der Betreuten wurde die Hauptdiagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide“ vergeben [Quelle: IfT (2016) Suchthilfestatistik Brandenburg 2014. Jahresbericht zur aktuellen Situation der ambulanten Suchthilfe in Brandenburg]. Frage 3: Wie viele Menschen wurden innerhalb der letzten zehn Jahre in stationären Entzugsmaßnahmen wegen Cannabisabhängigkeit behandelt? zu Frage 3: Bei einer Cannabisabhängigkeit ist in der Regel keine stationäre Entgiftungsbehandlung erforderlich. Ausnahmen gibt es bei schweren Entzugssyndromen im Zusammenhang mit vorhandenen weiteren Störungen. Daten hierzu sind nicht bekannt. Frage 4: Welche Therapieangebote gibt es und welche haben sich bei Cannabis aus Sicht der Landesregierung jeweils besonders bewährt? zu Frage 4: Folgende Angebote werden für suchtmittelabhängige Menschen (einschließlich Cannabis) im Land Brandenburg gemacht: - Ambulante Suchtberatung und Behandlung sowie ambulante Therapie und ambulante Nachsorge in den Suchtberatungsstellen - Entzugsbehandlung, in der Regel stationär in psychiatrischen oder internistischen Stationen - Stationäre, medizinische Rehabilitation / Entwöhnungsbehandlung (je nach Einrichtung für 6 Wochen – 6 Monate) - Adaptionsbehandlung (zweite Phase der medizinischen Rehabilitation zur Vorbereitung der beruflichen und sozialen Integration) - Spezielle Angebote für junge Menschen in Einrichtungen der stationären Jugendsuchthilfe. Alle genannten Angebote haben sich bewährt. Je nach Ausgangssituation und Bedürfnissen der Kranken sind unterschiedlichen Behandlungssettings angezeigt. Angebote der Selbsthilfe ergänzen regelmäßig die professionellen Angebote. Frage 5: Aus welchen Titeln des Landeshaushalts werden Mittel in welcher Höhe für welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich des Konsums von illegalen Drogen zur Verfügung gestellt und wie haben sich diese Summen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Welchen ungefähren Anteil haben die eingesetzten Mittel, die für Aufklärung und Prävention im Kontext von Cannabiskonsum stehen ? zu Frage 5: Das Land fördert seit Jahren eine systematische, langfristige und qualitätsgesicherte Suchtprävention. Suchtprävention ist nur zu einem geringen Teil substanzspezifisch . Für Kinder und Jugendliche heißt Suchtprävention vor allem, sie psychisch stark zu machen. Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Heranwachsenden werden gestärkt. Die Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit wird gefördert. In Familie, Schule und Freizeit wird auf eine Lebenswelt hingewirkt, in der Kinder sicher aufwachsen können, insbesondere ohne körperliche und psychische Gewalt und oh- ne Vernachlässigung. Suchtprävention fördert die Lebenskompetenz und wirkt gegen soziale Isolation, Stressanfälligkeit, ein schwaches Selbstwertgefühl oder eine gering wahrgenommene soziale Unterstützung – z. B. durch Freunde oder Eltern. Weiterhin gehört zur Suchtprävention: - Fachliche Weiterbildung zu legalen und illegalen Drogen für Fachkreise - Vermeidung von Informationskampagnen bzw. Furchtappellen zu wenig verbreiteten Drogen, um nicht Neugierde zu wecken. Vor dem Hintergrund dieses Konzeptes wird verständlich, dass eine getrennte Ausweisung von Landesmitteln für die Prävention illegaler Drogen nicht möglich ist. Weiterhin muss beachtet werden, dass auch umfangreiche Ressourcen zur Suchtprävention im schulischen Bereich eingesetzt werden (vgl. die Antworten auf die Fragen 14 und 15). Im Folgenden werden die Mittel für Präventionsmaßnahmen aus den Titeln 07 040 633 86 und 07 040 684 86 dargestellt. Eine Aufschlüsselung der eingesetzten Mittel nach Substanzen ist nicht möglich. a) anteilige Finanzierung der Personalkosten der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) durch Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte als Erstempfänger zur Finanzierung der BBS als Zweitempfänger, Titel 633 86. Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Mittel in € 783.000 783.000 783.000 783.000 783.000 783.000 783.000 783.000 779.162 783.000 b) Personal- und Sachkosten der Überregionalen Suchtpräventionsfachstellen (ÜSPF, Standorte siehe Antwort zu Frage 6), Titel 684 86. Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Mittel in € 226.556 219.600 218.698 216.877 217.102 185.016 69.300 187.465 179.083 178.484 c) Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. in Potsdam, Titel 684 86 Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Mittel in € 188.945 191.964 191.964 191.964 195.000 195.000 61.500 160.676 155.937 146.173 d) Peer-Projekt an Fahrschulen (Suchtprävention – Fahrsicherheit), Titel 684 86 Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Mittel in € 21.502 20.314 19.864 19.675 21.584 21.319 8.200 26.357 31.761 20.060 e) PAPILIO (Suchtprävention - Lebenskompetenz Kita), Titel 684 86 Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Mittel in € 14.803 14.080 25.600 17.755 20.154 18.564 23.655 32.112 15.783 7.211 d) FreD Plus (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten), Titel 684 86 Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Mittel in € 8.050 8.500 9.000 10.000 8.870 7.540 10.000 10.000 13.000 10.000 e) Elternkreise Berlin-Brandenburg e.V., Titel 684 86 Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Mittel in € 5.000 6.800 6.800 6.050 6.050 5.000 3.000 8.820 7.540 8.000 Frage 6: Welche Fachstellen für Sucht und Suchtprävention existieren in Brandenburg an welchen Orten und wie hat sich die Personalsituation hier jeweils innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? zu Frage 6: Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (BLS e.V.) ist als landesweite Koordinationsstelle in den Bereichen Suchthilfe, Suchtselbsthilfe und Suchtprävention tätig. Sie fördert, vernetzt und berät relevante Institutionen und Akteure , wirkt in der Landessuchtkonferenz mit, organisiert Fachveranstaltungen und Fortbildungsangebote und koordiniert landesweite Maßnahmen im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention. Fünf überregionale Suchtpräventionsfachstellen mit Standorten in Wittenberge, Lindow, Strausberg, Potsdam und Lübben bieten flächendeckend Präventionsmaßnahmen und Projekte in den einzelnen Regionen an. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die regionale Vernetzung und Förderung des Aufbaus regionaler Präventionsangebote. In der BLS e.V. werden durch das Land (inkl. Leitung und Verwaltung) 4 Vollzeitstellen und in den Überregionalen Suchtpräventionsfachstellen ebenfalls insgesamt 4 Vollzeitstellen gefördert. Die Personalsituation der Beratungsstellen hat sich bei gleichbleibender Finanzierung nicht verändert. Frage 7: Wie sieht die qualitative wie quantitative Nutzung der unter 6. genannten Angebote im Kontext von Cannabis a) durch Konsumierende b) durch Schulen und andere Träger aus? zu Frage 7: Aus der Dokumentation 2015 der fünf Überregionalen Suchtpräventionsfachstellen sowie von drei regionalen Suchtpräventionsfachstellen in Potsdam, Strausberg und Seelow geht hervor, dass von den insgesamt 621 dokumentierten substanzbezogenen Maßnahmen 135 (entspricht 22 Prozent) zum Thema Cannabis stattfanden. Nicht alle Aktivitäten im Rahmen von Suchtberatung und -prävention im Land sind hiermit erfasst, da nicht alle Akteure mit einem einheitlichen Dokumentationssystem arbeiten. zu a) Nutzung durch Konsumierende 84 der 135 dokumentierten Maßnahmen zum Thema Cannabis richteten sich direkt an Endadressaten, bei denen es sich in 16 Fällen um Konsum erfahrene Jugendliche und Erwachsene und in 24 Fällen um (Probier-)Konsumenten handelte. Jugendliche (56 Maßnahmen) sowie Eltern und Familienangehörige (35 Maßnahmen) stellten die beiden größten Zielgruppen dar. zu b) durch Schulen und andere Träger Im Jahr 2015 wurden für Schulen 62 Maßnahmen dokumentiert, die einen Bezug zum Thema Cannabis hatten. 20 Maßnahmen fanden im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfeangeboten statt (vgl. die Antworten zu den Fragen 14 und 15). Frage 8: Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen führt das Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Droge Cannabis durch? zu Frage 8: Als speziell auf den Bereich Cannabisprävention zugeschnittene Maßnahme kann der Präventionsparcours „Cannabis - Quo Vadis“ genannt werden, der von zwei Überregionalen Suchtpräventionsfachstellen angeboten wird. „Cannabis - Quo Vadis?“ ist für Jugendliche ab 14 Jahren entwickelt und informiert über die Wirkungen und Suchtpotenziale von Cannabis. Ziel ist die Förderung einer kritischen Haltung. Das Projekt FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten wird insbesondere von Cannabis konsumierenden Jugendlichen genutzt. 13 Suchtberatungsstellen im Land Brandenburg bieten das Frühinterventionsprogram an. Frage 9: Plant die Landesregierung die Einrichtung weiterer Angebote im Bereich der Aufklärung und Prävention von Drogenkonsum? Wenn ja, mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten und unter welchem konkreten finanziellen Rahmen? Wenn nein, hält die Landesregierung das bestehende Angebot für ausreichend und trifft dies für alle Drogenbereiche gleichermaßen zu? zu Frage 9: Wie in der Antwort zu Frage 5 bereits ausgeführt ist Suchtprävention nur zu einem geringen Teil substanzspezifisch. Für Kinder und Jugendliche heißt Suchtprävention vor allem, sie psychisch stark zu machen. Die Formulierung „Aufklärung und Prävention von Drogenkonsum“ legt nahe, dass Information über die negativen Folgen des Substanzkonsums vom Konsum abhält. Die Forschung zur Suchtprävention hat hierfür kaum Belege gefunden. Seit Februar 2016 gibt es die Seite www.selbsthilfealkohol.de. Das niedrigschwellige Angebot der Suchthilfe und - prävention ergänzt die bewährten Angebote. Das Online-Angebot richtet sich an Menschen, die ihren Alkoholkonsum reduzieren oder lieber ganz aufhören möchten und wird von der AOK Nordost und der Salus Klinik, Lindow, bereitgestellt. Das MASGF unterstützt das Angebot seit Oktober 2016 durch die Finanzierung einer Evaluation (1.600 Euro). Zur Erweiterung des bestehenden Angebotes ist weiterhin beabsichtigt, ein spezielles Online-Portal zu Methamphetamin zugänglich zu machen . Es richtet sich an Menschen, die den Methamphetamin-Konsum reduzieren oder einstellen wollen sowie an ehemalige Konsumentinnen und Konsumenten. Eine Bewertung darüber, ob die bestehenden Angebote zur Suchtprävention ausreichend sind, ist schwierig, weil hierfür klare Bewertungsmaßstäbe fehlen. Ein sinnvolles Kriterium , über das weitgehend Einigkeit bestehen dürfte, ist die Entwicklung des Substanzkonsums . Tabak und Alkohol sind die aus gesundheitlicher und sozialer Sicht wichtigsten Substanzen. Der Konsum ist rückläufig, wozu die Suchtprävention im Land beigetragen hat. Frage 10: Welche Programme und Maßnahmen anderer Organisationen und Institutionen werden seitens der Landesregierung im Kontext von Aufklärung und Prävention in welchem ideellen und/oder finanziellen Umfang unterstützt? zu Frage 10: Im Land Brandenburg existiert ein dichtes Netz von Angeboten aus dem Bereich der Suchtselbsthilfe. Zum Selbstverständnis der Suchtselbsthilfe gehört in den meisten Fällen ein Bekenntnis und auch Engagement für Prävention. Die vom MASGF finanzierte Landesstelle für Suchtfragen (BLS e.V.) wirkt u.a. im Bereich der Koordinierung und Vernetzung der Suchthilfeangebote im Land Brandenburg: - Vernetzung und Koordinierung der verschiedenen Akteure im Arbeitskreis Selbsthilfe - Koordinierung der Vergabe der Regionalfördermittel der Deutschen Rentenversicherung Bund - Durchführung einer jährlichen landesweiten Fachtagung für Vertreter/-innen aus dem Bereich Selbsthilfe - Durchführung von Schulungen für Selbsthilfegruppenleiter/-innen - Koordinierung des Lotsennetzwerkes Brandenburg. Der Landespräventionsrat Brandenburg hat in den vergangenen Jahren das Projekt „Biogene Drogen“ der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. unterstützt. Hierbei handelt es sich um Seminare für Multiplikatoren aus dem polizeilichen Präventionsbereich, für Lehrkräfte und Sozialarbeiter. Themen der Fortbildung sind neben stoffkundlichen Informationen, kulturgeschichtliche Hintergründe sowie Konsumrisiken, u. a. auch zu Cannabis. Frage 11: Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen der Gesundheitsämter zum Cannabiskonsum? zu Frage 11: Die Gesundheitsämter des Landes beteiligen sich auf unterschiedliche Weise an Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Cannabiskonsum. So besuchen einige Gesundheitsämter regelmäßig Schulen und führen praxisbezogene Informations- und Aufklärungsveranstaltungen durch. Sie betreuen und koordinieren im Rahmen der kommunalen Gesundheitsförderung Projekte, die sich den Gefahren des Drogenkonsums widmen. Einzelne Gesundheitsämter können jedoch wegen fehlender personeller Ressourcen keine eigenen Maßnahmen anbieten. Gesundheitsämter sind aktiv in die Arbeit von drogen- und suchtpräventiven Arbeitsgemeinschaften und Netzwerken eingebunden. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Überregionalen Suchtpräventionsfachstellen des Landes. Einige Gesundheitsämter haben Kooperationsverträge mit Trägern der Suchtberatung geschlossen und finanzieren einen Teil der Kosten. Die Gesundheitsämter sind darüber hinaus an der Befragung der Jugendlichen in 10. Klassen beteiligt (Brandenburger Jugendliche und Substanzkonsum – BJS), die im vierjährigen Turnus stattfindet. Sie unterstützen damit die Planung, Steuerung und Evaluation von Maßnahmen im Suchtbereich. Frage 12: Welche anderen Stellen bieten in Brandenburg Beratungsangebote zu den Risiken des Cannabiskonsums an und/oder dienen als Anlaufstelle für Konsumenten ? Wie werden diese Angebote finanziert? zu Frage 12: Einrichtungen der Jugendhilfe sowie solche im Jugendfreizeitbereich sind ebenfalls mit dem Thema Cannabiskonsum befasst. Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. bietet für alle Einrichtungen im psycho-sozialen Bereich Informationsmaterial sowie Fortbildungsangebote an. Die regionalen Einrichtungen der Suchthilfe und Suchtprävention sind mit den Einrichtungen der Jugendhilfe vernetzt. Die genannten Maßnahmen werden durch kommunale und Landesmittel finanziert. Frage 13: Wie bewertet und unterstützt die Landesregierung die Strategie und die Ziele sowie die Tätigkeit der Drugchecking-Initiative Berlin-Brandenburg (http://www.drugchecking.de/)? zu Frage 13: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2083 ist das Thema Drugchecking bereits behandelt worden: Die Einrichtung von Stellen, bei denen die Konsumenten eine Substanzanalyse von Cannabis durchführen lassen können, ist nach bundesgesetzlicher Rechtslage mit dem strafrechtlichen Besitzverbot für Betäubungsmittel nicht vereinbar. Gegen die Konsumenten, die eine solche Möglichkeit in Anspruch nehmen würden, wären bei Kenntniserlangung durch die Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsverfahren einzuleiten, wobei in Fällen wiederholter Tatbegehung innerhalb kurzer Zeit die Schuld nicht mehr als gering anzusehen wäre, was einem Absehen von der Verfolgung nach § 31a BtMG entgegenstehen würde. Da bei Cannabis lediglich der Wirkstoff THC (in unterschiedlichem Gehalt) enthalten ist und Gesundheitsschäden durch Verunreinigungen oder Todesfälle durch Konsum einer Überdosis nicht bekannt sind, wird bei Cannabis auch kein Bedarf für Substanzanalysen gesehen. Frage 14: In welchen Schulstufen ist in welchem Umfang das Thema Suchtprävention in den Lehrplänen vorgesehen? Von wem wird das Thema behandelt? (z.B. Lehrer /innen, Polizei, Suchtberatungsstellen) zu Frage 14: Im Rahmen der schulischen Gesundheitsförderung und Prävention ist die Auseinandersetzung mit den Gefahren von Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit von besonderer Wichtigkeit. Es wird als originäre Aufgabe von Schule angesehen , Suchtprophylaxe in allen Schulformen und Schulstufen zu verankern und konkreten Suchtvorfällen auch auf systemischer Ebene zu begegnen. Die Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist für einen schulischen Präventionsansatz handlungsleitend. Die wesentlichen Unterrichtsinhalte zur Suchtprävention sind durch die derzeit gültigen Rahmenlehrpläne sämtlicher Schulstufen verbindlich festgeschrieben, u.a.: - Rahmenlehrplan Biologie (5/6): Themenfeld „Lebewesen atmen auf verschiedene Weise“ - Rahmenlehrplan Biologie (7-10): Themenfeld „Aufnahme und Verarbeitung von Informationen“ - Rahmenlehrplan Chemie (7-10): Themenfeld „Alkohole – mehr als nur zum Trinken“ Im neuen Rahmenlehrplan 1 – 10, der zurzeit implementiert und die vorgenannten Rahmenlehrpläne ab 2017/2018 ablösen wird, haben die übergreifenden Themen eine größere Bedeutung und Verbindlichkeit bekommen. Beim Themenkomplex Gesundheitsförderung, zu dem die Suchtprävention gehört, steht die fachübergreifende Kompetenzentwicklung im Vordergrund: - Sachunterricht (1-4): Themenfeld „Markt“ (Suchtmittel im Supermarkt) - Naturwissenschaften (5/6): Themenfeld „Körper und Gesundheit“ (Suchtprävention) - Naturwissenschaften (7-10) - Wahlpflichtfach: Themenfeld „Sucht, Drogen und Doping“ - Biologie (7-10): Themenfeld „Bau und Funktion des Nervensystems“ (Sucht und Suchtprävention, Wege in die Sucht – legale und illegale Drogen) - Chemie (7-10): Themenfeld: „Alkohole – vom Holzgeist zum Glycerin“ (Legale Drogen, Suchtmittel). Eine gelungene Umsetzung des Themas Suchtprävention erfolgt, wenn alle Pädagoginnen und Pädagogen einer Schule das Thema sowohl in den Fächern selbst, wie im fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht als auch in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern angehen. Viele Schulen des Landes Brandenburg kooperieren mit den Überregionalen Suchtpräventionsfachstellen sowie den örtlichen Polizeidienststellen auf Grundlage eines gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 10. Mai 2013 um das Thema Suchtprävention im schulischen Kontext effektiv zu behandeln (Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 10. Mai 2013: „Partnerschaften Polizei und Schule – Kooperation bei Kriminal- und Verkehrsunfallprävention und Notfallplanung“). Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg (http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/themen/thema-gesundheit/themasuchtpraevention ) befindet sich zudem eine umfangreiche Materialsammlung zur schulischen Suchtprävention, die von Lehrkräften für ihre unterrichtliche Arbeit, aber auch von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern genutzt werden kann. Frage 15: Welche Weiterbildungsmaßnahmen bestehen für Lehrer/innen zum Thema Drogen und Suchtprävention in Brandenburg und in welchem Umfang werden diese genutzt? zu Frage 15: Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) bietet Qualifizierungsmodule für Schulberaterinnen und Schulberater an, die ihrerseits Schulen bei der Implementierung des neuen Rahmenlehrplans 1-10 unterstützen . Die übergreifenden Themen – damit auch die Gesundheitsförderung, die wiederum die Suchtprävention inkludiert – werden in ihrer Ausrichtung als fachübergreifende Kompetenzentwicklung vermittelt. Fachliche Unterstützung gibt es im Land Brandenburg durch die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. und die fünf überregionalen Suchtpräventionsfachstellen. Diese bieten gezielte Ange-bote für Pädagoginnen und Pädagogen (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) zum Thema Suchtprävention an. In welchem Umfang diese Angebote genutzt werden, kann vonseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nicht beantwortet werden. In den Schutzbereichen der Polizei gibt es Präventionsverantwortliche, die u. a. zum Thema „Drogen“ ein umfangreiches Angebot für Schulen bereithalten und daran interessiert sind, mit Lehrkräften, Multiplikatoren , Eltern sowie Schülerinnen und Schülern in Kontakt zu treten. Mit dem Rundschreiben 10/13 vom 20. November 2013 „Legale und illegale Suchtmittel sowie Informationen zur Glücksspielsucht und zur problematischen Internet- und Computernutzung “ (ABl. MBJS, S. 310) werden den unterrichtenden Lehrkräften notwendige und umfangreiche Sachinformationen sowie Handlungsstrategien zum Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule an die Hand gegeben. Die Lehrkräfte erhalten somit auch allgemeingültige Hinweise zu suchtpräventiven Maßnahmen . Frage 16: Wie viele Menschen sind in den vergangenen zehn Jahren in Brandenburg nach Kenntnis oder Schätzung der Landesregierung durch den Konsum oder infolge des Konsums von Cannabis ums Leben gekommen? zu Frage 16: Todesfälle, die auf den Konsum von Cannabis zurückgeführt werden können, sind nicht bekannt (gbe-bund.de; Daten bis 2014).