Datum des Eingangs: 01.11.2016 / Ausgegeben: 07.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5350 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2154 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/5205 Attika-Figuren Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nach Jahren des Stillstands setzt die Diskussion um die Attika-Figuren und die Frage, ob die Figuren von Berlin nach Potsdam zurückgegeben werden sollten, wieder ein. Die Stadt Potsdam macht eine eigene neue Initiative von einer Unterstützung der Landesregierung abhängig. Entscheidend ist dabei die Haltung der Eigentümerin der Figuren, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG), in deren Stiftungsrat die Landesregierung mit drei Mitgliedern vertreten ist. Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? zu Frage 1: Die Frage der Rückführung der acht Skulpturen auf dem Dach der Humboldt -Universität inklusive der Finanzierung ist in erster Linie zwischen dem Land Berlin, der SPSG als Eigentümerin der Skulpturen und dem Landtag als dem Hausherrn des Gebäudes zu klären. Die Landesregierung ist in die derzeitigen Gespräche um die Attikafiguren auf der Humboldt-Universität nicht einbezogen. Frage 2: Welche Initiative gibt es seitens der Landesregierung, die acht Attika- Figuren vom Berliner Senat zurück zu erhalten? zu Frage 2: Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, hier initiativ tätig zu werden. Frage 3: Hält die Landesregierung eine Rückgabe und Aufstellung der Figuren in absehbarer Zeit für denkbar? zu Frage 3: An den Verhandlungen zur Aufstellung der Figuren ist das Land nicht beteiligt, so dass die Position des Landes hierzu nicht maßgeblich ist. Frage 4: Welche Position vertritt das Landesdenkmalamt Brandenburg und inwieweit unterscheidet sich diese von der des Berliner Landesdenkmalamtes? zu Frage 4: Das BLDAM vertritt zur Frage der Attikafiguren des ehemaligen Potsdamer Stadtschlosses folgende Position: Das Gebäude des Landtages schließt eine städtebauliche Brache des Potsdamer Zentrums. Die Fassade des Landtages versucht , unter Verwendung weniger Spolien das Erscheinungsbild des nicht mehr vorhandenen Schlosses zu rekonstruieren. Das Landtagsgebäude ist als Neubau kein in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenes Denkmal. Einige Attikafiguren des Potsdamer Schlosses sind 1966 auf dem Dach des Hauptgebäudes der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden, aufgestellt worden. Sie sind dort Bestandteil des in Berlin in die Landesdenkmalliste eingetragenen Denkmals Prinz- Heinrich-Palais/Humboldt-Universität. Denkmalfachlich allein zuständig ist das Berliner Landesdenkmalamt. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirkes Mitte im Einvernehmen mit dem Berliner Landesdenkmalamt . Die Frage, ob die Attikafiguren des ehemaligen Potsdamer Schlosses auf der Humboldt-Universität entfernt und auf dem Neubau des Landtages in Potsdam montiert werden können, ist daher nicht vom BLDAM zu beantworten, da kein Denkmal der brandenburgischen Landesdenkmalliste betroffen ist. Frage 5: Welche Argumentation vertreten die jeweiligen Mitglieder der Landesregierung im Stiftungsrat der SPSG in dieser Sache? zu Frage 5: Der Stiftungsrat hat sich in jüngster Zeit nicht mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt . Frage 6: Inwiefern sieht sich die SPSG in einer Vermittlerrolle zwischen Berlin und Potsdam? zu Frage 6: Satzungsgemäß kann die SPSG nur zu fachlich-denkmalpflegerischen Aspekten Stellung nehmen, nicht zu politischen. Selbstverständlich ist die SPSG bereit , diese fachliche Expertise in den Diskussionsprozess einzubringen und hat dies auch schon getan. Frage 7: Die SPSG möchte nach eigenen Aussagen 17 restaurationsbedürftige Figuren des ehemaligen Potsdamer Stadtschlosses wieder aufstellen und betreut seit Jahren deren Sanierung. Wie ist deren Zustand und wann können diese auf dem Landtagsbau aufgestellt werden? zu Frage 7: Der Zustand und damit die Restaurierungsbedürftigkeit der 17 Figuren sind sehr verschieden. Der Zustand ist dem „Katalog zur Restaurierung und Wiederverwendung des Skulpturenschmuckes des ehemaligen Potsdamer Stadtschlosses im Zusammenhang mit der Errichtung eines Landtagsgebäudes für den Brandenburger Landtag“ der SPSG vom August 2007 zu entnehmen. Ihre Restaurierung und Aufstellung erfolgt in Abhängigkeit von den dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln, deren Akquise sich der Verein Potsdamer Stadtschloss e.V. zur Aufgabe gemacht hat.