Datum des Eingangs: 27.10.2016 / Ausgegeben: 01.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5340 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2158 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/5211 Abgerufene Mittel für Straßenprojekte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Presseberichten vom 5. Oktober 2016 seien in der „Mark von 2008 bis 2013 nur ein Drittel der im Verkehrswegeplan beantragten Straßenprojekte zur geplant“ und weiterhin seien von 1,1 Milliarden Euro verfügbaren Mitteln für baureife Straßenprojekte 68,2% nicht abgerufen worden. In der Antwort auf die kleine Anfrage 1027 wurden folgende Finanzmittel aufgeführt: Bundesfernstraßen (baureife Projekte) 1.154 Mio. Euro Bundesfernstraßen (Planfeststellungsverfahren) 510 Mio. Euro Bundeswasserstraßen (Investitionsvolumen) 100 Mio. Euro Bundesschienenwege (Planungsabschnitt 4 Wünsdorf (a) – Hohenleipisch) 227 Mio. Euro Gesamt 1.991 Mio. Euro Frage 1: Wie viele Straßenprojekte wurden von 2008 bis 2013 beantragt? Frage 2: Wie viele Straßenprojekte wurden von 2008 bis 2013 im Verkehrswegeplan bis zur Baureife geplant? Frage 3: Wie viele Straßenprojekte wurden von 2008 bis 2013 im Verkehrswegeplan realisiert? Frage 4: Wie viele Mittel standen für die beantragten Straßenbauprojekte zur Verfügung ? Frage 5: Aus welchen Gründen wurden beantragte Straßenprojekte nicht bis zur Baureife geplant? Frage 6: Warum wurden die verfügbaren Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro nicht abgerufen? zu Fragen 1 bis 6: Derzeit gilt noch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003, der für das Land Brandenburg im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 236 Maßnahmen enthält. Eine Abrechnung von Investitionen kann nur in der Gesamtlaufzeit des BVWP erfolgen. Die nachstehenden Angaben beziehen sich entsprechend der Anfrage auf den Abrechnungszeitraum bis 2013. Eine separate Abrechnung für den in der Anfrage ausgewählten Zeitraum 2008 - 2013 liegt nicht vor. Von den 236 Maßnahmen für das Land Brandenburg wurden bis zum Jahr 2013 62 Maßnahmen fertig gestellt (26,3 %), 7 Maßnahmen befanden sich in Bau (3 %) und 56 Maßnahmen in Planung (23,7 %). Insgesamt standen für den Neubau von Bundesfernstraßen im Zeitraum 2003 bis 2013 Baumittel i. H. v. 1,0 Mrd. € zur Verfügung. Das Land Brandenburg hat die ihm jährlich zugestandenen Finanzmittel vollständig eingesetzt und damit die vom Bund freigegebenen Verkehrsinvestitionen umgesetzt. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen erfolgt durch den Bund in Abhängigkeit der jährlichen, vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Haushalte und dem hierin vorgesehenen Investitionsvolumen für den Bundesfernstraßenbereich. Diese waren regelmäßig niedriger als der tatsächliche Bedarf. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass das Land durch vermehrte Baurechtschaffung automatisch mehr Bundeshaushaltsmittel erhalten hätte. Dafür wurden auch erhebliche Landesmittel für die Planung und Baubetreuung von Bundesfernstraßenprojekten aus dem Landeshaushalt bereitgestellt. Frage 7: Gab es baureife Straßenprojekte, die nicht realisiert wurden und wenn ja, weshalb? zu Frage 7: Das seit 2011 baureife Vorhaben „A 24/A 10, nördlich AS Neuruppin – westlich AD Kreuz Oranienburg“ konnte aufgrund des erheblichen Kostenumfangs von ca. 408 Mio. € nicht in den Straßenbauhaushalt eingeordnet werden. Es wird deshalb über eine alternative Finanzierungsform umgesetzt und als ÖPP-Projekt realisiert . Frage 8: Sind die nicht abgerufenen Finanzmittel noch verfügbar? zu Frage 8: Siehe Antwort auf Fragen 1 bis 6.