Datum des Eingangs: 28.10.2016 / Ausgegeben: 02.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2160 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Raik Nowka der CDU Fraktion Drucksache 6/5213 Verfahrensdauer am Verwaltungsgericht Cottbus in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren VG 4 K 302/15 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren VG 4 K 302/15 geht es um ein Verfahren bei dem ein Gemeindevertreter Kommunalverfassungsklage gegen einen Hauptverwaltungsbeamten eingereicht hat, um Akteneinsicht in Wahlunterlagen zu erhalten. Die Klage ist seit März 2015 beim Verwaltungsgericht Cottbus anhängig, nachdem in der Sache bereits außergerichtlicher Schriftverkehr zur Einsichtnahme in die Unterlagen erfolgte. Auf Nachfragen durch den bearbeitenden Rechtsanwalt am 12.04.2016 beim Verwaltungsgericht Cottbus, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, erfolgte am 22.04.2016 die Antwort, dass die Berichterstatterin derzeit erkrankt ist. Eine weitere Anfrage erfolgte am 23.05.2016 an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes mit der Bitte das Verfahren zu beschleunigen. Dieser teilte mit Schreiben vom 07.06.2016 mit, dass er das Schreiben zuständigkeitshalber dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Cottbus weitergeleitet habe, dem die Dienstaufsicht über die am Verwaltungsgericht tätigen Richterinnen und Richter obliege. Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Cottbus wiederum teilte mit Schreiben vom 27.06.2016 mit, dass er „nach umfassender Prüfung … keine Veranlassung sehe, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen.“ Weiterhin führt er aus, dass die Kammer Verfahren zu bearbeiten habe, die teils deutlich älter sind und vorrangig bearbeitet werden müssen. Eine besondere Eilbedürftigkeit des Falles sei zudem nicht ersichtlich, der es angesichts der Belastung der Kammer rechtfertigen würde, den Fall vorzuziehen. Die angespannte personelle Situation am Verwaltungsgericht Cottbus gestatte es zudem nicht, den krankheitsbedingten Ausfall vollständig auszugleichen. Mit Schreiben vom 25.08.2016 wandte sich der bearbeitende Rechtsanwalt erneut an das Verwaltungsgericht mit der Bitte um Beantwortung der Sachstandsfrage bzw. Terminladung, bisher ohne Reaktion. Frage 1: Welche durchschnittliche Verfahrensdauer ist bei den Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg zu verzeichnen, untergliedert nach den einzelnen Verwaltungsgerichten ? zu Frage 1: Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den einzelnen Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen . Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung die Länge der verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Brandenburg? zu Frage 2: Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Hauptsache- und Eilverfahren hat sich in den letzten Jahren erheblich verkürzt. Lag die Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren im Jahr 2008 bezogen auf alle Verwaltungsgerichte noch bei 32 Monaten , so hatte sie sich im Jahr 2012 bereits auf 19,5 Monate verringert (vgl. Antwort der Landesregierung auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 3024, LT-Drs. 5/7738) und sank über 15,8 Monate im Jahr 2014 auf 12,9 Monate im Jahr 2015 (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Frage 11 der Kleinen Anfrage 1441, LT-Drs. 6/3816). Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Frage 3: Wie viele Verfahren sind an den jeweiligen Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg und am Oberverwaltungsgericht jeweils in den Jahren 2015 und 2016 anhängig gewesen? (Bitte auch aufschlüsseln nach den Monaten der Jahre) Frage 4: Wie viele Verfahren davon sind Haupt- und Eilverfahren gewesen? (Bitte auch aufschlüsseln nach den Monaten der Jahre 2015 und 2016) Frage 5: Wie viele Verfahren davon sind Eingänge, Erledigungen oder Altbestände gewesen? (Bitte auch aufschlüsseln nach den Monaten der Jahre 2015 und 2016) Frage 6: Welche durchschnittliche Verfahrensdauer ist bei den jeweiligen Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg und beim Oberverwaltungsgericht zu verzeichnen auch im Bundesvergleich? (Bitte auch aufschlüsseln nach den Monaten der Jahre 2015 und 2016) Zu Frage 3, 4, 5 und 6: Zur Beantwortung der vorstehenden Fragen wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Darin wird die Zahl der bei den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht in den Jahren 2015 und 2016 anhängigen Verfahren, aufgeschlüsselt nach Eingängen, Erledigungen und Beständen sowie nach Haupt- und Eilverfahren, dargestellt. Eine monatliche Aufschlüsselung ist nicht möglich. In den vorliegenden Statistiken sind die Werte nur quartalsweise ausgewiesen . Zahlen für das Jahr 2016 liegen bisher nur für die ersten beiden Quartale vor. Die bundesdurchschnittliche Verfahrensdauer wird nur für ganze Jahre ermittelt und liegt deshalb nur für das Jahr 2015 vor. Für das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg differenzieren die hier vorliegenden Statistiken nicht nach Haupt- und Eilverfahren. In den Zahlen für Beschwerdeverfahren sind Beschwerden in Eilverfahren enthalten. Frage 7: In wie vielen Spruchkörpern der Brandenburger Verwaltungsgerichte und des OVG lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20 Prozent über dem zuletzt erfassten Bundesdurchschnitt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) Zu Frage 7: Zahlen, die auf einzelne Spruchkörper bezogen sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Die Abweichung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von dem zuletzt für 2015 ermittelten Bundesdurchschnitt ist aus der Anlage zu ersehen. Frage 8: Wie beurteilt die Landesregierung die Länge der verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Brandenburg? Zu Frage 8: Es wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. Frage 9: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Bearbeitung von anhängigen Verfahren bei längerfristigem krankheitsbedingten Ausfall von Richtern insbesondere der zuständigen Berichterstatter abzusichern? Zu Frage 9: Die Regelung einer wirksamen Vertretung längerfristig erkrankter Richterinnen und Richter ist zunächst Aufgabe der insoweit unabhängigen Präsidien der Gerichte. Reicht das Personal an einem Gericht nicht aus, ist es Aufgabe des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, im Rahmen des Möglichen von einem anderen Verwaltungsgericht Personal zur Unterstützung an das notleidende Gericht abzuordnen . Die Landesregierung stattet die Verwaltungsgerichte in dem erforderlichen Maß mit Personal aus. Bei der Berechnung des Personalbedarfs mit dem Personalbedarfsberechnungssystem Pebb§y werden die durchschnittlichen Krankheitstage je Bediensteten der vorangegangenen fünf Jahre mit einberechnet. Um den mit den erneut angestiegenen Eingangszahlen einhergehenden höheren Personalbedarf im richterlichen Dienst zu decken, sind im Jahr 2016 bisher 16 Proberichter/innen neu eingestellt worden, von denen bereits 13 bei den Verwaltungsgerichten eingesetzt werden; drei weitere sollen im Laufe ihrer Probezeit ebenfalls bei den Verwaltungsgerichten eingesetzt werden. Frage 10: Welche Verfahrensdauer müssen die Beteiligten im konkreten Verwaltungsgerichtlichen Verfahren VG 4 K 302/15 noch hinnehmen? Zu Frage 10: Die Länge eines einzelnen gerichtlichen Verfahrens hängt neben den äußeren Rahmenbedingungen wie der Arbeitslast und der Personalausstattung insbesondere davon ab, welche Verfahrensschritte das Gericht zu welcher Zeit und in welchem Umfang für erforderlich hält. So können zum Beispiel Sachverhaltsaufklärungen , Beweisaufnahmen oder rechtliche Erörterungen notwendig sein. Die Verfahrensführung obliegt allein dem unabhängigen Gericht. Die Landesregierung kann die Frage deshalb nicht beantworten. Frage 11: Wie viele Verzögerungsrügen gab es in den Jahren 2015 und 2016? (Bitte eine tabellarische Darstellung) Zu Frage 11: Im Jahr 2015 sind bei den Brandenburgischen Verwaltungsgerichten insgesamt 37 Verzögerungsrügen eingegangen und bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieben Verzögerungsrügen. Bei den Brandenburgischen Verwaltungsgerichten sind im Jahr 2016 bis zum 30. Juni 2016 218 Verzögerungsrügen eingegangen. Die Zahl beruht fast ausschließlich auf den bei dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängigen so genannten „Altanschließerverfahren“. Hier sind nach Aufhebung der Aussetzungsbeschlüsse in mehreren gleichartigen Verfahren Verzögerungsrügen erhoben worden. Bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind im Jahr 2016 bis zum 30. Juni 2016 zwei Verzögerungsrügen eingegangen. Frage 12: Waren in den Jahren 2015 und 2016 Klagen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Bundesverwaltungsgericht, Landesverfassungsgericht, Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Verwaltungsgerichten und dem OVG anhängig? Wenn ja, wie viele? Wie viele waren erfolgreich?“ Zu Frage 12: Bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind im Jahr 2015 keine Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer eingegangen. Im Jahr 2016 wurden bisher neun Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Verwaltungsgerichten eingereicht. Diese Verfahren sind jedoch bisher nicht entschieden worden. Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Verwaltungsgerichten oder dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren bei dem Bundesverwaltungsgericht, dem Landesverfassungsgericht, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – soweit bekannt – nicht anhängig. Verwaltungsgericht Cottbus Jahr/Quartal Neuzugänge davon Hauptverfahren davon Eilverfahren erledigte Verfahren davon Hauptverfahren davon Eil- Verfahren Bestand am Ende des Berichtszeitraumes davon Hauptverfahren davon Eilverfahren durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten verfahren durchschnittliche Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung der Verfahrensdauer bei diesem Verwaltungsgericht vom Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren I. Quartal 2015 607 423 184 495 325 170 2.687 2.536 151 13,4 1,7 II. Quarta12015 636 429 207 461 303 158 2.862 2.662 200 14,4 1,8 III. Quartal 2015 1.043 759 284 639 338 301 3.266 3.083 183 14,2 1,2 IV. Quartal 2015 752 536 216 548 373 175 3.470 3.246 224 12,3 2,2 2015 3.038 2.147 891 2.143 1.339 804 3.470 11.527 758 13,5 1,6 9,7 1,8 3,8 -0,2 I. Quartal 2016 612 451 161 554 375 179 3.529 3.322 207 13,2 5,9 II. Quartar 2015 652 514 138 508 354 154 3.673 3.482 191 15,9 4,8 Verwaltungsgericht Frankurt (Oder) Jahr/Quartal Neuzugänge davon Hauptverfahren davon EHverfahren erledigte Verfahren davon Hauptverfahren davon Eilverfahren Bestand am Ende des Berichtszeitraumes davon Hauptverfahren davon Eilverfahren durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten durchschnittliche Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung der Verfahrensdauer bei diesem Verwaltungsgericht vom Bundesdurchschnitt Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren I. Quartal 2015 578 381 197 443 259 184 2.766 2.502 264 17,2 1,9 II. Charla12915 744 513 231 686 315 371 2.824 2.700 124 13,5 5,1 311. Quartal 2015 869 537 332 694 400 294 2.999 2.837 162 12,2 1,5 IV. Quartal 2015 607 395 212 552 350 202 3.055 2.883 172 16,2 1,9 2015 2.798 1.826 972 2.375 1.324 1.051 3.055 10.922 722 14,5 2,9 9,7 1,8 4,8 1,1 I. Quartal 2016 450 326 124 510 340 170 2.996 2.870 126 15,2 2,8 II. Quart& 2016 956 753 203 548 378 170 3.404 3.245 159 19,4 2,7 > > et, • 3 3 o r D N = CU rp • 0- rn cn O Verwaltungsgericht Potsdam Jahr/Quartal Neuzugänge davon Hauptverfahren davon Eilverfahren erledigte Verfahren davon Hauptverfahren davon Eilverfahren Bestand am Ende des Berichts.. zeitraumes davon Hauptverfahren davon EMverfahren durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten durchschnittliche Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung der Verfahrensdauer hei diesem Verwaltungsgericht vom Bundesdurchschnitt Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren I. Quartal 2015 1.186 791 395 1.033 585 448 4.200 3.767 433 12,8 4,8 II. Quartal 2915 1.335 869 466 1.335 929 402 4.200 3.703 497 13,6 2,7 III.Quartal 2915 3.339 2.623 716 1.449 781 668 6.090 5.545 545 10,7 2,5 11/. Quartal 2015 1.350 881 469 1.483 942 541 5.957 5.484 473 10,8 3,6 2015 7.210 5.164 2.046 5.300 3.237 2.059 5,957 18.499 1.948 11,9 3,3 9,7 1,8 2,2 1,5 I. Quartal 2016 1.102 818 284 1.160 804 356 5.899 5.498 401 13,3 2,7 II. Quartal 2016 1.729 1.425 304 2.806 2.506 300 4.822 4.417 405 9,4 3,2 - .1 • • V • - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Jahr/Quarlal Neuzugänge erledigte Verfahren Bestand am Ende des Berichtszeitraumes durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten durchschnittliche Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung der Verfahrensdauer bei dem OVG Berlin-Brandenburg vom Bundesdurchschnitt Verfahren erster Instanz davon Hauptverfahren davon Eilverfahren davon Hauptverfahren davon Eil. verfahren davon Hauptverfahren davon Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren 1. Quarta/ 2015 12 21 131 23,1 II. Quartal 2015 36 24 143 23,8 III. Quartal 2015 37 19 161 22,2 rti. Quartal 2015 20 40 141 11,1 2015 105 104 141 18,5 17,1 1,4 I. Quadal 2016 20 9 152 32,5 II. Quartal 2016 23 21 154 16,7 Berufungen und Beschwerden davon Berufungen davon Beschwerden davon Berufungen davon Beschwerden davon Berufungen davon Beschwerden Bendungen Beschwerden Berufungen Beschwerden Berufungen Beschwerden I. Quarta/ 2015 485 297 188 620 354 266 1.638 1.447 191 14,6 6,1 II. Quartal 2015 528 369 198 551 309 182 1.615 1.408 207 14,4 3,7 1/1. Quartal 2015 569 337 232 641 393 248 1.543 1.352 191 14,1 rri Quartal 2015 459 263 196 560 337 223 1.442 1.278 164 15,2 2,4 2015 2.041 1.266 814 2.372 1.393 919 1.442 5.485 753 14,6 4,1 10,0 2,9 4,6 1,2 I. Quartal 2016 530 336 194 569 388 181 1.403 1.226 177 12,9 2,0 [I. Quartal 2016 456 254 202 449 280 169 1.410 1.200 210 13,2 2,6 > > a 3 e rt. K N ti LIJ C Cr. VJ' ra oa rn (TiCT7 fT O Page 1 Page 2 Page 3